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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drag Racing Reglement 2009



Manfred
15.01.2009, 02:00
@all

Die Änderungen für das Drag Racing Reglement 2009 sind eingearbeitet.
Ich habe eine Übersicht der Änderungen als PDF-Datei auf meiner HP, www.d-r-o.de , gestellt. Dort könnt ihr auch das aktuelle Drag Racing Reglement herunterladen.
Gruß Manfred

Klötzer Jungs
15.01.2009, 03:06
Hi Manfred,

vielen Dank schonmal, aber Dein auf Deiner HP angegebener 'link' funktioniert irgendwie nicht. Oder ist's nur an meiner 'Kiste' so?

Vielen Dank,
Gruß Mirko

KOENIG
15.01.2009, 08:01
hallo manfred und mirko,
bei meiner kiste funktioniert es auch nicht.

Grüße Frank

Alex T.
15.01.2009, 08:24
bei mir funzt der link...
gruß alex.

beek85
15.01.2009, 09:51
hui

bei mir gehts auch .thanks for the link :thumb:

mfg beek85

beek85
15.01.2009, 10:07
oh sorry doch nicht :base:

Ove Kröger
15.01.2009, 10:12
Hallo manfred

für uns ist es sicher einfacher, wenn du hier kurz umreisst, was geändert wurde.

danke
ove

Merlin
15.01.2009, 14:44
Hi@all,

na so wie es aussieht sind die Änderungen im Dokument in ROT
eingepflegt.

SuperGas

1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.

2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und
Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen. Die Schwungradabdeckung
muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz
aus einer mindestens 6.35mm dicken
Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad
umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI
6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.

Super Comp

2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradabdeckung
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und Kupplung
ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen. Die Schwungradabdeckung
muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz
aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte,
welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt,
oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1,
6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.

Comp Eliminator

2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Schwungrad und Kupplung müssen den SFI Spezifikationen
1.1 oder 1.2 (max. 2 Scheiben) der
Schwungradschutz den SFI Spezifikationen 6.1, 6.2
oder 6.3 genügen, oder die Kupplung muss SFI 1.2
(3 oder mehr Scheiben) und das Schwungrad muss
SFI 6.2 oder 6.3 entsprechen. Die Verwendung von
mehrstufigen Kupplungen (multi-Stage oder lock up
Type) ist verboten. Der Schwungradschutz darf in
keiner Weise am Rahmen verschweißt werden. Die
Kupplungsbetätigung muss manuell durch den Fuß
des Fahrers erfolgen. Elektrische, elektronische,
pneumatische, hydraulische oder jegliche andere
Vorrichtung zur Betätigung der Kupplung ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.9.

10 Fahrer

10.7 Nackenstütze / HANSVorgeschrieben. Ab 01.Januar 2010 ist in allen Klassen
deren Index schneller als 7,50 Sek. ist (bzw.
4,50 Sek. 1/8 Meile) oder die schneller als 320 Km/h
(200 mph) fahren, die Verwendung eines von der
FIA homologiertem bzw. der SFI-Spezifikation 38.1
entsprechendem HANS-System (Head and Neck
Support/Restrain Device) empfohlen.
Siehe generelle Bestimmungen 10.8.

Ich denk mal für die 3 Klassen hab ich nichts vergessen.
Wenn doch.
Einfach ergänzen :deal:

Gruß Conny(R)

Manfred
15.01.2009, 16:03
@All

Link funzt wieder.

@Ove
sicher ist es einfacher die Änderungen hier einzustellen, aber es sollten die Änderungen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Technischen Regeln gesehen bzw. gelesen werden.

Gruß Manfred

Merlin
15.01.2009, 16:22
Hallo Manfred,

in unserem (DMSB) Regelwerk steht für SuperGas folgende Änderung zum Ölauffangschutz:
1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.

Ist dieses Datum mit den europäischen Veranstaltern auch so abgesprochen oder gilt da immer noch der 1.1.2009 :gruebel: :gruebel:

Eine eigene Regelung für Deutschland würde hier doch keinen Sin machen oder?

Gruß Conny(R)

Manfred
15.01.2009, 18:06
Hi Conny,

in Schweden und England ist diese Regelung schon im letzten Jahr für 2009 eingeführt worden. Es ist also nur ein Nachziehen in unserem Reglement. Damit wollen wir den Fahrern, die nur hier in D starten, die Möglichkeit geben sich den Diaper in diesem Jahr zu besorgen und einzubauen.

Gruß Manfred

Merlin
15.01.2009, 18:20
Hi Manfred,

Danke für die Info. :thumb:
Somit müssen ALLE die auch in Drachten dieses Jahr (2009) an den Start gehen das Ding einbauen. Soweit mir bekannt ist hat die eXplosion das englische / schwedische Regelwerk 1:1 übernommen.

Das nur zur Info an alle Racer die auch in NL starten wollen.

Gruß Conny(R)

Ove Kröger
15.01.2009, 19:03
richtig conny

ab diesem jahr in holland und mantorp ist ein diaper pflicht

ove

yosemite-sven
15.01.2009, 19:25
Dann kann ich doch den hier nehmen oder?
RCI 7809A von z.B. Summit mit SFI 7.2
Ich dachte die Dinger wären teurer. Wenn der das ist: Glück gehabt :gruebel:
Gruß, Sven

Manfred
15.01.2009, 20:43
@yosemite-sven,

in den Sportsman Klassen (bis Competition Eliminator) reicht ein Diaper nach SFI 7.2. Siehe auch Drag Racing Reglement Teil 4 Seite 26.

Gruß Manfred

Andre Müller
15.01.2009, 21:07
@ Manfred,

ich hab da mal eine Frage, bevor es wieder zu Missverständnissen kommt.

