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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot



64er Dodge 440
01.08.2007, 14:32
Unfassbar wollte mir gerade in Köln eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrverbot für die Rückfahrt von Rotenburg holen.....das ist
jetzt zu spät :eek2: muss 14 Tage vorher passieren......Boar sind die Jeck oder was........

Zum Glück kann aber auch das LKR des Abgangsort helfen.
Daher hier mal zur Info die Kontaktdaten

Landkreis Rotenburg
Herrn Böckmann
Telefax: 04261-983 24 99

EVO
01.08.2007, 15:13
Ja da können wir gemeinsam lachen, hab mal ebend für die Genehmigung für Rothenburg und Ende September für Bitburg 62,00 Euro bezahlt.
Und das nur weil wir in Wittstock bis um 22:00 Uhr warten mußten da die Grünen alles dicht gemacht hatten um abzukassieren.

Bei mir hat das letzte Woche noch in unserem Dorf geklappt.
Gehört auch nicht wirklich hier rein, aber meinen Frust über die Preise wollte ich doch kurz zum Ausdruck bringen.

Na ja, Gesetz ist Gesetz.

BMWM2005
01.08.2007, 15:20
Habe mein Sprinter jatzt als Sonder-KFZ Werkstattwagen zugelassen, Werkbank rein zur Dekra und gut. Warte schon mit Sehnsucht auf die nächste Kontrolle.
Gruß Micha

Fränky
01.08.2007, 15:25
Ne 07-Nummer am Lkw (alt natürlich) geht auch und schon is man alles los und kann immer fahren.

v8superstocker
01.08.2007, 15:33
Ich glaub damit sind die Herren auch nicht so ganz einverstanden.
Nutzung als Transportmittel mit 07.
Du bist ja nicht auf ner Oldie Veranstaltung sondern gebrauchst ihn nur zum Transport deines Racecars,Werkzeugs,usw.

reninchen
01.08.2007, 16:10
In Kreis SE kostet es 20€ / Sonntag das ist sehr angenehm und der nette Herr dort faxt mir mittlerweile die Genehmigungen auch zu. ich hab so einen Blankovordruck und muss immer nur Kennzeichen und Ort eintragen, da muss man sie echt mal loben! Ein ganzes Jahr kostet hier 150€, das werden wir wohl für nächstes Jahr auch machen.

bronze bullet
01.08.2007, 16:12
Richtig Mario!

64er Dodge 440
01.08.2007, 17:19
bisher habe ich es ehrlich gesagt immer drauf ankommen lassen, aber nach Wittstock haben wir es immerhin bis kurz vor Münster ohne Kontrolle geschafft. Da zu dem Zeitpunkt das Pixelauge gefahren ist hätte ich neben seiner Knolle noch 200 Tacken an der Butz gehabt weil ich als Halter dass
veranlasst/geduldeh habe........aber ZUM GLÜCK haben die netten Polizisten uns dann ohne Strafe mit mündlicher Verwarnung weiterfahren lassen was ich mal cool fand und NIE mit gerechnet hätte....

Merlin
01.08.2007, 19:48
Original von BMWM2005
Habe mein Sprinter jatzt als Sonder-KFZ Werkstattwagen zugelassen, Werkbank rein zur Dekra und gut. Warte schon mit Sehnsucht auf die nächste Kontrolle.
Gruß Micha

Hi Micha,

will Dir ja nicht den Traum rauben, aber glaubst Du das reicht aus?
Denke mal Du hast auch einen Anhänger hinten dran. Mein Sprinter
ist als 9-Sitzer PKW zugelassen und trotzdem hatte ich in Wittstock
die Ehre wieder auf den Platz zurück zu dürfen. Incl warten bis 22.00 Uhr.
Nun warte ich auf den Bescheid damit die Rechtsmittel eingelegt werden können und ich dann alles für die DAB zusammen habe.
Wird bestimmt ein Spaß wenn die Beschwerde- und interne Ermittungsbeamten in Neuruppin vorständig werden.

CU in Rotenburg.
Gruß Merlin

32evil666
01.08.2007, 20:31
Darum transportiere ich den Renner im 817MB mit Werkstattwagen Zulassung.
Hatte bis jetzt noch nie Probleme.

Das mit roter Nummer geht nämlich in die Hosen. Ist nicht erlaubt mit der 07er Fahrzeuge zum Transport von anderen Fahrzeugen zu benutzen!!

Aber ist eben Deutschland - für alles benötigt man eine Ausnahmegenehmigung.

