PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 04er Kurzzeitkennzeichen



Tommy80
24.06.2009, 21:59
Hallo hab mal ne Frage zu den 04er Kurzzeitkennzeichen. :deal:.....darf man diese für Rennveranstaltungen nutzen.....ich meine nicht....höre von jedem was anderes.....hat jemand da Erfahrungen die er mir weitergeben könnte bevor ich zur Versicherung fahre....vielen Dank im Vorraus... :thumb:

nova67
24.06.2009, 22:20
servus, so viel ich weis sind kurzzeitkennzeichen nur zur überführung und sontige ähnlichen sachen, wir haben sie letztens am LKW gehabt und sind nach Luckau, offiziel darfst damit im LKW nix transportieren.
Wir fahren so lang bis sich einer mal dran stört

Tommy80
24.06.2009, 22:25
aha...ja komisch ist nur das viele veranstalter mindestens 04er nummern forder....bloss wenn es nicht erlaubt ist, ist es das selbe wie ohne strassenzulassung.....!!!!alles mist...... :gruebel:

nova67
24.06.2009, 22:26
was meinst du mit fordern, meinst du die hinreise, oder die teilnahme

Tommy80
24.06.2009, 22:28
die Teilnahme....sorry wenn ich das ungenau formuliert habe... :runaway:

nova67
24.06.2009, 22:30
bei der teilnahme kann ich dir leider nicht weiterhelfen, dachte du meinst die anreise, in der SE fahren doch mehrere mit so art rote nummer, oder

Benni
24.06.2009, 22:55
Moin zus@mmen !

Ich bin da kein Fachmann, habe aber gesehen,
wie die Polizei im Fahrerlager auf MZA bei den VW und Opel-Treffs
gezielt nach Kurzzeitkennzeichen Ausschau gehalten hat,
und dann von den Fahreren wissen wollte,
ob auch alles eingetragen ist.
Wie das gehen soll, weiß ich nicht,
denn in die dazugehörigen Kurzzeit-Scheine KANN man doch gar nix eintragen (lassen), oder ???
Auf jeden Fall mußten dann einige Hänger nach Luckau eingeflogen werden,
denn wenn diese Fahrer mit den roten Nummernm dann "draußen" angehalten wurden,
gabs mächtig Ärger.
Vielleicht schreiben ja hier noch mehr Experten dazu.
Bis dann,
Benni

Der Nico
24.06.2009, 23:48
Also die 04er nummern sind ja eigendlich für überführungen gedacht und nicht für "unnützes" rumfahren (berichtigt mich wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe).

Auf Veranstaltungsgeländen (die ja meißt Privatgelände sind) wirst du diese wegen der haftung anderer gegenüber brauchen.

Kann ja auch jetzt nur von meinen Veranstaltungen (EFR] sprechen aber da kannst du mit und auch ohne Teilnehmen vorrausgesetzt du bestehst die Technische abnahme (Allerdings sind meine Veranstaltungen ja keine Motorsportveranstaltungen wie ich hier mal erfahren durfte sondern Fun Events).

Vielleicht äussert sich Silke oder Gustl dazu inwiefern die 04er nummern bei deren Events "behandelt" werden dann weißte sicher mehr.

Dead-Rabbits
25.06.2009, 01:34
Letztendlich besteht mit keinem Kennzeichen auf irgendeiner Veranstaltung (Rennen) Versicherungsschutz. Wer mal in seinen AGB nachschaut, wird sehen das die Versicherungen die Teilnahme an Rennen ganz klar ausschließen.

Somit kann man sich die Kennzeichen eigentlich ganz schenken...

Warum immer noch einige Veranstalter auf Kennzeichen pochen ist mir rätzelhaft, vielleicht fordern es die Versicherungen die die Veranstaltung ansich versichern...

Aber bei den Race-at-Airport z. B. braucht man keine Kennzeichen, die haben diese Problematik wohl schon erkannt...

Letztendlich muss der Fahrer haften, egal ob das Fahrzeug ordentlich angemeldet ist oder nicht!!!

Garry
25.06.2009, 06:48
Ich bin kein Versicherungsexperte, aber über das KZK wird zumindest sichergestellt, daß der Fahrer bzw. das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt, also bei Schäden, die bei dritten verursacht werden, abgesichert ist ... ob und wie die Versicherung das dann bei dem Fahrer zurückholt, weil es zB auf einem Rennen genutzt wurde, steht auf einem anderen Blatt ... ;)

Dead-Rabbits
25.06.2009, 09:50
Das schon, aber sobald die Versicherung die Haftung für die Teilnahme an Rennen ausschließt besteht auch kein Haftpflichtversicherungsschutz. Die Versicherung wird erst garnicht für Schäden aufkommen, sondern direkt an den Versicherungsnehmer verweisen.