Im Reglement Teil3, Sektion 2A, ET SuperPro, Pro, Sportsman steht:


8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box/Device) Nicht Zulässig. Siehe generelle Bestimmungen 8.2

Und dann aber im Teil4, Generelle Bestimmungen:


8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay boxes)
Verzögerungseinrichtungen sind in der Gruppe Competition Eliminator verboten. In allen anderen Gruppen / Klassen erlaubt.

Was ist denn nun richtig :gruebel:


Gruß Andre

Manfred
15.01.2009, 21:23
Hi André,

maßgeblich für die Klasse sind die Technischen Bestimmungen dieser Klasse. Mit diesen werden die Außnahmen von bzw. zusätzliche Bestimmungen zu den Generellen Bestimmungen geregelt.
Also ist in ET-Bracket Sektion 2A die Delay Box verboten.

Als Vergleich kannst Du Advanced ET heranziehen. Dort steht im ersten Absatz:


Diese Klasse ist vorgesehen für Fahrzeuge die zwischen 7.49 (*4,49) und 6.00 (*3,50) Sek. fahren. Technische Bestimmungen und Vorschriften sind die gleichen wie unter Sektion 2A mit nachfolgenden Ausnahmen bzw. Zusätzen

.

RKL
15.01.2009, 21:30
Hallo Andre,

Es ist erlaubt außer in CompEli wenn es nicht explizit verboten ist. --> es ist in SUperPro ET explizit verboten, daher keine DelayBox mehr in 2009 in SuperPro ET


Gruß

Rene

Andre Müller
15.01.2009, 23:44
@Manfred und Rene,

hab ich mir schon gedacht, aber vielleicht sollte man im Teil4 dann das noch mit aufnehmen, damit es keine Missverständnisse gibt.

Ausserdem ,wer braucht die schon... :] Ich hab meine schon ausgebaut, geht auch ohne... :thumb:


Gruß Andre

Bandit012
16.01.2009, 20:34
Wenn ich also die Regeln richtig verstehe, darf ich mit meinem Fahrzeug, obwohl werksseitig auf die Leistung ausgelegt, nicht mehr bei DMSB Rennen antreten. Da ich letztes Jahr schneller als 11.99 war, ist jetzt die Serienhinterachse unzulässig(obwohl der Wagen werksseitig eine verstärkte 8.8er Achse hat), das Seriengetriebe und die 2-Scheibenkupplung müssen auf SFI 6.1 umgerüstet werden, ein entsprechendes Bellhousing gibt es noch gar nicht, der Werksseitigge Balancer muß raus, Überrollbügel rein, Motorölauffangdingsbums wird empfohlen usw.
Ich darf also auf der Autobahn über 300 fahren, auf der 1/4 Meile aber nicht. Die ganzen Sicherheitsausstattungen wie Airbags werden nicht berücksichtigt. Überall im Motorsport werden moderne Materialien zugelassen, nur nicht bei einem handgeschalteten Fahrzeug als Getriebeschutz, dabei ist eine Kevlar/Aramidmischung genau so sicher wie Stahl in 6.35mm.

Dabei will ich nicht falsch verstanden werden, ich habe 3 Kinder und bin der erste Sicherheitsfreak, es nervt nur der teilweise veraltete Stand der Technik, da sind uns andere Motorsportbereiche voraus. Natürlich baue ich gerade an einem Käfig, das ich aber Teile, die werksseitig für die vorhandene Leistung ausgelegt sind, austauschen soll, verstehe ich nicht. In den USA fahren die Shelbys nach NHRA spezifikationen ohne diese Umbauten tiefe 10er Zeiten, sie brauchen allein einen zertifizierten Käfig, bzw Bügel, weil Firewall ander originalen Stell. Was brauche ich also wirklich?

Ja, falscher topic, ich weiß, aber trotzdem.... :meinung:

Jonny b Good
17.01.2009, 15:13
Hey Bandit,

immer cool bleiben. :rave:
So krass ist es doch gar nicht.

In welcher Klasse willst Du denn starten?

Bis 10,00 gibt es keine größeren Probleme.
Mit der Serienachse kannst Du bis 10,99 ohne Umbau fahren.
Vom Schaltgetriebe habe ich nichts gefunden.
Der Schwungradschutz ist schon vorgeschrieben. Den kannst aber leicht selbst bauen.
Schwingungsdämpfer nach SFI 18.1 brauchst erst ab 10,99
Überrollbügel ist eh klar.
Motorauffangdingsbums ist ab 9,90 notwendig.

Drucke Dir einfach mal die Bestimmungen vom DMSB aus und gehe sie Punkt für Punkt durch. :deal:
Entscheidend ist eben die Klasse, in der Du starten willst und die ET.

Ich habe letztes Jahr meine Karre für Pro ET umgebaut.
Am Anfang dachte ich auch, das es nicht machbar ist, aber nach genaueren nachlesen ist es gar nicht so schwierig.
Bestimmungen sind eben notwendig, damit wir alle sicher den Strip runterblasen können. :thumb:


CU
Jonny

Bandit012
17.01.2009, 16:26
Jonny,

du legst den Finger in eine offene Wunde, denn vorbehaltlich der Tatsache das ich endlich schnellfahren lerne, denke ich das mehr als 10.99 drin sein sollte. In den USA fahren die Shelbys mit dem Setup alle tiefe 10er Zeiten, aber mit Serienachse (die schon verstärkt ist ggü der normalen 8.8er Achse ). Mein Fahrzeug soll ja auch strassenlegal bleiben, das kommt dazu. Ich kann mir nicht vorstellen, das irgendein Prüfer einen Getriebeschutz einträgt, oder?

Ralf

Camaro69
17.01.2009, 18:11
Hi,

ich hab da auch noch einige Fragen zum Reglement:
Ist mit dem Schwungradschutz folgendes gemeint? http://store.summitracing.com/partdetail.asp?autofilter=1&part=TCI-970000&N=700+4294925234+4294925233+4294863081+4294903957+ 115&autoview=sku
Der hat aber nur SFI 4.1, einen solchen hab ich nämlich verbaut, oder wie muss so ein Schwungradschutz aussehen?

