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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot 2009



Jonny b Good
18.03.2009, 17:49
Liebe DR Gemeinde!

Alle Jahre wieder das gleiche Thema.
Aber immerhin ändert sich auch bei den Behörden ab und zu etwas. :deal:

Als ich für 2009 in Bayern wieder brav um eine Ausnahmegenehmigung für meinen Pickup ansuchen wollte, bekam ich folgendes Schreiben retour:

Bezüglich Ihrer Anfrage habe ich die Rechtslage abgeklärt und teilte Ihnen hierzu folgendes mit:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht für Anhänger, die zu Sportzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Die Gesamtmasse, 3,5 Tonnen, bezieht sich hierbei auf das Zugfahrzeug. Diese Regelung gilt aber nur für Bayern.
Es ist jedoch auch so, dass auch andere Bundesländer diese Regelung so vollziehen. Somit würde für Ihre Transporte das Ausnahmegenehmigungsverfahren entfallen. Sollte dies bei den anderen Bundesländern nicht so sein, so ist dort eine Antrag auf Genehmigung zum Transport an Sonn- und Feiertagen zu stellen. Diese Länder bzw.. Kreisverwaltungsbehörden ab Grenzübergang, sind für die Genehmigung dann ab den Grenzübergängen Bayern/entsprechendes Bundesland zuständig. In Bayern brauchen Sie nach wie vor keine Fahrtgenehmigung.
Bitte informieren Sie sich bitte deshalb, ob in den Bundesländern ein jeweiliges Fahrverbot besteht bzw.. eine notwendige Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Zunächst dachte ich: Super - keine Ausnahmegenehmigung mehr, :D
aber nach einigen Grübeln :gruebel:ist die Situation doch etwas komplizierter geworden.
Für Bayern ist keine Ausnahme erforderlich - aber was ist mit den anderen Bundesländern?

Wenn ich zu den geplanten Rennen fahre, muß ich durch 5 Bundesländer von Deutschland. :conf:
Baden-Württemberg und Sachsen halten es wie Bayern.
Von Sachsen Anhalt habe ich schon negativen Bescheid (brauche Genehmigung).
Von Brandenburg und Thüringen ist eine Antwort noch offen.

Wie schaut es denn bei Euch aus?
Gibt es Neuerungen / Änderungen in anderen Bundesländern?
Besonders Brandenburg wäre interessant.

CU
Jonny

KOENIG
19.03.2009, 11:27
das sind ja halbwegs positive neuigkeiten.
ich selbst habe in brandenburg schonmal bezahlen dürfen.

gibt denn die behörde auch an, ob das nur für anhänger gilt die z.B. als sportgerätetransporter laut papieren klassiert sind? oder gilt das für jeden schlepphänger/autotransporter der ein eindeutiges sportgerät aufgeladen hat?

gruß, Frank

Gustl
19.03.2009, 12:14
Servus, Jonny,

sehr wichtige Frage von Frank.
Jonny, kläre uns bitte hierzu in Kürze auf und frag bei entsprechender Behörde nach.
Ich muss am Karfreitag/Ostermontag mit Hänger München/Passau und retour zwecks Automesse Passau.

77elcamino
19.03.2009, 15:48
hi, schön das Bayern jetzt auch mitzieht,NRW schon seit letztem Jahr
gruß Klaus

Der Nico
19.03.2009, 18:30
naja also um das alles zu umgehen hab ich meinen Transporter als sonder kfz bau angemeldet. Aber auch Bürofahrzeuge zählen nicht als LKW.

Ansonsten ist es natürlich blöd wenn man quer durchs land muss. Aber wann haut ihr dann immer ab sonntags? Wäre es nicht hilfreicher eine route zu wählen um fahrverbote sonntags einfach zu umfahren oderin die verschiedenste bundesländer zur gewissen uhrzeit einzufahren?

Jonny b Good
19.03.2009, 20:58
Hey König und Gustl,

ganz klar wurde folgendes bestätigt:


Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht für Anhänger, die zu Sportzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Hier steht nix von der Art der Zulassung des Anhängers.
Zu gewerblichen Zwecken z.B. darfst Du keinen Rennwagen transportieren (für Show oder sowas).
Gustl, wennst privat unterwegs bist ist das OK.