BMWM2005
01.08.2007, 22:39
Ja Merlin,
da sind die wohl ein bischen weit gegangen bei dir, hatte schon gehört von der Aktion, das ist ja wohl Amtsanmassung hoch10. Rechtlich wirst du gute Karten haben aber der Stress und der Ärger bleibt ja trotzdem.

Zu meinem Auto noch mal - wir sind mit der Dekra alles durchgegangen also Werkbank und ein Regal sind Bedingung sowie Stehhöhe im Auto, damit gibts das Gutachten für Sonder-KFZ Werkstattwagen, damit zur Zulassungsstelle und Papiere geändert - steht kein LKW mehr drin.


Gruß Micha
bis denn am WE


http://jeep.cfasp.de/upload/531594.jpg

Alex T.
01.08.2007, 22:50
Original von BMWM2005
Ja Merlin,
da sind die wohl ein bischen weit gegangen bei dir, hatte schon gehört von der Aktion, das ist ja wohl Amtsanmassung hoch10. Rechtlich wirst du gute Karten haben aber der Stress und der Ärger bleibt ja trotzdem.

Zu meinem Auto noch mal - wir sind mit der Dekra alles durchgegangen also Werkbank und ein Regal sind Bedingung sowie Stehhöhe im Auto, damit gibts das Gutachten für Sonder-KFZ Werkstattwagen, damit zur Zulassungsstelle und Papiere geändert - steht kein LKW mehr drin.


Gruß Micha
bis denn am WE

Hallo,
und wie ist es denn mit der Besteuerung? Nach Hubraum? Oder Gewicht? :gruebel:
Gruß Alex.

BMWM2005
01.08.2007, 22:54
Steuer ändern sich nicht werden nach LKW berechnet

Gruß

Tony Brandes
01.08.2007, 23:56
Zitat: 32evil666

Ist nicht erlaubt mit der 07er Fahrzeuge zum Transport von anderen Fahrzeugen zu benutzen!!

Wo steht das?

Ich darf mit meiner 07er z.B. etwas machen was andere mit normalen Kennzeichen nicht dürfen.

Wenn ich einen Anhänger habe, der auch auf meinem Kennzeichen eingetragen ist (Oldtimer), darf ich das gleiche Kennzeichen am Anhänger anbringen. Also Zugfahrzeug und Anhänger gleiches Kennzeichen (Bezugsquelle Deuvet).

Richtig könnte sein das ich mit 07 kein normal zugelassenen PKW Transportanhänger ziehen darf. Aber Bitte zeige mir wo da steht.

Ich fahre am Wochenende mit meiner 07er Nummer und meinem normal zugelassenen Klappwohnwagen zu einem Meeting, auch das ist so bin ich mir ziemlich sicher erlaubt. Wenn nicht zeige mir wo das steht.

32evil666
02.08.2007, 08:37
@ Toni

Frag einfach auf der Zulassungsstelle.
Und Zudem ist ein Klappwohnwagen wohl nicht zum Transport von einem Auto geeignet :gruebel:

Klar darf man einen Oldtimer Anhänger an einem Oldtimer hängen!!
Nur darf man auf Ihm kein anderes Fahrzeug transportieren.
Und darum ging es ja.

Ich durfte nicht einmal mit meinem LKW ( Sonder KFZ) mit Überführungskennzeichen ( rotem Händlerkennzeichen) meinen Dodge transportieren!! Ist nicht erlaubt die nummr zum Transport von Waren zu benutzen.

Ist ja aber auch egal, wenn es bei Dir gut funkrioniert passt das ja.

Christoph
02.08.2007, 09:09
Merlin - Ich behaupte mal, daß Du von denen KEINEN Bescheid kriegst, weil die wissen dass das nicht durchgeht.
Poste bitte mal wenns NEWS dazu gibt.

Grüße Christoph

Hab auch nen 9-Sitzer PKW mit Anhänger :pissed:

Torsten Kath
02.08.2007, 09:20
Hey,

man tausend Meinungen. Aber mal eine Frage.

Gilt das Sontagsfahrverbot nicht erst grundsätzlich über 7,5 to. oder hat sich da was geändert?

Gruß Torsten

32evil666
02.08.2007, 09:24
Hallo Torsten

Nein gilt z.B auch wenn Du ein Pick Up mit LKW Zulassung hast und mit Anhänger unterwegs bist am Sonntag.

Gruß
Ingo

Ove Kröger
02.08.2007, 09:44
§ 30 Absatz 3 Strassenverkehrsordnung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für

1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Strasse vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Strasse zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


Feiertage im obigen Sinne sind


Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober - jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Allerheiligen (1. November - jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), 1. und 2. Weihnachtstag.

Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Zu Absatz 3

10
Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

11
Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).

Tony Brandes
02.08.2007, 10:06
Devil:

ich noch mal und dann lasse ich es.

Zitat:

Ich durfte nicht einmal mit meinem LKW ( Sonder KFZ) mit Überführungskennzeichen ( rotem Händlerkennzeichen) meinen Dodge transportieren!!

Naja, solltest du im Begriff sein das Zugfahrzeug zu kaufen und die Tauglichkeit prüfen ob es zum ziehen geeignet ist, darfst du das schon.


Einen Transportanhänger mit 07 ziehen darfst du meiner Meinung auch wenn auf dem Anhänger ein Oldtimer steht. Vorraussetzung ist, dass du mit dem Gespann zu einem Oldtimertreffen fährst und dort beide Fahrzeuge ausstellen möchtest. Rothenburg ist doch ein Oldtimertreffen oder nicht? :thumb:


Dann noch etwas zur Zulassungsstelle. Glaubst du denen alles was sie sagen? Ich vertraue auf :deal:

Nichts für ungut, jeder hat halt seine Erfahrungen und Meinungen

Viele Grüsse

Tony

RaceFink
02.08.2007, 10:08
Hmm,

ich hab mal live erlebt wie jemand mit einem 07er Kennzeichen an seinem sehr schön originalen Oltimer angehalten wurde weil er einen (Leichen) Anhänger dran hatte auf dem Weg zu einer Oltimerveransteltung. Das gab drei Punkte. Währe gut zu wissen ob sich die rechtssprechung jetzt geändert hatt. Dann könnte man ein Wohnmobil mit 07er zum ziehen nehmen.

Gruß Udo

Tony Brandes
02.08.2007, 10:26
Ja Udo, zeige mir wo das steht das es verboten ist. Immer noch die gleiche Frage.

Ich habe auch einen Bekannten mit ner Spinne in der Jucka Palme

Bandit012
02.08.2007, 10:39
Und nun der Anwalt:

LKW - Zulassung über 7,5to gleich Fahrverbot, ob mit oder ohne Anhänger, LKW unter 7,5to Fahrverbot mit Anhänger, es sei denn ihr habt noch etwas Obst, Gemüse, Fisch oder andere verderbliche Lebensmittel dabei.

PKW oder Sonder KfZ kein Fahrverbot.

Bei Merlin war es ein klarer Fall von Amtsmißbrauch eines orientierungslosen Polizeibeamten, denn der Sprinter von Merlin ist als Pkw zugelassen, der Beamte hält sich anscheinend für einen Fahrzeugsachverständigen, wenn er der Ansicht ist, das es sich um einen Lkw handelt.

RaceFink
02.08.2007, 10:55
http://website.webcenter.lycos.de/www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

Das hilft vieleicht weiter als die Spinne.
Da war die Aktion damals genau so unzulässig wie das mit Merlin.

Gruß Udo

64er Dodge 440
02.08.2007, 11:02
50 Euro später... :bawling: Ausnahmegenehmigung aus Rotenburg per Fax erhalten....Immerhin schneller Service......CU all in Rotenburg.......

Merlin
02.08.2007, 13:20
Original von Christoph
Merlin - Ich behaupte mal, daß Du von denen KEINEN Bescheid kriegst, weil die wissen dass das nicht durchgeht.
Poste bitte mal wenns NEWS dazu gibt.

Grüße Christoph

Hab auch nen 9-Sitzer PKW mit Anhänger :pissed:

Jau Christoph das mache ich doch gern. Wird bestimmt noch lustig die ganze Sache, gelle Ralf *hi hi hi

Aber mal was anderes. Ich habe gestern Abend 18:47 Uhr eine Mail an das Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf geschrieben und um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Den Fall aus Wittstock geschildert und auch angeführt das ich zu PRIVATEN Zwecken mein Sportgerät transportieren möchte.
Was soll ich sagen: Heute morgen im Büro lag ein Fax auf den Tisch das meine Ausnahmegenehmigung aufzeigt und ein Beiblatt doch bitte auf den Gebührenbescheid zu warten und NICHT sofort zu zahlen :thumb: :thumb:
Das nenn ich mal Service am Kunden, auch wenn der Spaß für ein Jahr (5.8.2007 bis 4.8.2008) mit €163 zu buche schlägt. Aber ein Witz gegen den Ärger mit der Rennleitung. JA ja ich weiß... Ich habe einen PKW aber ich habe keinen Bock mehr auf dumme Anmache. Ich freu mich schon auf die doofen Gesichter in Wittstock 2008 :grins: :grins: :grins:
Nichts desto trotz halte ich Euch gern auf dem Laufenden was bei der 2007er Wittstock Kontrolle rauskommt.

