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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot



Jonny b Good
11.12.2007, 10:07
Hi Freunde!

Gute News für alle Bayern und Einreisende über Bayern. :thumb:

Habe heute eine mail vom Landratsamt Passau bekommen, daß sich die Rechtslage bezüglich der Ausnahmegenehmigung geändert hat. :deal:

Bisher waren lt. Auslegung des bayrischen Ministeriums Transporte von Rennfahrzeugen zu Veranstaltungen nicht privillegiert. :camper:

Ab jetzt gilt aber folgende Regelung:
LKW unter einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to mit Anhänger (wobei nur das Gewicht des Zugfahrzeuges gilt) können für den Transport von Rennfahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung kostet für das ganze Jahr € 450,-
Für ein halbes Jahr € 225,-
Oder für ein Wochenende € 50,-

Endlich legal auf deutschen Straßen. :thumb:


Jonny

Merlin
11.12.2007, 11:48
Hi Johhny,

gute Nachrichten für die Kollegen aus Bayern.
Aber schweineteuer.
Meine Jahresgenehmigung in NRW kostet € 151.
Is scho a Sauerei :meinung:

Gruß Merlin(R)

Jonny b Good
11.12.2007, 11:54
Ja, ja,

in Bayern ist eben alles etwas teurer. :pissed:

Aber beim Schwarzfahren erwischt zu werden ist auch nicht gerade lustig.

CU
Jonny

Holger Ekerst
11.12.2007, 12:15
Hi Jonny, wir halten das einfach so: wir fahren einfach. Bisher hat uns noch keiner aufgehalten, und wenn man die Anzahl der Fahrten rechnet, glaube ich, ist das etwas günstiger.

Jonny b Good
11.12.2007, 12:33
Holger,

so musste ich letztes Jahr rumgurken.
Ist gottseidank nichts passiert.
Der Thrill war auch nicht schlecht. :kotz:

Aber: :meinung:
Wenn´s jetzt legal mit dem Einsatz von ein paar Euronen geht, fahre ich relaxt von den Rennen Heim und riskiere keinen Punkt oder ein Knöllchen oder sogar warten bis 22:00 Uhr.

Jonny

Merlin
11.12.2007, 13:11
Da kann ich Dir nur zustimmen, Johnny.
Es sind nicht die € 60 die es machen,
aber die Punkte sind nur beim Marienkäfer schön. :meinung:
Ist zwar doof, aber ich denke selbst die €450 machen den Kohl nicht mehr fett in unserem Sport.
Ausser der Kohl heißt Helmut :grins:

Keep on truckin' *smile

Merlin(R)

Southcoast
11.12.2007, 14:43
Hallo Leute,
das ist ja erschreckend,was ich da lese.Nimmt denn die Abzockerei in Deutschland kein Ende ? Demnaechst kommt wohl noch Maut fuer alle Pkws ? Und was kommt danach..............?
Bin froh,das ich nicht mehr in Deutschland lebe. In Spanien z.B. gibts kein Sonntagsfahrverbot fuer Lkw´s. !

Gruss Southcoast.

