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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reglement 2013?



Holger Ekerst
10.12.2012, 09:06
Ich würde gerne wissen ob sich in Sachen Helm Prüfnummern im Reglement für 2013 evtl. etwas ändert.
Ich könnte ein Schnäppchen machen, (Snell SA 2005) aber ich habe angst das ich den Helm dann umsonst kaufe. (ist mir schonmal passiert mit meiner Tochter Sally)
Vielleicht kann Manfred etwas dazu sagen?
Oder kommt das neue Regelwerk bald raus?
Gruß Holger

Frans
10.12.2012, 23:45
Hallo Holger,

Helme der Norm Snell SA2005 sind im Motorsport des DMSB bis zum 31/12/2018 zulässig, Internationalem Wettbewerb (FIA) aber nur bis zum 31/12/2016.

Desweiteren ist es vielleicht gut alle mitlesenden daran zu erinnern das im Motorsport (Dragracing) egal ob DMSB oder FIA nur noch für den Motorsport genehmigte Helme zugelassen werden.

Ich hoffe geholfen zu haben

Frans

Manfred
11.12.2012, 00:50
@all,
die relevanten Änderungen im Drag Racing Reglement 2013 werden in dieser Woche noch auf meiner HP gestellt.
Werde dann eine Link hier auf Dragster.de posten.
Gruß Manfred

Thorsten Appel
11.12.2012, 08:36
warum sind in deutschland die snell 2005 helme im motorrad sport nicht zugelassen ?
aber in allen ländern wie schweden oder england ?

Holger Ekerst
11.12.2012, 09:45
Vielen Dank für die Infos, Helm ist schon unterwegs.
Gruß Holger

AMC
11.12.2012, 10:32
Grüß Euch

Hätte da auch eine Frage.
Ist ein Kartanzug mit der Bezeichnung "CIK FIA Homologation Level 2" für Junior Dragster OK?

Gruß Dom

Manfred
11.12.2012, 22:53
Hallo Dom,
ich habe mal recherchiert, aber leider keine direkte Aussage gefunden.
Im Kartsporthandbuch des DMSB wird lediglich darauf verwiesen, dass Fahreranzüge die nur mit eine FIA Homologationsnummer haben , im Kartsport nicht zulässig sind.


Anzüge aus dem Automobilsport, die nur eine FIA-Registrierungsnummer
und keine CIK/FIA-Homologation aufweisen, sind im Kartsport nicht zulässig

Die Schlußfolgerung daraus würde dann bedeuten, dass die CIK/FIA Homologatin Level 2 höher eingestuft wird.
Werde mich aber noch mal beim DMSB schlau machen.
Gruß Manfred

Manfred
11.12.2012, 22:59
Hakko Thorsten,
laut ACU Handbuch 2012 sind nur individuell geprüfte Snell M2005 zulässig, nichh als allgemeiner Standard.


Helmets so approved will carry the ACU transfer in gold or silver.

British Standards Institution BS 6658-A
British Standards Institution BS 6658-B
UN ECE Regulation 22 ECE 22–05
Snell Memorial Foundation Snell (individual approval only) M2005 or M2010
European Community ECE 22–04

The only indication that a helmet is suitable for immediate use in motorcycle sport is the
ACU gold or silver stamp firmly affixed.

Gruß Manfred

Manfred
11.12.2012, 23:06
@All

Die Änderungen des Drag Racing Reglement für 2013 sind online.
Zu finden ist sie hier ==> www.d-r-o.de (http://www.d-r-o.de)
Das gesamte Regelement wird noch innerhalb dieser Woche im Downloadbereich meiner HP stehen.
Gruß Manfred