Ebenso habe ich einen Helm mit ECE 22-05. Ist der auch nicht mehr erlaubt? Habe ihn in der Auflistung nicht finden können.

Gruß
Daniel

Ace
17.01.2009, 18:33
Hi Daniel,

das was du meinst ist ein Getriebeschutz, den benötigst du wenn dein Auto schneller als 10,99 ist.
Vergiss das mit dem Schwungradschutz, denn du fährst ja ein Automatikgetriebe.
Oder hab ich jetzt keine Ahnung :gruebel:

Gruß Jochen

Andre Müller
17.01.2009, 18:37
@ Daniel,

http://store.summitracing.com/partdetail.asp?autofilter=1&part=TCI%2D940070&N=700+115&autoview=sku das ist ein Schwungradschutz...falls Du noch eins benötigst, ich hab noch einen zu verkaufen...


Gruß Andre

Camaro69
17.01.2009, 18:38
Hi Jochen,

ich glaub Du hast schon recht, gilt nur für Autos mit Schaltgetriebe!

Andre Müller
17.01.2009, 18:43
@ Daniel,

das ist so nicht ganz richtig, denn dieser Schutz ist ab SuperGas für Automatikgetriebe pflicht!


Gruß Andre

Camaro69
17.01.2009, 19:27
@ Andre

dann brauch ich ja keine Angst haben, denn für Supergas bin ich noch ca. 1-1,5 Sekunden zu langsam...


Die Sache mit dem Helm und der ECE Kennzeichnung würde mich aber schon noch interessieren. Die ECE 22-05 ist eigentlich für Rennsportveranstaltungen zugelassen.

Gruß
Daniel

Klötzer Jungs
17.01.2009, 19:43
Hi Andre´...

ich würd Dein 'flywheel shield' gern haben wollen...

Gruß Mirko

Andre Müller
17.01.2009, 20:11
Hi Mirko,

ok, kannste haben... :thumb:


Gruß Andre

Manfred
17.01.2009, 21:26
@Camaro69

Helme mit den ECE Nummern 22-04 sind seit dem 1.1.2008 bzw. 22-05 seit 1.1.2009 im Rennsport nicht mehr zugelassen.
Eine Auflistung welche Helme welche Zulassung haben müssen, findest Du im Teil 4 auf der Seite 4-24 unter 10.7.
Gruß Manfred

gsx1402
18.01.2009, 12:47
Gilt das für den PKW Bereich oder auch für Motorräder? Ich denke mal, nur im Autobereich, oder?




Jan

Camaro69
18.01.2009, 13:30
Das mit der ECE-Kennzeinung ist aber jetzt sch...ade! Habe mir letztes Jahr im September erst einen Helm gekauft und nur einmal in Bitburg getragen!

FISCH
18.01.2009, 14:09
Im normalen Motorradhelmbereich / -handel ist die neueste Norm aber nur 22-05 .... habe mir ebenfalls erst 2008 einen nagelneuen sauteuren Shoei gekauft weil es hieß mein alter sei 2009 nichtmehr zulässig (ebenfalls 22-05)
Fahren wir nun auf der Strasse illegal? Oder gelten für den Sport andere Gesetze ???

Die SNELL-Norm ist ja eigentlich ne US-Norm während die E-Norm ne europäische ist, gibt es hier nicht einen Möglichkeit dies anzugleichen seitens des DMSB ???
:meinung:

Im übrigen: SNELL-SA gilt für Autos, SNELL-SM für Bikes !!!
Also wer sich nen SNELL Helm kauf: Obacht welchen, sonst isses wieder falsch :base:


Gesetzeslage derzeit für Straßenverkehr: betr ECE 22-0x Normen

Schutzhelme können sicherlich auch andere Normen wie DOT oder SNELL Prüfungen haben, die aus einem ungeprüften Helm einen geeigneten Helm machen.

Ob der Helm im Einzelfall geeignet ist, muss durch den Helmträger nachgewiesen werden können.

Im Falle eines Falles läuft der Helmträger eines nicht nach ECE 22/0x geprüften Helmes also Gefahr, ein erhebliches Mitverschulden angerechnet zu bekommen und so wesentliche Teile des Schmerzengeldes/Rentenansprüche/Pflege bei Kopfschäden nicht erstattet zu bekommen.

Für viele europäische Länder muss der Begriff "geeignet" nach dem jeweiligen Landesrecht unbedingt mit "ECE 22/04 bzw. ECE 22/05" übersetzt werden.

Wenn du z.B. mit dem nach DOT/SNELL geprüften Helm nach Italien einreist, kann* dir bei einer Verkehrskontrolle das Motorrad SOFORT beschlagnahmt werden (mindestens 4 Wochen) und dir wird ergänzend dazu ein erhebliches Bußgeld aufgebrummt.

*nicht nur kann ... es wird !!!
Bestätigt durch Selbsterfahrung eines Bekannten im Sommer 2008.

hddragster
18.01.2009, 15:01
Original von gsx1402
Gilt das für den PKW Bereich oder auch für Motorräder? Ich denke mal, nur im Autobereich, oder?




Jan


Auf der Seite d-r-o.de steht unter Techn. Best. Bikes,punkt 10.2:

Jeder Fahrer muß einen Helm tragen,der eines der nachfolgenden Prüfzeichen hat.Snell M85 oder M90 ECE 22-04 22-05 AFNOR (NF) 72.305
BS66658 Aoder 6685B DOT FMVSS -218.

Bei den Bikes hat sich also nichts geändert. :danke: :danke:

Hab' mich auch schon nach 'nem neuen Helm schlaugemacht,aber dann sicherheitshalber nochmal genau nachgelesen.