Klötzer Jungs
11.12.2007, 21:11
Hallo Alle samt...dacht ich verkünd hier mal meine Erfahrung aus diesem Jahr was das 'Sonntags fahren' angeht.Von so ziemlich genau 8 Fahrten an Sonntagen, sind wir einmal von einem sehr eifrigen, einsamen Sheriff auf dem Berliner Ring gestoppt worden.Um die Situation mal kurz zu erklären, ich hatte den Mercedes Sprinter meines Cousin's, welcher ihn als 'LKW' in seinem kleinen Betrieb gemeldet ist, ausgeliehen.Wie gesagt, auf dem Berliner Ring gestoppt, Fenster noch nicht ganz unten, schon die Andeutung des Gesetzeshüters, 'Na....hier liegt doch best.ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot vor!' Das schlimmste dabei, sein Grinsen im Gesicht. Selbst größte Höflichkeit (so wie es einem Mutti jahrelang versucht hat beizubringen), bzw angrenzende Schleimscheißerei meinerseits, konnten ihn nicht besenftigen. Resultat vor Ort: Anzeige wegen dem genannten Verstoß, sowie Verbot der Weiterfahrt mit diesem Gespann (obwohl nächste Abfahrt keine 300m entfernt war).Das war noch halb so wild, etwas rumtelefoniert und der Peter vom Potsdamer Team kam schwup-di-wup mit seinem Privatwagen und hat den Anhänger von dem Autobahnrasthof geholt. Denn ein Abwarten auf reine Luft war nicht drin, denn Sheriff Donnerknall postierte sich gleich um die Ecke, um uns böse Buben im Blick zu haben.So nun zum eigentlichen, ärgerlichen Teil dieser 'Aktion'.... 4 Wochen später bekam ich als Fahrer dieses Gespannes einen Bußgeldbescheid in Höhe von 71,-, was ich noch sehr kulant von unserem Vater Staat fand. In den gleichen Tagen erhielt mein Cousin einen Strafbescheid in Höhe von 230,- + 1 Point ins Verkehrsregister. Das Geld hab ich natürlich bezahlt, aber den Point hat mein Cousin kassiert. Er als Halter des Fahrzeuges hat die Personen, die den LKW bewegen, aufzuklären.Nach mehreren Telefonaten mit der Bußgeldstelle, schriftlichem Verkehr, es führte kein Weg drum-rum. Auch beteuern, das er nicht wußte was ich vor hab und Sonntags mit Anhänger fahren wolle, half nix- 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'.Naja....lange Rede,kurzer Sinn. Haben uns im örtlichen Amt erkundigt, eine Genehmigung für's ganze Jahr beläuft sich bei uns bei 300,- , ein einzelnes Wochenende liegt bei 20,-.So das war's von meiner Seite....merkwürdig erscheint mir nur, das es anscheinend für die Genehmigungen regional unterschiedliche Preise gibt. Hmm....Gruß, Mirko

Dead-Rabbits
11.12.2007, 21:17
Oh ha!!!

Das wird echt teuer...

Wie lange dauert es denn bis eine Genehmigung ab Beantragung einem vorliegt bzw. wie weit vorher sollte man eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Klötzer Jungs
11.12.2007, 21:21
Hi Dead-Rabbitsmir wurde auf'm Amt gesagt 'Nur kommen, Antrag ausfüllen, Geld auf'n Tisch und Genehmigung sofort mitbekommen'Gruß Mirko

Dead-Rabbits
11.12.2007, 21:30
Na dann hoffe ich das unser Amt hier genauso flexibel ist...

Lieber die paar Euros abdrücken als die Punkte kassieren...

Merlin
12.12.2007, 13:03
@Mirko

So ähnlich ist es uns nach Wittstock gegangen.
Nur beim uns ist der Sprinter als PKW zugelassen. Hat die Rennleitung nicht interessiert. Na egal
ich habe beim Verkehrsmanagement hier in Düsseldorf angerufen und es hat mich gute 30 Minuten gekosten, dort zu erklären warum ich für einen PKWein Ausnahmegenehmigung möchte.
Ich habe den Antrag an einem Donnerstag um 19.00 Uhr ausgefüllt hingefaxt und kam am Freitagmorgen um 10.00 Uhr ins Büro.
Siehe mal einer an: Da lag die Genehmigung schon im Fax und ein Beiblatt sagte klar und deutlich
Bitte nicht überweisen, Sie erhalten einen gesonderten Bescheid :thumb:
Das nenn ich mal Service und wie geschrieben für schlappe € 151.

Finde es auch komisch aber die Gemeinden können hier wohl selbst über die Preise entscheiden.

Gruß Merlin(R)

richarzzz
12.12.2007, 16:03
hi merlin,

du willst uns also sagen, dass wir als gespann. mit einem pkw als zugfahrzeug, auch so einen mist abdrücken müssen??? :pissed:

das wird immer besser mit den deutschen gesetzen und methoden - so langsam bekomm ich die schnautze voll :bawling:

grz

jens

Jonny b Good
12.12.2007, 16:15
Nein, nein,

das, was Merlin passiert ist war nicht OK.

Im Gesetz steht jedenfalls nur was von LKW mit Anhänger.
PKW sind egal.
Aber wie schon angesprochen, z.B. ein VW Caddy mit LKW Zulassung und 300 kg Anhänger ist verboten.

Jonny

Dead-Rabbits
12.12.2007, 16:32
Das mit PKW und Trailer und LKW und Trailer kenne ich auch durch einen Bekannten.

Wir waren in Luckau, ich mit meinem Passat + Trailer, er mit T4 Bus (PKW Zulassung) + Trailer.