Merlin
11.12.2012, 23:30
Hi Dom und Manfred,
das Problem mit Kartanzügen ist, dass diese reißfest aber nicht feuerfest sind. Im Kartsport gelten andere Ansprüche.
So ist es auch nicht zulässig mit einem Nomexanzug im Kart zu fahren, da bei einem Unfall durchaus der Fahrer auf die Fahrbahn
geschleudert werden kann und dann auf dem Anzug rutscht. Hier besteht dann kein Schutz mehr durch den Anzug da dieser sich sofort über den Asphalt verteilt und den Köper freigibt. Feuerunfall sind im Kartsport fast unmöglich. Beim Drag Racing ist es genau umgekehrt. Also nach meinem Wissen ist ein kein Kartanzug, egal welcher Level oder CIK - Freigabe für Dragster zugelassen. Bin aber wie immer gerne bereit dazuzulernen.
// Merlin

oli
12.12.2012, 00:10
@All

Die Änderungen des Drag Racing Reglement für 2013 sind online.
Zu finden ist sie hier ==> www.d-r-o.de (http://www.d-r-o.de)
Das gesamte Regelement wird noch innerhalb dieser Woche im Downloadbereich meiner HP stehen.
Gruß Manfred


wie ist das mit den sicherheitsklassen bei ET handicap gemeint?
PRO ET 9,0 - 11,99 wie gehabt
aber das mit den sicherheitsklassen ist nicht klar: heißt das wenn ich in PRO ET unter 10,00 fahren will, muß ich Klasse II (7,50 - 9,99) erfüllen und mein auto für 7,50 abgenommen sein, oder versteh ich da hoffentlich was falsch?

lg
oli

AMC
12.12.2012, 08:31
Hallo Manfred

Habe eben auch nichts heraus gefunden bezgl. der Homologierung. Die Level 2 Anzüge sind auf jeden Fall 2 oder teilweise sogar 3 - lagig. Wäre super, wenn du da etwas heraus finden könntest.
Was Merlin bezgl. der feuerfestigkeit sagt ist ein Argument???
Denke zwar ein JD is am ehesten mit einem Gokart zu vergleichen??? OK, man kann nicht heraus fallen....
Das Angebot an Kart Anzügen ist halt wesentlich größer und ich bekomme sie auch in Europa ohne Probleme, was natürlich alles etwas günstiger machen würde. Brauche ja gleich 2 davon.

Gruß Dom

Manfred
12.12.2012, 11:16
Hallo Olli,
da hat sich im Reglement nichts geändert. Hier mal der Auszug für Kupplung mit den Änderungen.

2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz

Fahrzeuge schneller als 7,49 (*4,49) Sek.
Vorgeschrieben sind Schwungrad und Kupplung nach SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder 1,4. Ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 oder 6.3 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgasaufladung (N2O) vorgeschrieben. Wird eine Kupplung mit max. 2 Scheiben nach SFI 1.3, 1.4 oder 1.5 oder mehr als 2 Scheiben nach SFI 1.2 verwendet, so ist ein Schutz nach SFI 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben. Bei Verwendung von Kupplungen nach SFI 1,3 oder 1.4 mit mehr als 2 Scheiben ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen die mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgas aufgeladen sind, müssen verwendete Mehrscheibenkupplungen der SFI Spezifikation 1.5 entsprechen.

Fahrzeuge 9,99 (*6,39) bis 7,50 (*4,50) Sek.
Bei Für allen Fahrzeugen die von schneller als 9,99 (*6,39) Sek. aber langsamer als bis 7,50 (*4,50) Sek. fahren ist eine Kupplung (max. 2 Scheiben) und ein Schwungrad nach SFI 1.1 oder 1.2 und sowie ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.

Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.
Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.

Die rot gekennzeichneten Wörter bzw. Buchstaben sind gestrichen (kann leider hier nicht so gezeigt werden),
der Blaue Text wurde neu eingefügt. Wenn Du also sin ProET schon 9,00 Sek gefahren bist, muss Du die Sicherheit für diese Zeit erreichen.

Gruß Manfred

Manfred
12.12.2012, 11:21
Hallo Dom,
habe mich mal "schlau" gemacht wegen der Anzüge.

Es ist so wie Merlin es geschrieben hat. Die Feuerfestigkeit bei den CIK/FIA Anzügen ist nicht so gegegben wie bei den Fahrreranzügen nach FIA-Standard 8856-2000.