Gruß

Manfred
18.01.2009, 15:50
@all
es ist richtig, dass i für den Drag Bike Bereich die Prüfnorm ECE 22-05 noch für 2009 gilt.
Aber auch hier gilt die ECE 22-04 nicht mehr.
Der Artikel 10.2 in den Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Drag RAcing Motorräder ist leider nicht dem entsprechend abgeändert worden, wird aber unverzüglich nachgeholt.

Gruß Manfred

FISCH
18.01.2009, 15:52
mir wurde bei der tech Abnahme 2007 vom TK gesagt das ich nur noch dieses Jahr (2007) mit meinem Helm fahren dürfe, deshalb 2008 auf Drängen meines Sponsors der Neukauf eines wie es nun aussieht, vermeintlich gleichen Helms (da selbe Norm) ...

um dem ganzen Wirrwarr zu entgehen (wie eigentlich immer bei Reglementsfragen :base: ) wäre es doch einfach wenn ein Verantwortlicher mal eine verbindliche und verständliche Aussage macht, offenbar sind viele (incl TKs) mit dem ganzen Bürokratenkram überfordert
:meinung:

FISCH
18.01.2009, 15:56
Danke dir Manfred !!!

Trotzdem:

Die für den EU-Strassenbetrieb bindende EU-Norm für Motorradhelme,sollte auch weiterhin im DMSB Regelwerk Bestand finden !!!
Warum soll man denn doppelte Kosten haben um zwei Helme anzuschaffen??? Einen für die Straße der im Rennen verboten ist und einen für Rennen der auf der Straße verboten/nicht anerkannt ist ???
Sind unsere Kosten immer noch nicht hoch genug ???

(S) :base:

Camaro69
18.01.2009, 19:59
verstehe ich jetzt nicht ganz... bei den Motorrädern genügt ECE 22-05 und bei den Autos muss ich höhere Anforderungen haben? Ist also ein Motorrad ungefährlicher als ein Auto, wo ich Karosserie und Käfig um mich habe? Im Strassenverkehr brauche ich auf'm Moped nen Helm und im Auto nicht...
Irgendwie eine verkehrte Welt... da muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und nochmal was investieren, Drag Racing kostet ja sonst nix...

Ace
18.01.2009, 20:09
ja Daniel , ich kann das voll und ganz nachvollziehen...
..wenn ich jetzt auch noch nen neuen Helm brauche...hmm

da bringt mir das mit der Einsteigerlizenz für 20 Euro recht wenig...

@Manfred
hier hat noch ein SFI 41.2A (also Snell M) genügt und jetzt plötzlich nicht mehrhttp://www.dragracing.de/thread.php?threadid=6734
oder hab ich da was falsch verstanden?

Jochen

Manfred
18.01.2009, 20:34
Ace & Camaro69

Einfach mal im Reglement nachlesen. Eigentlich sind nur die ECE-Norm Helme für den Automobilbereich rausgefallen, aber europaweit.
Hier mal die Gegenüberstellung 2008 => 2009



2008:
10.7 Helm und Brillen
Jeder Fahrer muß einen Helm tragen. Die Helme müssen für Motorsportwettbewerbe zugelassen sein und mit einem der nachstehenden Prüfzeichen versehen sein.
- ECE Serie 22/04 oder 22/05 (Europa)
- B.S.I. BS 6658-85 Typ A/FR (GB)
- Snell Foundation SA 95, SA 2000
- SFI 31.1 (SNELL Typ SA; Helm mit offenen Gesichtsbereich)
- SFI 31.2 (SNELL Typ SA ;Helm mit geschlossenem Gesichtsbereich)
Fahrer von Fahrzeugen mit offener Karosserie, Frontmotor und Kompressor sowie Fahrer von Fahrzeugen der Gruppen TF, FC, TMD, TMFC sowie der Klasse ADVANCED E.T. müssen einen Helm tragen, der den SFI Spezifikationen 31.1 bzw. 31.2, SNELL SA95 oder SA 2000 entspricht.
Fahrer von Frontmotorfahrzeugen, die einen Helm mit offenen Visier benutzen, müssen zusätzlich eine Schutzbrille tragen.

------------------------------------------------------------
2009:

10.7 Helm und Brillen
Jeder Fahrer muss einen Helm tragen. Die Helme müssen für otorsportwettbewerbe zugelassen sein und mit einem der nachstehenden Prüfzeichen ver-sehen sein.
- B.S.I. BS 6658-85 Typ A/FR (GB)
- Snell Foundation K98, 2000, SA2000, 2005, SA2005
- SFI 31.1A (SNELL Typ SA; Helm mit offenen Ge-sichtsbereich)
- SFI 31.1/2005
- SFI 31.2A (SNELL Typ SA ;Integralhelm)
- SFI 41.1A (SNELL Typ SA; Helm mit offenen Ge-sichtsbereich)
- SFI 41.2A (SNELL Typ SA; Integralhelm)
- SFI 41.1/2005
Fahrer von Fahrzeugen mit offener Karosserie, Frontmotor und Kompressor sowie Fahrer von Fahr-zeugen der Gruppen TF, FC, TMD, TMFC sowie der Klasse ADVANCED E.T. müssen einen Helm tragen, der den SFI Spezifikationen 31.1A bzw. 31.2A oder 31.1/2005, SNELL SA2000 oder SA 2005 entspricht.
Fahrer von Frontmotorfahrzeugen, die einen Helm mit offenem Visier benutzen, müssen zusätzlich eine Schutzbrille tragen.

Ich hoffe es ist nun alles klar:
Gruß Manfred

Ace
18.01.2009, 21:38
glaub mir Manfred, ich hab das Reglement in den letzten Tagen oft genug durchgelesen.

Irritiert hat mich dann nur dein Beitrag in dem thread vom LUV Truck.
Bist du meinem Link gefolgt, da hast du geschrieben daß Snell M Helme zugelassen sind.

Liebe Grüsse
Jochen

FISCH
18.01.2009, 22:57
is doch eigentlich einfach:

SNELL Automobil

SNELL Motorrad

trotzdem irrtiert mich die Deklassierung der ECE-Norm, denn nach wie vor braucht ein EU-Biker nun zwei Helme :base: :gruebel: :deal:

Manfred
18.01.2009, 23:15
@Fisch,
Wolfgang das ist nun mal so mit der ECE Norm. Der gesamte Automobilbereich, also FIA, hat die ECE-Norm gekippt.
Bei der UEM wie auch bei der FIM ist weiterhin ECE zugelassen.

@Ace
das ist richtig mit LUVTRUCK, ich habe mir das Reglement noch mal genau angesehen, nachdem Du hier nochmal geschrieben hast, und dabei festgestellt, das SFI 41.1A und SFI 41.2A Offenee bzw. geschlossene M-Typen Helme von SNELL sind. M Typen sind Motorradhelme.

Ich hoffe jetzt ist die Konfussion ganz komplett.

Manfred

winni
18.01.2009, 23:17
na ist ja toll,das was im vergangenen jahr noch fürs public race in ordnung war(ece norm),ist nun nicht mehr in ordnung.ich kann den blödsinn irgendwie nicht verstehen!

Mr.lowbudget
18.01.2009, 23:49
Ich bin ja sicherlich kein Profi und sollte mir meinen Kommentar verkneifen aber ich denke immer...wenn ich bei 200km/h auf der Autobahn in die Leitplanke rausche brauche ich keinen Helm und hier werden Normen und Nummern gefordert..und das tut dem Dragracing vor allem in Deutschland bestimmt nicht gut. (Wenn ihr wisst was ich meine). Verordnungen Regelwerk ect ist GUT und ein MUß im Motorsport aber ganz ehrlich muß man ja auch die Kirche im Dorf lassen .Ist ja eh alles teuer genug. :bawling:

Udo
19.01.2009, 00:24
Original von Mr.lowbudget
Ich bin ja sicherlich kein Profi und sollte mir meinen Kommentar verkneifen aber ich denke immer...wenn ich bei 200km/h auf der Autobahn in die Leitplanke rausche brauche ich keinen Helm und hier werden Normen und Nummern gefordert..und das tut dem Dragracing vor allem in Deutschland bestimmt nicht gut. (Wenn ihr wisst was ich meine). Verordnungen Regelwerk ect ist GUT und ein MUß im Motorsport aber ganz ehrlich muß man ja auch die Kirche im Dorf lassen .Ist ja eh alles teuer genug. :bawling:

Auf der Autobahn fährst du auch nicht mit Slicks und speziellem Motor - Fahrwerk ...

Udo

Manfred
19.01.2009, 00:32
Mr.lowbudget & winni
wenn auf der Autobahn einer einen Crash baut, kommt er ev. in die Lokalzeitung. Wenn ihr auf einer rennstrecke verunnfallt und ev. zu Tode kommt, kommt als ersten der Staatsnwalt und fragt nach der Sicherheit. Weiterhin kommt es ins Fernsehen und wird dort dementsprechend aufgebauscht.
Das Regelwerk ist für Leute gemacht, die ernsthaften Motorsport betreiben wollen.

Gruß Manfred

Benni
19.01.2009, 00:38
Moin zus@mmen !

Ich bin ja nicht selber betroffen, hab aber ne Meinung :

Klar ist das doof, wenn sich die Vorschriften ändern,
und man als Fahrer wieder Knete in nen neuen Helm investieren muß,
obwohl der "alte" noch gar nicht alt ist.

Hat aber auch was mit Versicherung und Haftung zu tun, denke ich.

Und wenn man dann mal überlegt,
welche -körperlichen und finanziellen- Folgen eine Kopf-Verletzung haben kann,
sollte man in den sauren Apfel beißen und den regelkonformen Schutz anschaffen.

Vielleicht gibts ja nen Händler aus der Motorsport-Szene, der für
"Lizenzinhaber" oder für "Sammelbesteller" nen Rabatt gibt ?

Bis dann,
Benni

Mr.lowbudget
19.01.2009, 18:07
@ Benni gute Idee! :thumb:

Wo liegen eigentlich die Preise von ...bis? Weiß das jemand?
Habe nämlich noch keinen und möchte keinen "Falschen Topf" kaufen.

Patrick Kaiser
19.01.2009, 19:23
Hi ich mache aus gegebenen Anlass einen neuen Thread auf.
Lg
Pat

Manfred
20.01.2009, 00:22
@all
Bezüglich der Helme im Drag Racing nur noch einmal zur Info.

Helme für den Automobilbereich unterliegen anderen Kriterien als Helme für den Bereich Motorrad, wo Helme mit ECE 2205 weiterhin zugelassen sind.
Die Biker sollten ganz einfach mal im Teil 5 unter „Allgemeine Technischen Bedingungen“ nachlesen.
Hier mal die ECE-Norm

Die ECE- Norm legt folgende Kriterien für die Helmprüfung fest:
- Größe und Form der Dämpfungsschale,
- chemische Resistenz der Außenschale,
- Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest,
- Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen,
- Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen.
- Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses,
- Größe des Sichtfeldes,
- Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers

Bei der Prüfung nach ECE 05 gelten zusätzlich noch:
- Senkung der z.Z. gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC ead Injury Criterion) um 10%.
Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf und Anprallobjekt höher angesetzt um eine höhere Sicherheitsreserve zu schaffen.
- Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung,
- Messung der Rotationsbeschleunigung (Außenschale),
- Visiertönung bis zu 50 % = ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht,
- das ECE -Etikett muß mit Klarsichtfolie übernäht werden,
- Kinnriemensicherung wie bisher, (nicht für TRIAL- Helme)

Im Automobilsport dürfen teilweise nur Helme verwendet werden die auch feuerfest(Snell SA-Typen) sind, was im Motorradsport nicht notwendig ist. Trotzdem können auch Motorradhelme verwendet werden, die nach speziellen Normen (Snell M-Typen) geprüft worden sind wie Snell M2000 oder M2005.

Manfred

winni
20.01.2009, 13:08
kann mir jemand sagen,ob das auch für drachten gilt,oder kann man dort noch mit den ece helmen starten?

Merlin
20.01.2009, 21:25
Hi Winni.

auf der eXplosion Seite ist keine Regeln für 2009 zu finden.
Habe Theo mal mit der Bitte um Update angeschrieben.

Gruß Merlin(R)

winni
20.01.2009, 21:28
Original von Merlin
Hi Winni.

auf der eXplosion Seite ist keine Regeln für 2009 zu finden.
Habe Theo mal mit der Bitte um Update angeschrieben.

Gruß Merlin(R)

dank dir,ich hatte da auch schon vergeblich gesucht.

Andre Müller
21.01.2009, 10:33
Hi Leute,

ich hab hier noch mal einen gute Link, für alle die, die überlegen zwecks Engine-Diaper

http://www.goodvibesracing.com/DJSafetyEngineDiapers.htm

Sind recht interessante Preise. Schaut einfach mal...



Gruß Andre

Merlin
21.01.2009, 13:46
Hi @all,

Theo hat mir schnell geantwortet und Jeffrey Vergunst ( Zuständig für die Regeln bei Autos) gebeten mich zu kontaktieren.
Jetzt warten wir mal ab was Jeffrey dazu sagt.

Kepp you posted.

Merlin(R)

Klötzer Jungs
21.01.2009, 19:49
Hi alle samt...

@Andre` 'engine diaper'

fall's das Angebot einer (eventuellen) Sammelbestellung noch steht, wäre ich mit dabei.

lieben Gruß Mirko

Tony Brandes
21.01.2009, 20:51
Man, was ist das wieder für ein quatsch.

Sind den geprüfte Motoradhelme nachweislich schlechter als die jetzt geforderten? Solch ein Bürokraten Schwachsinn (meine Meinung) versaut mir die Laune auf Dragracing.
Für Klassen bis super Gas sollte soetwas vernachlässigt werden.

Meine Meinung: Das hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern mit Geldmacherei.

Merlin
21.01.2009, 21:02
Hier mal die schnelle Antwort von Jeff:

hi conrad
jeffrey from explosion here
the ruls we apply @ drachten are the rules of the british MSA
we are updating the rules as we speak so keep watching the forum

greetzz jeff

Sowie die Sachen im Forum raus sind werde ich sie hier einstellen.

Gruß Merlin(R)

@Andre

Gutes Angebot aber wie sieht es denn mit der Paßform bei den vielen unterschiedlichen Ölwannen aus :gruebel: :gruebel:

Gruß Merlin(R)

Manfred
22.01.2009, 21:39
@all

Ich muss mich doch noch mal wegen der Helme hier melden, weil ich glaube, dass einige es nicht ganz richtig verstanden haben.

Lizenznehmer des DMSB haben sich nach den Richtlinien des DMSB Regelwerkes zu richten. Egal ob das im Motorradsport oder im Automobilsport ist.
Wenn ein Helm für den Bereich des DMSB nicht mehr zugelassen ist, so darf er dann auch nicht mehr von den Lizenznehmern auf einer Motorsportveranstaltung nicht mehr angewendet werden.
Deshalb ist die Frage von winni


kann mir jemand sagen, ob das auch für drachten gilt, oder kann man dort noch mit den ece helmen starten?
irrelevant. Er muss sich, falls er noch einen Helm nach ECE 2205 hat, einen neuen Helm besorgen.
Am besten einen nach der härteren amerikanischen Norm SNELL M (2000 oder 2005) oder SNELL SA. Es dient auch der eigenen Sicherheit.

Merlin
23.01.2009, 13:18
Original von Manfred
@all

Ich muss mich doch noch mal wegen der Helme hier melden, weil ich glaube, dass einige es nicht ganz richtig verstanden haben.

Lizenznehmer des DMSB haben sich nach den Richtlinien des DMSB Regelwerkes zu richten. Egal ob das im Motorradsport oder im Automobilsport ist.
Wenn ein Helm für den Bereich des DMSB nicht mehr zugelassen ist, so darf er dann auch nicht mehr von den Lizenznehmern auf einer Motorsportveranstaltung nicht mehr angewendet werden.
Deshalb ist die Frage von winni


kann mir jemand sagen, ob das auch für drachten gilt, oder kann man dort noch mit den ece helmen starten?
irrelevant. Er muss sich, falls er noch einen Helm nach ECE 2205 hat, einen neuen Helm besorgen.
Am besten einen nach der härteren amerikanischen Norm SNELL M (2000 oder 2005) oder SNELL SA. Es dient auch der eigenen Sicherheit.

Sorry Manfred aber bin ich nicht ein Lizenznehmer nach FIA :gruebel:
Solange ein Rennen vom DMSB genehmigt wurde kann ich die Zuständigkeit ja verstehen, aber Du willst mir doch jetzt nicht erzählen das der DMSB Zugriffsrechte in Holland oder Schweden hat?
Wer will denn das kontrollieren?
Sorry aber diese Aussage des DMSB ist für mich hochgradiger Schwachsinn und nur wieder eine
"Viel Feid - viel Ehr" Macke.
Ich denke wenn die Kollegen in Holland sich an das BMSA Regelwerk anlehnen, kann und muß ich dem nachkommen.

Wie es auch sei, sowie Jeff mir die Infos geschickt hat oder die eXplosion Seite was hergibt stelle ich es ein.
Sind ja alle hier älter als 3X7 und können schon die Uhr lesen.
Soll heißen, jeder kann es für sich entscheiden.
Ich habe immer schon die Helme weit vor dem Ablauf oder nach einem Unfall getauscht.

