Hat jemand seinen Anhänger als 'Sportgerätetransporter' angemeldet?
Hallo Alle samt...,
hab da mal 'ne Frage. Wie die Überschrift es schon verlautet, hat jemand von Euch seinen Anhänger als Sportgerätetransporter angemeldet?
Mir ist aufgefallen, das zB Pferdeanhänger (für Sportpferde), Bootsanhänger, sowie zB auch Segelflieger-Anhänger als solch Sportgeräteanhänger deklariert werden, damit sie erstens steuerfrei (grüne Kennzeichen) unterwegs sein können, sowohl bei dieser Kategorie Anhänger besteht kein Sonntagsfahrverbot, egal welch Art Zugfahrzeug davor hängt.
Ich habe nicht viel dazu finden können, welch Auflagen man dazu erfüllen muß. Die Sportart muß der 'Gemeinheit' dienen, aber das sollte wohl bei uns erfüllt sein.
Mir ist auch klar, das ich dann den Anhänger nur dafür verwenden darf, aber das ist ja auch okay. Kennt jemand von Euch diese Einstufung, hat jemand seinen Anhänger sogar so eingestuft, welch Bestimmungen unterliegt solch 'Sonderfahrzeug'?...bin über jede Antwort dankbar.
Gruß Mirko
RE: Hat jemand seinen Anhänger als 'Sportgerätetransporter' angemeldet?
Wir haben eine solchen "Anhänger für Motorsportzwecke"
Das Sonntagsfahrverbot hat aber damit NICHTS zu tun.
Das Fahrverbot bezieht sich auf die Zugmaschine. Wenn es sich dabei um ein LKW handelt ist Essig ohne Ausnahmegenehmigung. Hängst Du ein WoMo davor ist alles tutti
Merlin(R)