Bei den CIK/FIA anzügen ist die Reissfestigkeit wichtiger. Also keine Chance die im JR-Racing einzusetzen, da dort auch Methanol als Kraftstoff zugelassen ist. Die FIA-Norm 1986 ist nicht mehr zulässig, nur noch FIA 8856-2000.
Gruß Manfred

AMC
12.12.2012, 11:44
Danke Manfred

War für mich nicht heraus zu finden, jetzt ist es klar!

Gruß Dom

B-12
12.12.2012, 21:45
Noch ne Frage zu Helmen.
Hab hier einen neuen Helm ,der einen Sticker
SA2000 hat

Gehe ich jetzt recht in der Annahm ,das der bis 31.12 2016 zulässig ist ?
So hab ichs mal im Reglement verstanden.

Thorsten Appel
13.12.2012, 00:21
fragen zu helmen werden hier nicht beantwortet

Alex T.
13.12.2012, 08:36
Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.
Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
Gruß Manfred

Hallo,

ein Schwungrad nach SFI 4.1 reicht dann wohl nicht..?

Gruß

Manfred
13.12.2012, 10:06
Hallo thorsten,
Deine Frage bezüglich der Snell 2005 Helme ist eigentlich beantwortet.
Der DMSB und dort das Deutsche Motorradgesetz, erlaubt diese Helme, mit Übereinstimmung der FIM/UEM, nicht.
Wenn in England oder Schweden eine Einzelprüfung bestimmter Helme gemacht wird, ist es für das Land ok, aber nicht EU-weit bindent.
Ich hoffe Deine Frage nun ausreichend beantwortet zu haben.
Gruß Manfred

Thorsten Appel
13.12.2012, 15:03
danke manfred nun sieht er durch scheint wohl einen unterschied zu machen ob auto oder motorrad helm

Manfred
13.12.2012, 17:12
Hallo Alex,
da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
Gruß Manfred

RKL
13.12.2012, 18:37
Die Gültigkeitsdauer von Gurten nach SFI 16.1 wurde von 4 Jahren auf 2 Jahre herabgesetzt........sehr schlecht !

Welchen Sittlichen Wert hat diese Änderung ?

Danke & Gruß

Rene

Manfred
13.12.2012, 19:50
Hallo Rene,
über sittlichen Nährwert kann und will ich nicht diskutieren, aber Du solltest mal bei SFi bzw. den Hersteller nachfragen warum Gurte nach SFI 16.1 auf 2 Jahre Überprüfungszeitraum gesetzt sind und FIA genehmigte Gurte ein fünfjährigen Überprüfungsintervall haben. (siehe genreg. 10.5). Forderung kam auch von den TK´s.
Auch in England ist das original SFI expiring festgelegt.
Gruß Manfred

Manfred
13.12.2012, 20:16
Das komplette Reglement ist nun hier ==> Regeln (http://www.d-r-o.de/html/downloads.htm) zu finden.
Gruß Manfred

Alex T.
16.12.2012, 10:33
Hallo Alex,
da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
Gruß Manfred

Hallo Manfred,
also ist der Schwundradschutz nach SFI 4.1 für ein Serien-Schaltgetriebe mit Alugußgehäuse sowie einer Stahlschwungscheibe ungeeignet?!
Gruß Alex

Fränky
16.12.2012, 14:18
Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
Schönen Sontach noch!!

Manfred
16.12.2012, 14:40
Hallo Alex,
der Schutz für Automatikgetriebe nach SFi 4.1 ist kein Schwungradschutz für Kupplungsglocken von Schaltgetrieben, sonder nur ein Schutz vor ev. Explosin des Automatikgetriebes. Es gibt ihn als festen Schutz ("rigid") oder auch als "Blanket" also flexibler Decke, die um das A-Getriebe gelegt wird. Für die Mitnehmerscheibe (Flexplate) muß in bestimmten Klassen ein Schutz nach SFI 30.1 verwendet werden.

Bei Schaltgetrieben muss eine SFI certifizerte Kupplungsglocke verwendet werden. Wenn es diese für den Motortyp/ Fahrzeug nicht gibt, kann eine SFI certifizierte Kupplungsglocke von einem anderen Motortyp eingesetzt werden, wenn alle vorhandenen Schraubbefestigungen am Motorblock verwendet werden.

Es ist auch zulässig, einen Schwungradschutz aus mindesten 6,35 mm (1/4 inch) dickem Stahlblech, das die Kupplungsglocke 360° umschließt, zu verwenden. Dieser Schutz muss mechanisch sicher am Rahmen oder Rahmenträger befestigt sein und weder mit der Kupplungsglocke noch mit dem Motorblock verschraubt sein. Weiterhin muss er so breit ausgelegt werden, dass er mindesten 25,4mm (1Zoll) vor dem kompletten Kupplungssystem (K-Scheibe/n und Druckplatte) beginnt und mindesten 25,4mm (1zoll) danach reicht.
Du kannst es nachlesen im Teil4 der Drag Racing Reglement. Es sind die Artikel 2.6 bis 2.14.1, auf den Seiten 4-7 bis 4-9.

Hoffe Dir aussreichen geantwortet zu haben. Falls noch Fragen, dann bitte weiterfragen.
Gruß Manfred

Manfred
16.12.2012, 18:31
Hallo Franky,
schaue mir die Passagen mal genau an und werde mich dann bei Dir melden. Wenn Du nach Bad Hersfeld kommst, können wir dann noch mal darüber diskutieren.
Gruß Manfred

Rauch
18.12.2012, 20:14
Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
Schönen Sontach noch!!

Würde diese Anlage den Regeln entsprechen? http://www.summitracing.com/parts/saf-lt5aab/overview/

Manfred
18.12.2012, 21:16
Hallo Rauch,
Halon ist in Europa nicht mehr zugelassen. Du findest die zugelassenen Löschmittel im Teil4 Seite 4-22 (Feuerlöschsysteme). Erlaubt sind alle von der FIA genehmigten AFFF Löschmittel.
Gruß Manfred

Rauch
19.12.2012, 16:36
http://www.jegs.com/i/Deist-Safety/303/91205/10002/-1?parentProductId=1841274
Dann bin ich warscheinlich da richtig.

Bei den Gurten versteh ich nicht ganz wie das mit den Feuerfesten überzügen gemeint ist, gibts da etwas? Hab nichts gefunden, danke.

Manfred
19.12.2012, 18:35
Hallo Rauch,
die von Dir gelinkte Feurelöschanlage ist wohl zulässig, da mit Cold-Fire 302 gefüllt. Ich würde aber auch mal hier in Europa oder auch Deutschland nach Feurlöschanlagen für Rennsportfahrzeuge (Rennsportzubehör) suchen. Da gibt es auch einige.

Die feuerfesten Überzuge für Sicherheitsgurte müssen nur bei Fahrzeugen verwendet werden, die einen Kompressoraufgeladenen Frontmotorhaben und mit Methanol betrieben werden. Versuche es auch hier mal bei deutschen oder europäischen Lieferanten (z.B. Schroth) bzw. mal bei denen anchfragen wegen Feuerfestigkeit der Gurte. Ich denke Du kannst auch bei Jegs direkt wegen "fire resistance" nachfragen.
Jegs vertreibt ebenfalls die Schroth-Gurte.

Gruß Manfred

Rauch
19.12.2012, 20:50
Ach so, dann hab ich das falsch verstanden, dachte an alle die Methanol fahren, sorry und danke!

Rauch
22.12.2012, 17:48
Ist das mit den Stahlleitungen hinfällig?

Rauch
23.12.2012, 11:17
http://www.sandtler24.de/detail/index/sArticle/15767?sCoreId=97ccb5d579edd3d3a8192af11d4700e7#


Geht die?

Manfred
23.12.2012, 14:15
Hei Rauch,
ich denke mal die wäre ok. so wie es derLink angibt.
Gruß Manfred

coolchevy
23.12.2012, 14:43
Manfred, die hat aber genauso wie alle anderen FIA geprüften Anlagen Aluleitungen die entweder ummantelt sind oder eben nicht. Ich habe noch niw Stahlleitungen bei Feuerlöschsystemen gesehen ausser bei Schiffen..........

kenne die Bestimmungen bestens aus der Rundstrecke und wenn auch nicht Dragrace, FIA bleibt FIA !

auch dürften solche Leitungen wieder nicht mit denen wie oben abgebildet verbunden werden da sonst die FIA Homologation wieder ad adsurdum geführt ist !

klärt das bitte!

