Nach allem was ich so mitbekommen habe, hats der Marc erfasst:

Zitat:
"Also ganz einfache Sache....
Ich hab mich auch schonmal schlau gemacht....
Bei verbauung einer funktionstüchtigen Nos-anlage gibt es 3!! ANZEIGEN

1. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
2. Nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport
und 3. das daraus resultierende erlischen der ABE des Fahrzeugs

Es wird dir schlicht und ergreifend kein TÜV abnehmen und somit ist es illegal.
Und den vergleich mit den Gasfahrzeugen kannst du hier nicht bringen, weil es alles Spezial-tanks sind die anhand zahlreicher Tests geprüft wurden und dann die freigabe bekommen haben....
Nos wird aber in normalen Gasflaschen vertrieben die hochgehen wie sonst was wenn das Ventil beschädigt wird....."


Wenn Dus tun willst, muss die Anlage und Flasche wohl versteckt sein und ja keinen Unfall bauen!

VG
Jürjen