CU all in Rotenburg mit Derfschein :grins:

Merlin

Renn-senator
03.08.2007, 01:04
wenn ichs richtig verstanden hab darf ich sonntags nicht mit meinem nissan navara (lkw zulassung) mit wohnwagen oder trailer fahren ?
wenn das so ist sch..ß ich auf die gesparten steuern und meld den als pkw an. der mist hat mich die woche schon 760 € strafe gekostet wegen lenk und ruhezeiten fahrtenschreiber nicht vorhanden :pissed: .
egal, samstag nacht gehts an die adria mit dem wohnwagen dran.....

gruß andy

Bandit012
03.08.2007, 08:55
Da haben sie dich mit der Fahrtenschreiberregelung verarscht, wenn du mit Wohnwagen oder ohne Hänger unterwegs warst, Privatnutzung fällt nicht unter die Fahrtenschreiberregelung.

Chevyralle
03.08.2007, 10:02
Hallo liebe Gemeinde
Also Sonntags mit Lkw u Hänger geht leider gar nicht.
Weder mit nem Caddy noch mit was anderem solange LKW in der Zulassung steht ausser eben mit der schönen Ausnahmegenehmigung
07er Geht nur bei nem alten Zug historischer Art da darf aber kein Flitzer drauf stehen
Hab mich da auch lange mit beschäftigt u mit dem DEKRA Häuptling-der mit dem Ahnungsschein-drüber gesprochen
Die zulassung als PKW,Personenbus oder aber Werkstattwagen als Sonder KFZ setzt dieses Sonntagsfahrverbot ausser Kraft-weil es sich hierbei NICHT um einenLKW handelt.Da seit ihr auf der sicheren Seite und könnt auch in Ruhe mit den Jungs von der Rennleitung diskutieren-IHR seid im Recht!!
Das einzige wo ihr aufpassen müsst ist das die Party am Abend vorher nicht all zu akoholreich war denn wenn sie schlechte Laune Haben könnte mabn ja auch mal pusten?????

v8superstocker
03.08.2007, 10:27
Original von Renn-senator
wenn ichs richtig verstanden hab darf ich sonntags nicht mit meinem nissan navara (lkw zulassung) mit wohnwagen oder trailer fahren ?
wenn das so ist sch..ß ich auf die gesparten steuern und meld den als pkw an. der mist hat mich die woche schon 760 € strafe gekostet wegen lenk und ruhezeiten fahrtenschreiber nicht vorhanden :pissed: .
egal, samstag nacht gehts an die adria mit dem wohnwagen dran.....

gruß andy

Also Andy,das geht ja gar nicht.
Mach dich mal bei deinen Anwalt.

Renn-senator
03.08.2007, 13:41
es war leider eine gewerbliche nutzung. mit einem anhänger voller sektionaltore hinten dran konnte ich denen auch nichts erzählen.
selbst ein pkw braucht mit anhänger bei gewerblicher nutzung über 3,5 tonnen gesamtgewicht den fahrtenschreiber (über 50km luftlinie vom heimatort).
werkstattwagen wäre ne alternative.....ist ja eigentlich einer.

ich dachte nur das das fahrverbot erst ab 7,5 tonnen gilt.

gruß andy

Fränky
04.08.2007, 14:52
Jetzt ich nochmal. Fahre mit meiner 07 am Lkw (813 DB, 32 Jahre alt) seit Jahren unseren "Oldtimer-Rennwagen" ('70 Duster) der auch auf die 07-Nummer zugelassen ist, durch Deutschland,Schweiz, Italien und hatte bis jetzt noch nie Probleme bei Kontrollen. Kommt natürlich auch drauf an was man erzählt. Ich fahre immer zu Oldtimerrennen und-treffen, und such mir dann für alle Fälle auch noch irgendein Treffen (Oldtimer-Markt z.B.) in der Nähe meines Zielortes aus, dass ich dann angeben kann. Aus Erfahrung kann ich dann noch sagen, dass bestimmt 75% der Polizisten keine Ahnung von der 07-Nummer haben und man das dann erstmal erklären muß. Ich fahr gut damit und kann es nur weiter empfehlen, ganz abgesehen vom Wegfall der ganzen Sonderuntersuchungen und dem damit verbundenen Zeit- und Geldaufwand.