PS.: habe in meinen SFI abgenommenen 25.1 chassis auch nur Aluleitungen mit 3 Nozzles, da müsste ein jeder Wagen neu abgenommen und umgerüstet werden

Manfred
23.12.2012, 15:02
@ Rauch & Coolchevy,
werde das Thema mit den TK´s mal klären, aber nicht mehr in diesem Jahr.
Schreibe die Antwort Anfang Januar hier auf die Seite.

Wünsche allen ein frohes und glückliches Weihnachtsfest sowie ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Gruß Manfred

Rauch
21.01.2013, 12:59
Weiß man da schon was neues?

Rauch
29.01.2013, 18:52
Das geht ja schnell!?!?

AMC Gremlin
13.02.2013, 23:07
hi manfred,
hab ich das richtig gelesen im DMSB reglenent ?
sicherheitsgurte SFI 16.1 gelten nur noch 2 jahre ?
und gurte nach FIA 5 jahre ?

gruss alex

Manfred
13.02.2013, 23:15
Hi Alex,
ja Du hat es richtig gelesen. Wichtig dabei ist jedoch, dass die FIA Gurte von den TK´s geprüft werden (Label) die SFI-Gurte müssen vom Hersteller geprüft werden, der diesen 2-Jahreszeitraum wohl so haben will.
Gruß Manfred

AMC Gremlin
14.02.2013, 09:06
hi manfred,
besten dank für deine schnelle antwort.
dann muss ich wohl schon wieder neue kaufen,(hab meine genau 2 wochenende benutzt).

mfg alex

Benni
15.02.2013, 23:24
Kann man die Gurte nicht re-zertifizieren lassen ?

Wäre doch gerade bei unseren wenigen Rennen ne Möglichkeit, die Hersteller würden doch sehen,

daß die Teile kaum benutzt wurden.

Können auch "wie neu" aussehende Gurte eventuell altern (Material / UV Strahlung etc) ??

Manfred
15.02.2013, 23:59
Benni natürlich kann man die Gurte rezertifizieren lassen, aber dann muss der Gurt an den Hersteller geschickt werden und
das kostet fast soviel wie ein neuer. Wenn der dann unbedingt einen neuen verkaufen will, schreibt er dass der Gurt nicht mehr
zertifiziert werden kann.
Wenn man FIA zugelassene Gurte verwendet, checkt der TK das Label, und wenn die Fertigung keine 5-Jahre zurückliegt, wird der
Gurt als OK anerkannt.


2. Sicherheitsgurte gemäß FIA-Norm 8853/98 bzw. 8854/98

2.2 Homologationsgültigkeit FIA-homologierter Gurte
2.2.1 FIA-Gruppen (z.B. N, A, B, SP, T, GT1, GT2):
Grundsätzlich sind FIA-homologierte Gurte gemäß der FIA-Norm 8854/98 bzw. 8853/98 5 Jahre gültig, wobei
lediglich das Jahr der Herstellung hierbei relevant ist (Unterschied zu Sitzen).
Beispiel:
– Gurt-Kennzeichnung/Gültigkeitsdatum NOT VALID AFTER 2012
– dies bedeutet, der Gurt darf verwendet werden bis zum: 31.12.2012

2.3 Allgemeines:
Ein Technischer Kommissar ist berechtigt einen unfallgeschädigten Sicherheitsgurt am Homologationslabel per
Faserschreiber/Marker o.ä. als ungültig zu markieren.
Ein Durchschneiden des Gurtes oder Abschneiden des Labels ist nur mit dem Einverständnis des Fahrers/Bewerbers
zulässig. Darüber hinaus verlieren Gurte, deren Homologations oder Identifikationslabel unleserlich sind ihre Gültigkeit.

O.a. Text ist aus dem Teil Technik Sicherheit des DMSB Handbuch.
Gruß Manfred