Wagenpass SFI-Rahmenabnahme
Laut DMSB Handbuch, hier Wagenpassbestimmungen (Blauer Teil Seite 36) müssen alle Fahrzeuge eine Zulassung haben, Strassenzulassung oder sportrechtliche Zulassung.
Wir können darüber lange diskutieren ob sinnvoll oder nicht, kommen aber als Lizenznehmer nicht daran vorbei.
Hier der Wortlaut der Artikel 3 & 4.
Zitat:
3. Zulassung
3.1 ) Alle im Automobilsport von DMSB-Lizenznehmern eingesetzten Fahrzeuge sind zulassungspflichtig. Die Fahrzeuge müssen entweder zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder die sportrechtliche Zulassung (DMSB-Wagenpass) besitzen. Für ausländische Teilnehmer wird der Wagenpass seines betreffenden ASN akzeptiert.
3.2) Im DMSB-Bereich dürfen nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge erst nach erfolgter Grundabnahme und Ausfertigung des Wagenpasses durch den DMSB-Sachverständigen im
Automobilsport eingesetzt werden. Teilnehmer mit einer ausländischen Lizenz müssen für den Einsatz ihres Fahrzeugs entweder den vom jeweils zuständigen ASN ausgestellten Wagenpass oder den DMSBWagenpass besitzen und vorweisen können.
3.3) Alle Fahrzeuge, die in Markenpokal-Wettbewerben zum Einsatz kommen, sind – unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Zulassung – sportrechtlichin jedem Fall zulassungspflichtig.
3.4) Für Fahrzeuge, die öffentlich-rechtlich zugelassen sind, kann zusätzlich eine sportrechtliche Zulassung vorgenommen werden.
4. Geltungsbereich
4.1) Die sportrechtliche Zulassung ist auf Automobilsport-Veranstaltungen, die auf für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrten Straßen, Wegen und Plätzen durchgeführt werden, beschränkt. Wird die Veranstaltung auch nur teilweise im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt, dürfen die Fahrzeuge, die lediglich die sportrechtliche Zulassung besitzen, nicht eingesetzt werden.
4.2 Die bei automobilsportlichen Veranstaltungen eingesetzten Technischen Kommissare sind verpflichtet, Fahrzeuge deren sportrechtliche Zulassung (Wagenpass) oder öffentlich-rechtliche Zulassung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird, nicht abzunehmen.
Laut Wagenpassbestimmungen muss der Wagenpass vor der Abnahme beim DMSB beantragt werden, damit der vorgefertigte WP dem Sachverständigen bei der Abnahme vorgelegt werden kann.
Dem Antrag, der von der DMSB HP heruntergeladen werden kann Klick für Link, müssen zwei Fotos des Fahrzeug (1 x schräg von vorne (Fahrerseite) und 1 x schräg von hinten (Beifahrerseite)) in der Größe 9 cm x 13cm (Querformat) beigefgügt sein. Eine gute Qualität ist Voraussetzung, dass die Vorausfertigung des WP durch die Geschäftsstelle des DMSB erfolgt. Auf dem Antrag sind alle nötigen Informationen noch mal nachzulesen.
Wärend der WP nicht überall im Ausland unbedingt vorgelegt werden muss, ist der SFI-Sticker für alle im Reglement aufgeführten Teile unabdingbar.
Alle im Drag Racing verwendeten Überrolleinrichrungen (Ü-Bügel oder Ü-Käfig) sowie alle verwendeten Rohrrahmen müssen ein SFI Zertifikat haben.
Rahmenabnahme nach SFI dürfen zur Zeit in D nur zwei Personen, Mike Barnett und Frans Steilberg, vornehmen.
Für die Bearbeitung von Wagenpässen für Dragster-Fahrzeuge sind ausschließlich nachstehende DMSB-Sachverständige zuständig (Adressen u. Tel.-Nr. siehe SV- Liste):
J. Schelling (DEKRA Reutlingen), W. Zimmermann (DEKRA Reutlingen), R. Göhring (DEKRA Hamburg-Süd), A. Peter (DEKRA Hamburg-Süd)
W. Dammert (DEKRA Stuttgart), K. Wartenberg (TÜV München), P. Fassl, (TÜV München), R. Kleebusch (TÜV Thüringen)
Falls noch offene Fragen vorhanden sind, bitte per e-mail anfargen.
Gruß Manfred
Wagenpass bei Änderungen am Fahrzeug?
Hallo,
bei mir stellen sich folgende Fragen, wäre schön eine Fachantwort zu bekommen:
1) Mein Auto hat einen Wagenpass von 2005, der auf den vorigen Besitzer ausgestellt ist.
2) Das Auto sieht jetzt optisch anders aus als auf den Fotos (Farbe/Sponsoren, kein Heckspoiler, andere Haube).
4) Ich fahre einen anderen Motor (vorher BB, jeztz SB).
3) Der Ü-Käfig hat eine German National SFI-Chassis Certification der Serie #6. Bei den unteren Zahlen ist die 5 ausgestochen.
-Kann ich den Wagenpass jetzt so nutzen wie er ist oder muss ich einen neuen beantragen oder muss ich die Änderungen "eintragen" lassen (und wenn ja, von wem)?
-Muss der Käfig jetzt zwingend neu zertifiziert werden?
Grüße und Danke im Voraus,
Boris
RE: Wagenpass bei Änderungen am Fahrzeug?
Zitat:
Original von nova66
Hallo,
bei mir stellen sich folgende Fragen, wäre schön eine Fachantwort zu bekommen:
1) Mein Auto hat einen Wagenpass von 2005, der auf den vorigen Besitzer ausgestellt ist.
2) Das Auto sieht jetzt optisch anders aus als auf den Fotos (Farbe/Sponsoren, kein Heckspoiler, andere Haube).
4) Ich fahre einen anderen Motor (vorher BB, jeztz SB).
3) Der Ü-Käfig hat eine German National SFI-Chassis Certification der Serie #6. Bei den unteren Zahlen ist die 5 ausgestochen.
-Kann ich den Wagenpass jetzt so nutzen wie er ist oder muss ich einen neuen beantragen oder muss ich die Änderungen "eintragen" lassen (und wenn ja, von wem)?
-Muss der Käfig jetzt zwingend neu zertifiziert werden?
Grüße und Danke im Voraus,
Boris
zu 1) Wagenpass ist abgelaufen und muss erneuert werden (alle 2 Jahre)
zu 2) Neue Fotos machen und gleich in den upgedateten Wagenpass mit aufnehmen lassen.
zu 3) Käfig muss alle 3 Jahre neu angenommen werden (macht Mike Barnett z.b. jetzt in Bechyne (CZ))
zu 4) Kann in den neuen für dich ausgestellten Wagenpass mit aufgenommen werden.
Gruß
Rene