Merlin
20.09.2007, 21:18
Nur mal so zum Wissen für Alle.

Bis heute kein Bescheid aus Wittstock eingetroffen.
Wie sieht es bei den anderen aus?
Kann mir nicht vorstellen, dass da noch was kommt.
Mich ärgert nur die Tatsache das ich wieder mal einen Tag im Büro verloren habe und ich mich noch bis 22.00 Uhr auf dem Platz rumtreiben durfte.

Gruß an die Racergemeinde und Fans

Merlin :walker:

BMWM2005
21.09.2007, 01:33
Hi Merlin

Wir haben am Sonntag vor drei Wochen die neue Zulassung als Werkstattwagen getestet als wir in Luckau zum Powerfest waren.
Haben uns 2mal vormittags und 1mal am Nachmittag von der Autobahn gezogen, Fazit nach Blick in die Zulassung ,,angenehme Weiterfahrt"
Die haben sich angeguckt wie die Deppen ab ins Auto und weg.

Gruß Micha

Jonny b Good
21.09.2007, 12:15
Ich hatte bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung weniger Glück. :bawling:
Da ich aus Österreich kommend bei Passau in die BRD einreise ist das Landratsamt Passau für mich zuständig.
Und die haben mir folgendes geschrieben:

Das Landratsamt Passau hat Ihre Anträge zum oben genannten Betreff erhalten und bezüglich der Genehmigungsfähigkeit überprüft.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen solche Ausnahmegenehmigungen nur ausgestellt werden, sofern hierbei die jeweiligen Voraussetzungen gemäß den Vorschriften des § 30 StVO gegeben sind. Diesbezüglich erging vom Bayerischen Staatsministerium des Innern die Anweisung, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen restriktiv zu handhaben.

Für den Transport von Formel-Fahrzeugen sowie Rennfahrzeuge bzw. Equipment für Rennfahrzeuge, in Sammeltransporten auf Spezialfahrzeugen oder als Einzeltrans-port mit Lastkraftwagen bzw. Lastkraftwagen und Anhänger ist kein Privilegierungsgrund erkennbar. Die Veranstaltungen sind so weit im Voraus bekannt, dass rechtzeitig vor Beginn des Verbotzeitraums angefahren und nach dem Ablauf des Verbotzeitraums abgefahren werden kann. Dabei bleibt es den einzelnen Teilnehmern unbenommen wie in vergleichbaren Fällen (Bootsanhänger, Flugzeuganhänger, sonstige Sportgeräteanhänger ect.), die Fahrzeuge mit Zugfahrzeug /Anhängerkombinationen zu befördern, die dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nicht unterliegen. Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass auch die Zugfahrzeuge – ohne Rücksicht auf die Gewichtsangabe – keine Lkw sein dürfen.

Aufgrund der oben genannten Sach- und Rechtslage sowie das besondere öffentliche Interesse an der strikten Einhaltung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht genehmigt werden.

Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung geben kann und hoffe auf Ihr Verständnis.

Schade :bawling:
Jetzt muß ich auch weiterhin mit meinem Pickup mit Anhänger illegal auf Deutschlands Straßen rumgurken. :pissed:

Jonny

Merlin
21.09.2007, 13:25
Hi Johnny,

tja die Bayer, weißt ja das ich selbst einer bin, haben echt einen Megaschatten :base: :base: :base:
Wie Du da eine andere Regelung bekommen kannst weiß ich nicht, aber die Begründung ist der Hammer :base: :base: :base:
Ich habe diese Ausnahmegenehmigung ja nur beantragt, weil ich keine Diskussion mit der Rennleitung führen will. Ist schon toll wie sich manchen dieser Herren anmaßen zum Dipl.-Ing. zu sein.
Mein Sprinter hat ja ne PKW - Zulassung und trotzdem hatte ich den Ärger :base: :base:

Gruß nach Austria

Merlin

Merlin
26.09.2007, 11:45
Tja Freunde hätte mal die Klappe halten sollen.
Gestern kam der Bescheid.
Wollen €40 +€23 und einen Punkt. :base: :base: :base:
Am Ar... hängt der Hammer und den selbigen können die sich putzen.
Schon aus Prinzip nicht :camper: :camper: :camper: :camper:
So Ralf nun gibt es wohl arbeit für Dich.
Wir telefonieren später.

Hat noch jemand Post von der Rennleitung aus Brandenburg. :gruebel:

Gruß Merlin

Acki
26.09.2007, 13:34
Ich muss mal mega dumm fragen.
Was ist eine Zulassung als "Werkstattwagen"?