Direkt am Ausgang haben uns die "Freundlichen" angehalten. Ich durfte nach Verbandskastencheck weiterfahren, mein Kumpel jedoch hat eine Anzeige erhalten. Diese wurde später jedoch zurückgezogen, da er eine PKW Zulassung hatte.

Also ich merke schon, bloß kein Zugfahrzeug nehmen was eine LKW-Zulassung hat, oder aber lieber die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung zahlen.

Merlin
12.12.2007, 16:42
Hi Jens und Fans,

wie Johnny schon sagte, bei mir war das so nicht zulässig.
Jedoch gibt es wohl so neue Dinge wie das auch eine PKW Zulassung nicht unbedingt vor übereifrigen Beamten der Rennleitung schützt.
Die sogar die Länge und Breite des Gespann nachmessen und sich auf Opportunitätsprinzip berufen.
Die Knallköppe können nicht mal das Monogramm in den Schnee pinkeln, aber einen auf dicke Hode machen.
OMG wie doof darf man eigentllich sein :base: :base: :base:
Egal, ist ja rum.
Ich habe für mich entschieden, dass ich lieber €150 auf den Tisch lege und aus allem raus bin.
Ausserdem freue ich mich schon auf Wittstock II. :deal:
Ich werde so nach einer halben Stunde dann völlig dumm tun, fällt mir bestimmt nicht schwer,
und fragen ob dieses Schreibenden Sachverhalt des Fahrverbotes irgendwie beeinflußt :grins: :grins: :grins:
Die Knalltüten sollen doch erstmal schreiben bis der Kuli glüht.

Übrigen noch eins für die Unwissenden:
Es gibt auch noch mehr als nur das Sonntagsfahrverbot für LKW.
Siehe hier für das vergangene Jahr
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2007 jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr.
Also sollte mal jemand erst Samstag anreisen wollen / können trifft es je nach Streckenabschnitt auf der Autobahn auch zu.

Genau das sind für mich Gründe genug mir die Genehmigung zu holen.
Also ab 5.8.2008 wieder eine Neue.
Gruß Merlin(R)

Southcoast
12.12.2007, 19:21
Das ist ja zum Heulen,wenn man das liest. Ich hatte mir ja gerade einen
Dodge Cargo Van gekauft und muss den demnaechst aus wirtschaftlichen Gruenden wieder in Deutschland anmelden. Hat ´ne LKW Zulassung bis 3,5to. Falls ich damit an Wochenenden in Deutschland fahren will werde ich wohl auch zahlen muessen,was ?
Ich halt´s nich aus !! :pissed:

Gruss Southcoast

BlueDuck_Martin
12.12.2007, 19:44
@Southcoast
kannst du da nicht ein Wohnmobil draus machen - dann darfst du auch SO fahren :thumb:

Southcoast
12.12.2007, 19:56
Da kenn ich die Vorschriften nicht.Ausserdem muesste ich dann vielleicht noch´n paar Fenster reinsetzen und den ganzen Ummeldezirkus.Da hab ich keinen Bock drauf.Bin zudem eher selten in Deutschland unterwegs. :walker:

Gruss Southcoast

Klötzer Jungs
12.12.2007, 20:01
Southcoast

Hallo...Du brauchst halt nur die Genehmigung, wenn Du als Gespann unterwegs bist, sprich mit Anhänger( Sonntags)

Gruß Mirko

Southcoast
14.12.2007, 14:33
Na dann bin ich ja beruihgt ! :thumb:

Fränky
14.12.2007, 20:22
Einfachste Lösung, alten Lkw kaufen bißchen herrichten und 07-Nummer drauf.

reninchen
15.05.2008, 10:36
Halli Hallo,
ich habe soeben mit der Zulassungsbehörde Bad Segeberg telefoniert weil ich eine Genehmigung für dieses Jahr beantragen wollte folgende aussage:

Zugfahrzeug VW LT bis 3,5t Erlass vom 04.03.2008 vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Punkt 1.6 --> diese Fahrzeuge dürfen zu Sport und Freizeitzwecken einen Wohnanhänger oder Anhänger auch Sonntags ziehen

Im Internet selber habe ich dadrüber nichts gefunden wurde mir aber so gesagt....weiß einer mehr?!

