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Erfahrener Benutzer
Es gibt bei der H Abnahme mittlerweile eine Differenzierung zwischen H und nur 07. Mit H geht natürlich beides, aber mit der Abnahme für die 07er Nummer kann man auch nur diese Nutzen. Ich habe mal nachgesehen, es handelt sich dann um eine Untersuchung nach §23e. Dazu ist dann z.B. keine Abnahme nach §21 bei ausländischen Fahrzeugen nötig.
Hier nachzulesen auf Seite 2:
http://www.zf.com/media/media/docume...ennzeichen.pdf
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