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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger nach Rotenburg Sonntagsfahrverbot



BMWM2005
08.08.2006, 13:24
Hallo,

hatten Sonntag auf der Rückfahrt von Rotenburg ziemlichen Stress mit der Rennleitung auf der A1. :pissed:

Sprinter mit Trailer = Sonntags erst ab 22.00 Uhr lange Diskussion und werden wohl so 1 Punkt und 40 EUR.

Deshalb meine Frage an euch, habt ihr alle als PKW zugelassene Zugmaschinen, oder hat es jemand geschafft sich ne Sondergenehmigung zu holen?

Wäre echt Klasse mal den ein oder anderen Tipp zu bekommen

Gruß Micha

Ove Kröger
08.08.2006, 13:31
fahre seit jahren meinen chevy g20 van mit trailer sonntags durch die brd. gab nie ärger. ist ja auch nicht kleiner als ein sprinter. ist das sonntagsfahrverbot nicht ab 7.5 tonnen ?

gruss
ove

BMWM2005
08.08.2006, 13:37
Ja das habe ich auch gedacht bis dahin -
jeder als LKW zugelassene Wagen (egal welches Gewicht) darf nicht fahren sobald er einen Anhänger dran egal welcher Größe.
Das gilt dann auch noch an Samstagen zwischen 1. Juli und 31. August auf ausgewählten Streckenabschnitten und Bundesstraßen.Verboten ist außerdem Fahrten mit PKW und Anhänger an Sonntagen die gewerblichen Zwecken dienen.

Die haben doch nicht alle Latten am Zaun

RaceFink
08.08.2006, 13:51
Hallo,
ich wurde auch schon gestoppt mit den Jeep.
Da gibt es wohl einige die aus Steuergründen ihre SUVs als LKW angemeldet haben. Für LKW gilt Sontagsfahrverbot mit Anhänger. Den Jeep hab ich als PKW angemeldet damit das keine Probleme gibt.

Gruß Udo

@Ove LKW oder Sonder KfZ?

v8superstocker
08.08.2006, 14:04
Also wir haben einen LT Autotransporter und auch immer einen Hänger dran.
Hatten bis jetzt noch keine Probleme.
Wir mussten auf dem Rückweg von Turtmann sogar an der Grenze raus.
Haben nur unsere Pässe kontrolliert. (Wir werden nicht polizeilich gesucht) :-)
Die Herren waren dann nur mit dem Dragster beschäftigt und haben uns dann nach einiger Zeit fahren lassen.
Wir fahren Immer Sonntags heim und sind auch schon oft genug von der Rennleitung gesehen worden,haben aber noch nie Probleme dieser Art gehabt.

nova66
08.08.2006, 14:35
Hallo Micha,

ist ein bekanntes Thema. In anderen Foren, wo es um Trailern geht (Segelboot-Forum, T4-Forum etc.) ist dieses Thema schon häufig diskutiert worden. Es ist übrigens auch der Grund, warum ich mir keinen T4 mit LKW-Zulassung gekauft habe (obwohl ich ein tolles Angebot hatte).

Grüße

boris

Patrick Kaiser
08.08.2006, 14:36
hi uns haben die grünberockten auf der rückfahrt von bitburg angehalten. fzg chevy g20 lkw zgg 3.2t und dann noch der hänger. tja auch arschkarte wegen sonntagsfahrverbot.daraufhin habe ich mich schlau gemacht und habe den van als sonder kfz werkstattwagen umschreiben lassen. lkw steuer pkw versicherung und kein sonntagsfahrverbot. vielleicht geht das ja bei dir auch??
gruß
pat

BMWM2005
08.08.2006, 16:14
Na da dank ich euch schon mal für die schnellen Antworten


@ pat

nicht schlecht mit dem Werkstattwagen, gibt es da spezielle Auflagen oder ist das leicht realisierbar?




Gruß Micha

Tony Brandes
08.08.2006, 17:52
Ich dachte immer es gibt für Rennsportveranstaltungen Sonderregelungen.

Wie machen es die Leute vom z.B. Pferdesport???

Es sollte sich mal einer schlau machen.

Es gibt ja auch grüne Nummernschilder für Sportanhänger.

Silke Beer
08.08.2006, 19:03
Pferdehänger sind normalerweise als landwirtschafltiche Anhänger zugelassen und dürfen keine andere Ladung als Pferde oder sonstige Tiere haben sonst gibt es auch da Probleme.

Wegen dem Anhänger-Fahrverbot fahre ich auch mit Geländewagen der aus genau diesem Grund NICHT als LKW zugelassen ist.

Ralf
08.08.2006, 20:16
:deal:
Bußgeldkatalog
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Sonntagsfahrverbot für den Fahrer Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 €
1 Pkt. und als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 200 €
1 Pkt. :camper:

TimSchmale
08.08.2006, 20:21
für Privatpersonen gilt: Sondergenehmigung beantragen und dafür 20 Euro zahlen :pissed:

Und dann muss man einiges angeben und rechtfertigen (in der Regel muss man einen schriftlichen "Beweis" für die Veranstaltung bringen der sogar soweit geht das eine Einladung vom Veranstalter gebracht werden muss )
Abfahrtszeit, sämtliche Kennzeichen etc alles ist enorm wichtig :smash:

Diese s****** Vorschrift ist der Grund warum wir für jedes WE einen Mietwagen nehmen müssen :pissed: der ein vielfaches der anderen Kosten entstehen lässt :kotz:

Ralf
08.08.2006, 20:26
:deal:
Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


Das Sonn- & Feiertagsfahrverbotgilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag


Das Ferienfahrverbot für LKWgilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

Frank the Judge
08.08.2006, 21:18
Ist ja schon alles gesagt worden.

Zusatzinfo: Wer einen Hänger mit einem Fahrzeug zieht, welches mit einer roten 06er Nummer betrieben wird, egal ob PKW oder LKW, kriegt richtig die Packung.
Einem Bekannten von mir haben sie deswegen die 06er Nummer abgenommen. Die Geldbuße war horrend hoch. Abgesehen von seinem Geschäftsausfall, weil er für seine Reparaturwerkstatt nun keine Nummer hat. Und die ist vom Ordnungsamt für zwei Jahre gesperrt worden.

RaceFink
08.08.2006, 21:41
@Frank
das gleiche gilt für 07er!!!!!
Einen Bekanten hatt es erwischt als er mit seinem 59er Chrysler einen 56er Leichenanhänger zu einem Treffen gezogen hatt!

Gruß Udo

BMWM2005
08.08.2006, 21:48
Also an den zahlreichen Antworten sieht man ja das es doch ein reges Interesse an diesem Thema gibt.
Im Stillen habe ich gehofft das jemand ne Sondergenehmigung besitzt für Motorsportzwecke oder so ähnlich, aber ist wohl doch nicht so.

War heute beim Straßenverkehrsamt - und soll erstmal nen formlosen Antrag stellen, Chancen stehen etwa 50/50, na mal sehen was bei raus kommt werde es dann hier posten.

Also Dank euch allen für die Unterstützung

bis denn Micha

coolchevy
08.08.2006, 22:43
also dann habt ihr andere Gesetze wie wir (Gottseidank mal)

hier sieht es so aus:

(1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von
Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste
zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr
als 3,5 t beträgt; ausgenommen sind die Beförderung von Milch und
anderen leicht verderblichen Lebensmitteln sowie unaufschiebbare
Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres mit Anhänger.
(2) In der im Abs. 1 angeführten Zeit ist ferner das Befahren von
Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.

das heisst solange das HZGW des Zugfahrzeugs ODER des Hängers unter 3.5t bleibt ist es OK !

Gerd
08.08.2006, 23:36
@ Micha (BMWM52005)

Es ist doch so, es gibt Ausnahmegenemigungen fürn Motorsport. Da ich den Dragstersport als Beruf ausübe, habe ich dadurch auch eine unbegrenzte Sondergenehmigung, die gilt für alle Fahrzeuge die zu meinem Rennstall gehören egal wie groß oder Schwer. Denn ich muss sehr oft Sonntags schon los auf andere Veranstaltungen oder sogar an einem Wochenende auf zwei! Wie letztes We da sind wir Samstag Nachts um 24 Uhr von Eisenach nach Hockenheim zum F-1 gefahren.

Gruß Gerd

Frank
09.08.2006, 08:52
moin zusammen,

eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung, wie Gerd beschrieben hat, sollte für die meisten kein Problem darstellen. Beim zuständigen Verkehrsamt anmelden und begründen und schon sollte das laufen.

Im Regelfall, wenn man auf auf einige Veranstalltungen im Jahr fährt, stellen die Jungs und Mädels recht schnell aus.

Gruß Frank

nova66
09.08.2006, 09:02
Hallo Frank,

sehe gerade, dass du auch aus HH kommst.

Bei wem hast du denn im Verkehrsamt nachgefragt? Bei meiner Anfrage hieß es "Njet", übrigens auch mit der für mich recht merkwürdigen Begründung "ihr Rennauto hat ja Kennzeichen und ist angemeldet, also kein reiner Transport zu Sportzwecken".

Wie kommen die nur auf sowas??

Grüße

boris

Frank
09.08.2006, 10:52
moin Boris (war doch richtig oder?)

ich habe schon öft für Hamburger Speditionen Sondergenehmigungen beantragt und hatte am Auschläger Weg nie Probleme. Man kann sicher an den Falschen geraten aber in der Regel hilft ein neuer Versuch :walker:

An der Langenhorner Chaussee und in Harburg sind ja auch noch möglichkeiten zum nachfragen.

Ich würde immer versuchen zu dokomentieren was man im Jahr zuvor gemacht hat! Also Veranstaltungen aufzeigen usw... Auch wenn der "Rennwagen" zugelassen ist muss er nicht auf eigener Achse zum Rennen fahren. Ein Mercedes SSK wird sicher auch nicht vom Stuttgart nach Hamburg zur Messe über die BAB geprügelt oder?

Gruß Frank

nova66
09.08.2006, 11:35
Moin Frank,

mit dem SSK haste sicher Recht!

Werde mal in Langenhorn nachfragen (weil wegen local community und so), eventuell habe ich dann ja den Richtigen vor mir. Hatte nämlich bei StarCar letztens auch ne V-Klasse mit LKW-Zulassung bekommen, obwohl ich denen ausdrücklich gesagt hatte, was ich vor habe.

Ach, was solls, kauf ich mir halt doch nen Multivan mit WoMo-Zulassung...

Grüße

boris

Frank
09.08.2006, 12:03
moin Boris,

biste hier aus dem Norden von Hamburg?

Das mit dem Nachfragen würde ich nicht versuchen... Besorge Dir einfach den Antrag aus dem Internet fülle das Teil komplett aus und reiche es mit einer schriftlichen Begründung ein. :deal:

Erst dann MUSS das Verkehrsamt arbeiten... auf telefonische Anfrage lehnen die natürlich alles ab was zusätzlich arbeit macht. :runaway:

Tja sonst ist ein WoMo natürlich nicht schlecht.

Gruß Frank

Ove Kröger
09.08.2006, 12:11
[

Ach, was solls, kauf ich mir halt doch nen Multivan mit WoMo-Zulassung...

ne , ist richtig..doppel hor...

dann mach das doch endlich mal
habe hier für 2500, nen econoline van mit 1 jahr tüv, und ahk
fährt gut, hochdach, bj oktober 1989

greif zu alter
ove

Roger330
22.09.2006, 01:13
Hi, ich häng den Trailer einfach hinter mein sonder Kfz-Wohnmobil
und dann gibt es keine Probleme

Uwe K.
22.09.2006, 19:53
Wer hat denn so eine Ausnahmegenemigung und wie teuer war die?
Ich kann jetzt eine bekommen, soll aber auch eben 300,- Euro kosten!!!

Uwe