Ove Kröger
15.05.2008, 11:25
frag doch die zulassung ob sie dir das schriftlich geben. oder berufe dich auf die aussag mit namen desjenigen

Merlin
15.05.2008, 12:15
Dazu gab es einen Arbeitskreis in Niedersachsen.
Es ist dort klar und deutlich erarbeitet worden, dass für Sportgeräte oder auch Pferde
kein Sonntagfahrverbot mehr besteht.
Habe eine Kopie davon zu Hause und kann ja mal das Aktenzeichen
heute Abend raussuchen.

Keep on Truckin' :grins:

TimSchmale
15.05.2008, 12:19
:ola:

Endlich mal was Positives... AZ interessiert mich auch brennend --kannst Du sowas scannen und kurz per email verschicken? :danke:

Gruss
Tim

matzebus
15.05.2008, 13:00
hallo eben gegooooooooooogelt

gruß matze

Auf der letzten Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg hatten die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgenden Kriterien ausrichten soll.
Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist danach wie folgt zu verfahren:
"1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für:
(...)
1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger)."

matzebus
15.05.2008, 13:13
...... noch was gefunden
zitat/kopie


Ich habe was für unsere KFZ-Steuersparer aufgeschnappt.

Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 09. und 10.10.2007 in Merseburg wurde von den Verkehrsministern der Bundesländer einstimmig beschlossen, dass die Genehmigung in den Bundesländern an verschiedenen Vorgaben ausgerichtet werden soll.
Demnach soll - unbeschadet der gesetzl. Regelung in §30 Absatz 3 STVO - neben diversen anderen Ausnahmen das Sonntagsfahrverbot auch für folgende Kombination nicht gelten:

Wohnanhänger & Anhänger, die zu Sport- & Freizeitzwecken hinter LKW
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg geführt werden.

Klötzer Jungs
15.05.2008, 13:23
@matzebus

Hi...na das scheint ja DIE Klausel zu sein, mit der DAS Anhänger-Problem gelöst 'wäre'.

Gruß Mirko

reninchen
15.05.2008, 13:24
ja ich hab auch noch was gefunden von bremen und baden würtemberg, dh. s-h gilt auch, niedersachsen laut merlin auch..weiß einer was mit meck pom und brandenburg ist oder wo müssen wir noch so durch?! ach ja in bayern giblt es nicht aber das ja keine überraschung .-)

EVO
15.05.2008, 13:54
Ich habe gerade unser Amt belästigt, so wie Matzebus das sagt, frei bis 3,5 t. Mist ist nur das ich ca. 4 t auf die Waage bringe. Somit habe ich gerade für drei SE - Termine und Rotenburg für 61,00 unserer schrecklichen Währung die Genehmigung erhalten. Jeder weitere Termin kostet 10 Euro zusätzlich. Und ich glaub ich hause in Niedersachsen.

Ach ja, nebenbei bin ich eh dafür das die SE auch in Rotenburg fahren soll, spart mir einen Weg.

Bis Bitburg dann, im neuen Blechmantel. :rave:

Gruß Heiko

Merlin
15.05.2008, 14:11
Original von reninchen
ja ich hab auch noch was gefunden von bremen und baden würtemberg, dh. s-h gilt auch, niedersachsen laut merlin auch..weiß einer was mit meck pom und brandenburg ist oder wo müssen wir noch so durch?! ach ja in bayern giblt es nicht aber das ja keine überraschung .-)

Ach Reninchen,
diese Verordnung gilt natürlich
BUNDESWEIT

War doch eine der superteuren Expertenkommission :grins:
Aloha Merlin(R)

Cu all in BIT :thumb:

matzebus
15.05.2008, 14:38
so, jetzt habe ich mit dem starßenverkehrsamt in opr gesprochen und da heißt es." so eine regelung ist noch nicht in kraft getreten und muß erst durch den bundestag beschlossen werden.

hier in neuruppin kostet die sache für einen sonntag 20 euro und für 3 jahre 150 euro.

gruß matze der jetzt schlauer ist :deal:

Merlin
15.05.2008, 18:34
Hi Matze,

sei mir nicht böse aber zu den Kollegen in Neuruppin habe ich nach der Wittstocknummer vom letzten Jahr sowieso ein gespaltenes Verhältnis.
Die blau-silberne Trachtengruppe der Autobahn hat es echt drauf :base: :base:
Egal kannst Du ja nichts für, also nimm es bloß nicht persönlich.
Da ich sowieso noch eine Ausnahmegenehmigung bis 4.8.2008 besitze ist es mir völlig Wurst wer was wie wann noch entscheiden muß.
Ich habe einfach beides bei und gut.
Einen Plan B immer noch in der Seitentasche zu haben ist sowieso das Beste.
Haben ist besser als brauchen und ich schaue heute Abend nochmal genau auf das offizielle Schreiben.
Keep U all posted

Merlin(R)

Jonny b Good
16.05.2008, 06:10
In Bayern gilt immer noch die Regelung, wie von mir am Anfang gepostet.

Habe mir die Ausnahmegenehmigung bereits besorgt.
(€ 112,50 von Bitburg bis Hockenheim)
Sicher ist sicher.

Jonny

reninchen
27.06.2008, 10:17
Also ich besorg mir jetzt für Hamburg-Luckau vorsorglich eine....lieber die 20€ also Punkte usw.

Habe soeben mit Meck-Pom telefoniert : Die haben den Erlass schon liegen aber nur als Information!!!!!!!! Sie sagte mir somit gilt es bei denen nicht!!! Für diese Auskunft habe ich glatte 15min am Telefon gehangen, bevor ich jetzt Berlin und Brandenburg noch anrufe hol ich mir lieber vorsorglich eine...

udoo61
01.07.2008, 18:05
hallo, :meinung:
habe für einen 3,5 to iveco daily mit anhänger in sachsen 135,- euronen fürs ganze jahr bezahlt. ist mal ein humaner preis wenn ich die anderen bundesländer anschaue. eines ist fakt die grünen bzw. nun blauen haben teilweise selbst keine ahnung wenn sie dich anhalten. aber sie sind halt erst mal im recht und du bekommst es vielleicht später - allerdings nur mit viel rennerei und aufwand.
also finde ich auch lieber die paar euro ausgeben und dann das jahr über ruhe.
übrigens konnte ich auch ein ersatzfzg. und einen ersatztrailer angeben. kann ja mal was defekt sein . :meinung:

Honda Elise
21.07.2008, 20:47
also bei uns in alsfeld bezahlt man 26 euro für eine ausnahmegenehmigung.
als anlage sende ich mal die einteilung der kfz klassen.
wir waren mit einem sprinter unterwegs der 9 sitzplätze hat und da muss man nix zahlen.

eine ausnahmegenehmigung brauch man für die kfz die laut kfz schein in die klassen n1-n3 eingestuft sind. n1 natürlich mit hänger.
mfg markus

Fahrzeugklasse Begriffsbestimmung

L1e zweirädriges Kfz (Kleinkraftrad) mit einer bbH von bis 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von bis zu 50 cm; bei Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

L2e Dreirädriges Kfz mit einer bbH von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren oder
- maximale Nutzleistung von bis zu 4 KW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

L3e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h.

L4e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

L5e Dreirädrige Kfz mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kfz mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

L6e Vierrädriges Kfz mit einer Leermasse von bis zu 350kg mit einer bbH bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren.

L7e Vierrädige Kfz mit einer Leermasse von bis zu 400kg (550kg bei Güterbeförderung).

M1 Fz. zur Personenbeförderung mit < 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

M2 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse <. 5 t

M3 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzpläzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse > 5 t

Symbol G Steht im Zusammenhang mit der M1 – M3-Klasse für Geländefahrzeuge

N1 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse < 3,5 t

N2 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 3,5t < 12t

N3 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 12 t

T1 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1150mm, einer
Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000mm.

T2 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit; bis 40km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1150mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand
von mehr als 600kg und einer Bodenfreiheit bis 600mm.

T3 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg.

Holger Ekerst
04.08.2008, 14:19
Gestern war es bei mir soweit. Ich war mit Sprinter und Hänger unterwegs, auf der Heimfahrt von Rotenburg.
Sherrif: " haben sie eine Ausnahmegenehmigung?"
Ich: " für was denn?"
Fazit: 1 Punkt und 40 Euro, plus Fahrverbot bis 22°°Uhr
Mein Kumpel, dem das Gespann gehört, bekommt keine Ausnahmegenehmigung, weil das Fzg. gewerblich gemeldet ist.
Ihm wurde gesagt, es liegt im Ermessen des Beamten, ob er es gelten lässt das man zu einem sportlichem Zweck unterwegs ist.
Na Ja, er hat uns wenigstens bis zur nächsten Raststätte fahren lassen.
Es war das erste mal das wir schon um 16°°Uhr vom Rennplatz weggekommen sind, und dann sowas. Selber schuld, aber was will man machen wenn man nichts anderes zum fahren hat?