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Frank Peters
22.07.2004, 22:13
Hallo an alle Mitglieder des E D B A e.V.,

Laut § 6 der Vereinssatzung waren Beiträge bis zum 01.April.2004 zu entrichten. 8o
Leider stehen immer noch einige Beiträge für das Jahr 2004 aus. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist dies die letzte Aufforderung die offenstehenden Beiträge zu begleichen. X(

Wie wir bereits mehrfach besprochen haben, sind auch Mitglieder mit einer Einzugsermächtigung zur Überweisung verpflichtet :( , da zur Zeit leider ein Bankeinzug immer noch nicht möglich ist.

Sollten die Beiträge bis zum 15.08.2004 nicht beglichen sein, :smash: heißt das für den Vorstand über § 4 Abs.3 der Vereinssatzung nachzudenken (R). Das heißt aber auch keine Punkte in der Saison und somit auch keine Wertung in der internen EDBA-Meisterschaft. :showass:

Um eine zügige Verarbeitung der eingegangenen Beiträge zu garantieren, wäre eine kurze Mail mit Datum der Überweisung von Vorteil. :danke:

Bei Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

Bankverbindung:
SPARDA Bank West eG
Kto-Nr. 147 59 53
BLZ-Nr. 360 605 91

Mit freundlichen Grüßen
Frank Peters
(EDBA e.V. und AHD Kasse)