Ob und inwiefern dann die private Haftpflichtversicherung greift bzw. etwas ausschließt ist sehr unterschiedlich. Diese kommt aber in den meisten Fällen für Schäden auf.

Von daher ist die Anmeldung und Versicherung über ein KZK nur raus geschmissenes Geld, es sei denn man ist auf eine Überführung zur Veranstaltung angewiesen.

Es ist also vom Prinzip her - zur Teilnahme an Veranstaltungen - nur eine Haftungserklärung des Fahrers gegenüber dem Veranstalter notwendig um eine Haftung gegenüber Schäden Dritter zu gewährleisten.

Zahlen tut ersteinmal der Fahrer des Fahrzeugs, der sich das Geld ggf. bei seiner privat Haftpflichtversicherung wieder holen kann.

Tommy80
25.06.2009, 15:46
ja vollkommen wahr mit dem versicherungsschutz :thumb:...bin wie gesagt seit 2004 ohne strassenzulassung unterwegs...und nun wollen die in Rotenburg sowie in Bremerhaven(was heimspiele wären) min. ne 04er nummer...so ein schwachsinn.....!!!!!!!!!

bei anderen wiederum geht das ohne probleme.... :gruebel:

Gustl
26.06.2009, 00:12
@ dead-rabbits:

da 04-er ausschliesslich zur An- und Abfahrt (offiziell Überführung)benutzt werden und Kfz-Haftpflichversicherer bei Teilnahme an Wettbewerben zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten nicht haften, hast Du bezüglich Versicherungsschutz völlig recht.

Im Grunde muss sich ein schadenverursachender Teilnehmer (je Schadenursache und Schaden) gerade machen.

Zudem gibts -überwiegend bezüglich Zuschauer von genehmigenden Behörden gefordert- eine entsprechende VA-Haftpflicht- sowie VA-Unfallversicherung.

So, in Kurzform dargestellt, siehts aus.

Benni
26.06.2009, 00:30
Original von Dead-Rabbits
Zahlen tut ersteinmal der Fahrer des Fahrzeugs,
der sich das Geld ggf. bei seiner privat Haftpflichtversicherung wieder holen kann.

Hallo zus@mmen !

Der tote Hase spricht weise Worte , Howgh.

Nur das ggf. würde ich weglassen,
denn die Privat-Haftpflicht zahlt nicht, wenn auch nur irgendein Motor die Schadens-Ursache war,
selbst bei Rasenmähern, Motorbooten & Jetskis ist nix zu holen.
Von Renn-Veranstaltungen mit PKWs / Bikes ganz zu schweigen.

Die Versicherung zahlt vielleicht, wenn sie sehr kulant ist,
und die Schadenssumme nicht sehr hoch,
dann holt sie sich die Knete beim Verursacher auf Regreß zurück,
das kann Jahre dauern und die Lebensplanung über den Haufen werfen.

Wers nicht glaubt, sollte mal seinen Berater fragen oder im Netz suchen,
ich hab da schnell was gefunden :

Anders als bei Fahrradfahrern oder Inlineskatern
haftet die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden,
die der Versicherungsnehmer als Autofahrer einer dritten Person zufügt.

Ein Grund mehr, sich als Fahrer ne Lizenz zu holen,
und ne Motorsport-Versicherung,
und / oder nur auf Veranstaltungen zu fahren,
bei denen eine Gefährdung der Zuschauer nicht eintreten kann.

Bis jetzt haben da viele Leute viel Glück gehabt....*aufholzklopf*

Bis dann,
Benni

Dead-Rabbits
26.06.2009, 01:15
@Gustl

so war auch mein Sachstand bzgl. der Teilnahme an Veranstaltungen...

@Benni

das ggf. war auch nur auf die Kulanz bezogen, ich persönlich würde mir aber selbst darauf keine Hoffnung machen...

Und das richtig wahre hast du auch angesprochen - Wagenpass machen, Lizenz beantragen, Motorsportversicherung abschließen und man ist safe...

@Tommy

Schon mal mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen bzgl. diesem Problem?
Wie siehts denn mit Wagenpass aus?? In ROW ist eine Teilnahme mit Wagenpass möglich...

Tommy80
26.06.2009, 20:16
ja wagenpass wäre ne lösung nur für die paarmale die ich fahre denke ich nicht so angebracht....die veranstalter fordern min 04,06,07er nummer kannst ja mal nachlesen. :deal:..aber egal....trotzdem danke für eure mühe.....


....hat jemand billig nen wagenpass abzugeben.... :grins: :runaway: