Hallo Leute

habe gestern meine Ausnahmegenehmigung erhalten. Nun darf ich mit meinem Gespann an Sonn - und Feirtagen fahren, sowie auch an den Samstagen in der Ferienzeit. Aber natürlich nur zu den Veranstaltungen bzw zurück. Diese ist gütig bis 20. Mai 2010 und kostet 150 Euro.

Dann habe ich be der BAG nachgefragt, ob die Fahrzeit an den Wochenenden zu der Fahrzeit in der Woche gezählt wird. Interessiert nur die Trucker unter euch. Die Fahrzeit wird nicht dazu gezählt, weil es Privat ist. Eine Tachoscheibe müßt ihr auch nicht einlegen. Da diese nur für das Gewerbe nötig ist. Wenn ihr trotzdem eine reinlegt, denkt an die Pausen !!!! Nach 4 1/2 Stunden Fahrzeit ne 3/4 stunde Pause.

Grüße aus Münster

Jürgen