Zitat Zitat von B-12 Beitrag anzeigen
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Technisches Lachgas fällt nicht unter BTM aber gefahrstoffverordnung beim Transport. http://www.google.de/search?client=o...w=1276&bih=605

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Aber gibt es bezüglich der Gefahrenstoffverordnung nicht Mindermengen die ohne Genehmigung transportiert werden dürfen? Ich meine für N2O gibt es sowas auch. Sonst dürfte man ja vollgetankt auch nicht fahren :-)