Gruß Merlin(R)

Manfred
23.01.2009, 16:27
@Merlin
Du bist immer Lizenznehmer des DMSB auch wenn Du im Ausland startest. Ich habe mal zur Info einen Auszug der Lizenzbestimmungen angehangen. Die gesamten Bestimmungen findest DU im Anhang Deines Lizenzantrages bzw. hier (http://www.dmsb.de/downloads/631/I:Lizenzbestimmungen_Auto_09_01_2009_Freigabe.pdf)



Art. 1 Lizenzerteilung
(1) Der Lizenznehmer erhält die Lizenz bei Erfüllen der Erteilungsvoraussetzungen durch Vertrag (Lizenzvertrag) mit dem DMSB. Die Lizenzen sind bis zum 31. 12. eines jeden Jahres gültig. Die Lizenzen sind auf dem vom DMSB herausgegebenen Antragsformular
zu beantragen. Die Lizenz ist Eigentum des DMSB. Anträge auf Ausstellung einer Fahrer-, Bewerber-, Sponsor- und Sportwartlizenz sind bei Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD, VfV oder einem der Korporativ-/Ortsclubs des AvD/DMV über die jeweils zuständige Sportabteilung einzureichen.
(2) Der Antrag auf Abschluss des Lizenzvertrages wird abgelehnt, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nicht gegeben sind bzw. eine Suspendierung durch den DMSB erfolgt ist. Er kann auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abgelehnt werden. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem DMSB
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Abschluss des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
(3) Wenn eine der zur Erteilung der Lizenz erforderlichen Voraussetzungen nachträglich wegfällt, wird die Lizenz ungültig. Sie ist dann dem DMSB unverzüglich einzureichen.
I. ALLGEMEINES
Art. 4 Lizenzpflicht
Als Fahrer darf an den im Sporthoheitsbereich der FIA genehmigten Veranstaltungen nur teilnehmen, wer eine von einem ASN als Mitglied der FIA ausgestellte Fahrer-Lizenz besitzt.
Art. 5 Lizenzsystem
Der DMSB stellt Internationale und Nationale Fahrer-Lizenzen aus. Internationale und Nationale Lizenzen werden in verschiedenen Stufen ausgegeben. In keinem Fall hat die Ausstellung einer Lizenz die Bedeutung einer Eignungsbestätigung.
Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Internationale Lizenz ist weltweit im FIA-geregelten Automobilsport gültig.
(2) Mit der Ausgabe einer Internationalen Lizenz erteilt der DMSB dem Lizenzinhaber eine Dauerstartgenehmigung für alle internationalen Wettbewerbe, jedoch nur soweit diese ordnungsgemäß im Internationalen Sportkalender eingetragen sind. Diese Genehmigung erlischt, wenn sie nicht früher widerrufen wird, mit Beendigung des Lizenzvertrages.
(3) Die Internationale Lizenz berechtigt auch zur Teilnahme an nationalen Wettbewerben im EU-Bereich, soweit keine nationale Sonderregelung besteht und die Wettbewerbe im Nationalen Sportkalender des jeweiligen ASN eingetragen sind.
(4) Der Geltungsbereich der Internationalen Lizenz Stufe D (Event Licence) beschränkt sich auf besondere internationale Veranstaltungen, wobei jede einzelne Veranstaltung eine FIA-Genehmigung über die Zulassung von Lizenzinhabern der Stufe D haben und im Internationalen Kalender der FIA als solche eingetragen sein muss.
(5) Der Geltungsbereich der Nationalen DMSB-Lizenz und der Nationalen Lizenz Stufe A einschließlich Kartsport ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender der DMSB-Trägervereine eingetragen sind. Die Nationale Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im EUBereich bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern, die mit genehmigter ausländischer Beteiligung im internationalen Kalender der FIA unter nachfolgendem Titel eingetragen
sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
(6) Der Geltungsbereich der Nationalen EU-Profi-Lizenz ist auf Deutschland und die EULänder bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern auf Wettbewerbe beschränkt, die im Nationalen Sportkalender des jeweiligen ASN eingetragen sind. Für die Teilnahme
in den Ländern der EU- bzw. von der FIA-gleichgestellten EU-Ländern ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
(7) Alle DMSB-Fahrerlizenzen sind bei Clubsport-Veranstaltungen der DMSB-Trägervereine gültig.

Manfred

Merlin
23.01.2009, 16:39
Hi Manfred,

ich will echt nicht Klugscheißern aber das ist typisch DEUTSCH.
Immer kochen wir unsere eigene Suppe, anstatt sich am internationalen Standard anzulehnen.
Das kenne ich auch dem Kartsport nur zu gut.
Warum reissen WIR denn nicht viel auf der internationalen Ebene?
Weil wir unsere Technik umstellen müssen auf die wir uns das ganze Jahr eingeschossen und trainert haben. DESHALB!!!! :meinung:
Sicher ist das Beispiel Helm hier nicht so gravierend, aber ärgerlich.

Klar bin ich FIA Lizenznehmer und unterliege somit den FIA - Bestimmungen. Ich gehöre auch dem DMSB an, auch klar
Wenn aber ein Rennen nicht im Hoheitsgebiet des DMSB liegt und die Ausschreibung nach anderen Regel als die des DMSB ausgeschrieben sind, was soll ich dann tun?
Ich denke mal ich muß den Regeln der Ausschreibung entsprechen und das macht einigen eben zu schaffen.

Nochmal, ich finde auch der DMSB sollte anfangen sich im Zuge der GLOBALISIERUNG mal Gedanken über die eigene Vorgehensweise zu machen.
Die Welt ist ein Dorf geworden und dem DMSB sollte doch auch an einer großen Teilnehmerzahl gelegen sein.
Mit Mickey Mouse Regelwerk das NUR für ein kleines Hoheitsgebiet gilt macht man mehr kaputt als eine Förderung zu schaffen.

OK all das hat nun wenig mit dem Regelwerk zu tun, aber ich finde es wichtig das der DMSB oder die Vertreter da mal sich die Basis anhören.
Ohne Teilnehmer gibt es auch keine Veranstaltungen und ohne Veranstaltungen wäre wohl auch ein DMSB / Abteilung Drag Race überflüssig.

OK nun haben wir uns wieder lieb und versuchen mal die Saison 2009 in Angriff zu nehmen :thumb:

Gruß Conny

comet
23.01.2009, 19:40
Moin zusammen,

kurze Frage; bin ich als "deutscher" Fahrer verpflichtet meine Lizenz beim DSMB zu beantragen oder kann ich mir die auch in jedem anderen (FIA) EU-Land beantragen?

Merlin
23.01.2009, 19:48
Servus Daniel,

soweit mir bekannt ist, richtet sich das nach deinem Erstwohnsitz.
Sollte ich mich hier irren, bitte ich um Berichtigung. :deal:

Gruß Merlin(R)

FISCH
24.01.2009, 13:01
Original von Tony Brandes
Man, was ist das wieder für ein quatsch.

Sind den geprüfte Motoradhelme nachweislich schlechter als die jetzt geforderten? Solch ein Bürokraten Schwachsinn (meine Meinung) versaut mir die Laune auf Dragracing.
Für Klassen bis super Gas sollte soetwas vernachlässigt werden.

Meine Meinung: Das hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern mit Geldmacherei.

Tony dafür einen Applaus !!!

Ich hab mich nicht gewagt es zu schreiben, weil ich schon oft genug "meckerte" über den Bürokraten und Kohlemacher-Kram, aber du hast es genau getroffen.

hat auch nix mit Versicherung und Sicherheit und solch oberflächlichem Gequake zu tun, ich fahre seit über 30 Jahren Bike und achte peinlichst darauf immer die sichersten Klamotten zu haben die vom Gesetzgeber gefordert werden und da wir EUler sind ist dies zumindest auf der Strasse für mich maßgebend. Warum auch immer der DMSB/FIA Zirkus nun Helme vorschreibt welche laut EU-Recht auf der Strasse nicht erlaubt sind weiß der Geier, ich hab nun 3 sehr gute ECE Helme und sehe nicht ein mir noch einen zuzulegen (der letzte hat 2008 soviel Geld gekostet wie Nenngebühr für 7 Rennen !!!) den ich dann nuir auf Rennen benutzen darf .... ergo: keine DMSB-Lizenz beantragen und da fahren wo ich mit ECE fahren kann ... so hab ich auch Spaß und spare ne Menge Geld, der ganze Bürokratismus macht mir das Dragraceleben immer fremder ...
:meinung:

Im Zuge der weiteren Amerikanisierung dürfen wir dann sicher bald die Nenngebühren nur noch in Dollar bezahlen und nichtmehr in Euro :grins:

Bandit012
24.01.2009, 13:15
Ich schließe mich meinem Vorredner ausdrücklich an!!!
Einige Änderungen und Regeln sind mir auch unverständlich. Warum ist z.B. ein nicht geprüfter Flexplateshield aus bestimmten Legierungen zulässig ohne SFI, während er nicht aus Materialien wie Kevlar/Aramidgewebe hergestellt werden kann? Naja, was solls, fahren wir eben weiter wie bisher.

Allerdings habe ich eine Frage aus aktuellem Grund:

Was ist jetzt noch der Unterschied zwischen der neuen Einsteigerlizenz und der nationalen A-Lizenz?

Ralf

winni
24.01.2009, 13:55
die nationale A lizenz benötigst du zb. wenn du in drachten starten willst.die einsteigerlizenz gildet nur für rennen in deutschland,wie den nitros.

Zamdrescher
29.01.2009, 15:22
Hallo,

ist doch eigentlich verständlich, dass die ECE Helme nicht mehr ausreichen. Mittlerweile gibt es bei jedem Discounter ECE Helme für 30 Euro. Ich denke mit der neuen Regelung wird vermieden, dass solche Helme zum Einsatz kommen. Wie soll man die sonst aus dem Verkehr ziehen?

Die dinger sind nicht feuerfest, haben (zumindest die billigen) einen Klick-Verschluß und die Prüfung der Festigkeit bezieht sich auch nur auf ein paar wenige Punkte am Helm.

Sicher gibt es auch gute und teure ECE Helme, aber wie soll man das überprüfen?

Wer einen

Snell SA bzw. FIA Helm (http://craft-helme.maedl.de/motorsport-helme-c-345_346.html) braucht, kann ja mal bei mir schaun.

hier nochmal der Link:

Auto-Motorsport Helme mit aktueller Zulassung! (http://craft-helme.maedl.de/motorsport-helme-c-345_346.html)

Stefan Graff
29.01.2009, 22:31
Moin zusammen,
zum Sinn des Ganzen bezüglich der Autos will ich mich jetzt nicht äußern, aber:
wir Mopedleute haben wohl noch mal Glück gehabt, wenn ichs richtig verstehe, hier reicht die ECE 2205 (noch) aus (also ruhig Blut, Fisch....)
Gut wäre in jedem Fall eine Vorlaufzeit von 1-2 Jahren in der Information bezüglich der Regeln, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Mr.lowbudget
09.08.2010, 20:52
SuperGas

1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.


Kann mir jemand sagen, ob es sich um ein Tropfschutz handeln soll oder die komplette Ölmenge des Motors auffangen muß!? Oder ist wie ist Motorschutz zu verstehen? Meine Ölwanne hat 6mm und wird dicker sein als der "Motorschutz" :gruebel: