Art. 14 C-Lizenz
(1) Die C-Lizenz kann nach Vollendung des 6. Lebensjahres beantragt werden (Stichtagsregelung) bis zu dem Jahr,
in welchem der Antragsteller 70 Jahre alt wird (Jahrgangsregelung).
(2) Die C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an den nachfolgend aufgeführten Wettbewerben in Deutschland sowie
Clubsport-Wettbewerben in Deutschland. Die C-Lizenz gilt nicht für Veranstaltungen im Ausland.
Art. 14.1 C-Plus-Lizenz
(1) Die Erteilung der Nationalen Lizenz Stufe C Plus setzt voraus, dass der Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
(2) Die
C-Plus-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an den in Artikel 14 aufgeführten Wettbewerben in Deutschland oder
Clubsport-Wettbewerben in Deutschland sowie für DMSB-genehmigte Wettbewerbe im europäischen Ausland.
(3) Die Ausstellung einer C-Plus-Lizenz an Fahrer, die gemäß Art. 8 eine A- Lizenz beantragen müssen oder die in dem der Antragstellung
vorangegangenen Jahr im Besitz einer A-Lizenz waren, ist nicht zulässig.
(4) Die C-Plus-Lizenz schließt die C-Lizenz ein.
(5) Die Altersregelung der C-Plus-Lizenz entspricht der Stufe C-Lizenz gemäß Artikel 14
Art. 15 J-Lizenz (Jugend-Lizenz)
(1) Die J-Lizenz wird ausgestellt für Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, bis zu dem Jahr, in dem die Antragsteller das 18.
Lebensjahr vollenden. Die Ausstellung dieser Lizenz an jüngere Antragsteller ist grundsätzlich nicht möglich.
(2) Wettbewerbe im Inland
Die J-Lizenz berechtigt zur Abgabe einer Nennung als Fahrer für Veranstaltungen im Inland für Jugend-Wettbewerbe (gemäß
Veranstaltungsausschreibung).
(3) Wettbewerbe im Ausland
Die Teilnahme von J-Lizenzinhabern an Veranstaltungen im Ausland ist nur in „Europa-offen“ ausgeschriebenen Jugendklassen gestattet,
die im FIM Europe-Kalender eingetragen sind. Zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen erhalten die Lizenzinhaber in Verbindung
mit der J-Lizenz eine entsprechende, auf der Rückseite der Lizenz abgedruckte permanente Startgenehmigung für das betreffende Kalenderjahr, die es unter Beachtung der Altersfestlegungen der FMN ermöglicht, Nennungen zu Veranstaltungen ohne FIM Europe-Prädikat im Ausland unmittelbar abzugeben.