Klaus:
NRW :thumb:

Nico:
Abfahrt ist eben meistens am Sonntag nach dem Rennen, je nach den Eliminationen :pissed: zwischen vormittags und später Nachmittag aber jedenfalls vor 22:00 Uhr.
Und ich habe mir das mal ausgerechnet, daß ich z.B. nach Wittstock einen Umweg von 100 km machen müsste, um Sachsen Anhalt zu umfahren :pissed:
Also lieber Genehmigung beantragen :pissed:

Jonny

KOENIG
20.03.2009, 01:10
Danke dir Jonny

Das ist gut zu wissen. Mich würde es interessieren wie es nun in Brandenburg aussieht. Halt uns da bitte auf dem laufenden

Gruß Frank

Andre Müller
20.03.2009, 08:33
Hi Leute,

hab gerade bei der zuständigen "Tante" der Stadtverwaltung Potsdam angerufen, und sie hat mir leider wieder bestätigt, das im Land Brandenburg eine Ausnahmegenemigung im Wert von 150,00 € im Jahr fällig ist :pissed:.


Gruß Andre

Dead-Rabbits
20.03.2009, 09:50
Gibt es da keine Bundesregelung, auf die man zurückgreifen kann, um die Geldtreibere von einigen Ländern zu umgehen???

Gustl
20.03.2009, 10:46
Jonny,
merci für die Info. Dann werd ich am Feiertag in der Früh als Gespann losfahren. Rein privat als Spazierfahrt, lieber Schandi, weil ich hab heut grad frei und wollt a bissl umherfahrn

@ Klaus:
Da Bayer lernt ja gern von de Preissn :-)

@ Frank, Andre + Rabbit:
Solange dies Ländersache ist, wird sich vermutlich die nächste Zeit erst mal nix ändern.

@ Nico:
Da schreib ich lieber nix. Der tät uns des ganze Jahr erst kreuz und quer und dann bei stockfinsterer Nacht in der Welt`gschicht rumfahrn lassen :-)

Der Nico
20.03.2009, 11:55
ach gustl

ist doch schön bei nacht zu fahren da kann man doch auch umwege machen :-)

Tja da bleibt nur eins umfahren Auto im Verwendungszweck ummelden oder Genehmigungen beantragen.

Oder so lange sachen verstauen Grillen oder ähnliches und um 22 Uhr den Heimweg antreten. :walker:

Street-Power
21.03.2009, 08:37
Hallo zusammen

Ich habe letzte Tage bei uns in Münster beim Ortnungsamt angerufen.
Sie meinte eine Ausnahmegenehmigung ist kein Problem, kostet 56,00 Euronen - wenn ich aber alle Termine schon weis, könnte ich eine Sammelgenehmigung beantragen. :thumb:

Ist nur doof, wenn man wie ich nen Leihwagen nimmt und nie weis welches Kennzeichen ich bekomme.... so hat sich das mit der Sammelgenehmigung wohl wieder erledigt :camper:

Für NRW braucht man eine Sondergenehigung !!



__________________
www.Street-Power.de

EVO
23.03.2009, 10:11
Moin Leute

Ich habe gerade mit unserem Amt telefoniert. Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters brauche ich eine Ausnahmegenehmigung.

Man muß dazu sagen das die gesamte Rechtslage absolut Verwaschen und Undurchsichtig ist. In meinen Augen ist das wieder typisch Deutsch. :camper:

Die Genehmigung kostet für 2009 ( Das ganze Jahr, da wir noch nicht wissen wann und wo wir an den Start gehen ) 130 Euronen.

Das gilt für Niedersachsen.

Gruß Heiko

Jonny b Good
24.03.2009, 19:12
Heute habe ich von Thüringen folgendes Email bekommen:

Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als oberer Straßenverkehrsbehörde zur Beantwortung vorgelegt.

Der Freistaat Thüringen hat sich in der Verkehrsministerkonferenz und im Bund-Länder-Fachausschuss StVO für eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgesprochen. Jedoch wird eine allgemeine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf die mögliche Änderung der StVO / Verwaltungsvorschriften (wie von drei anderen Bundesländern bekannt) abgelehnt.

Wir bedauern, Ihnen wie allen anderen Anfragenden (z.B. für Pferdetransporter, Marktstände, Wohnwagen) keine allgemeine Ausnahmeregelung in Aussicht stellen zu können. Über eine Einzel-Ausnahmegenehmigung hat die untere Verkehrsbehörde ggf. im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.

Das heißt dann, daß man nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen keine Ausnahmegenehmigung braucht. :gruebel:
Und, daß eine Änderung der StVO eventuell in Arbeit ist. :gruebel:

Also:
Ausnahmegenehmigung beantragen und auf bessere Zeiten hoffen. :pissed:

Liebe Grüße an alle Trucker unter uns
Jonny

KOENIG
24.03.2009, 19:24
hallo jonny

vielen dank für deine bemühungen.
können wir nur hoffen, dass eine änderung der StVO wirklich in arbeit ist.
kann doch kein großes problem darstellen sowas zu vereinheitlichen

EVO
26.03.2009, 10:54
Kurzes Update:

Ich habe heute den Antrag erhalten.

Für die Zeit vom 29.03.09. - 31.12.09. habe ich einen Gesamtbetrag von 87,00 Euro zu entrichten.
Das ganze gilt Bundesweit zu allen Terminen.
Ausstellungsort ist Niedersachsen.

Das geht doch vom Preis her.

Gruß Heiko

Uwe K.
26.03.2009, 12:08
Ich sollte vor zwei (oder waren es drei?) Jahren für soetwas € 150,- bezahlen. Auch Niedersachsen (Wittmund) Das galt dann für Sonntags, aber nicht für die Ferien, das hätte weitere € 150,- kosten sollen!

Street-Power
21.05.2009, 10:28
Hallo Leute

habe gestern meine Ausnahmegenehmigung erhalten. Nun darf ich mit meinem Gespann an Sonn - und Feirtagen fahren, sowie auch an den Samstagen in der Ferienzeit. Aber natürlich nur zu den Veranstaltungen bzw zurück. Diese ist gütig bis 20. Mai 2010 und kostet 150 Euro.

Dann habe ich be der BAG nachgefragt, ob die Fahrzeit an den Wochenenden zu der Fahrzeit in der Woche gezählt wird. Interessiert nur die Trucker unter euch. Die Fahrzeit wird nicht dazu gezählt, weil es Privat ist. Eine Tachoscheibe müßt ihr auch nicht einlegen. Da diese nur für das Gewerbe nötig ist. Wenn ihr trotzdem eine reinlegt, denkt an die Pausen !!!! Nach 4 1/2 Stunden Fahrzeit ne 3/4 stunde Pause.

Grüße aus Münster

Jürgen

Dave86
21.05.2009, 13:09
Hallo
gilt die dann eigentlich nur für dein bundesland?
als ich ma aufm landratsamt angerufen hab hies es, wenn überhaupt dann nur für je ein bundesland und ich müsse für jedes das ich durchfahre eine eigene genehmigung holen?!
gruß

Street-Power
21.05.2009, 21:28
Nein, die gilt für ganz Deutschland :-)

reyalp
17.08.2009, 11:16
Hallo..

Sorry wenn ich das Theme nochmal vorkrame aber wir waren am wochenende in Bautzen zum Tuning Summer Camp.

Auf der Rückreise hatten wir eine Kontrolle in sachsen. Da meinte Die Polizei es sei Sonntagsfahverbot für unser Gespann..

Unser Gespann war ein Fioat Transporter als LKW zugelassen aber nur bis 3,5T. und ein Autoänger mit unseren Flitzer drauf.

Unser Fahrer hat nun 1 Punkt und 75 bekomen.. die 75 euro sind nicht so schlim aber der Punkt das währe dann sein 17. :gruebel:

So wie ich es verstanden habe beim Lesen war das jetzt nicht rechtens oder?? Gibt es ein schrieb wo man das Schwarz auf weiß hat lesen kann um das beim anhörungsbogen mit anzugeben??


Danke

Dead-Rabbits
17.08.2009, 11:31
Guckst du hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonntagsfahrverbot-mit-Pickup-und-H%C3%A4nger-__f44826.html

Das sollte als Erklärung reichen... Diese ganze Thematik ist aufgrunder der Bürokratie in BRD leider nicht richtig geregelt...

Ab zum Anwalt und den Fall prüfen lassen...

Klötzer Jungs
17.08.2009, 13:37
Hi Reyalp,

zuzüglich wid der Halter noch einen 'bösen' Brief von der Bußgeldstelle bekommen. Ich glaube, bzw so in etwa 200,- und 3 Punkte. So ist es uns vor knapp 3 Jahren ergangen und haben daraufhin unseren Anhänger umschreiben lassen. Seither alles okay bei Kontrollen.

LG Mirko

Spunk
17.08.2009, 14:58
Original von reyalp
Unser Gespann war ein Fiat Transporter als LKW zugelassen aber nur bis 3,5T. und ein Autoänger mit unseren Flitzer drauf.


Und genau wegen der LKW Zulassung ist das problem.Selbst ein alter Post Golf mit LKW Zulassung darf Sonntags nicht mal mit einem 750kg Anhänger durch die Gegend fahren!

Der Nico
17.08.2009, 15:53
Original von Spunk

Original von reyalp
Unser Gespann war ein Fiat Transporter als LKW zugelassen aber nur bis 3,5T. und ein Autoänger mit unseren Flitzer drauf.


Und genau wegen der LKW Zulassung ist das problem.Selbst ein alter Post Golf mit LKW Zulassung darf Sonntags nicht mal mit einem 750kg Anhänger durch die Gegend fahren!

genau das ist es! Du kannst dafür aber mit einem 7,5 Tonner ohne anhänger fahren. Oder halt ein zugfahrzeug das nicht als lkw zugelassen ist mit anhänger bewegen.

Deutschland eben :respekt: