in deutschland fällt lachgas nicht unter das BtMG, nur unters Arzneimittelgesetz sofern die verwendung an mensch oder tier vorgesehen ist. hier eher unwarscheinlich, denke ich.
bezüglich gefahrguttransport, laut GGVSEB/ADR gibt es freimengen unterhalb derer einige regeln nicht anzuwenden sind, zb kein ADR schein nötig, keine zusätzlichen feuerlöscher, kein unfallmerkblatt. das sind bei lachgas 1000kg netto.
ggf lässt sich das nicht 1:1 auf jeden fall übertragen, aber gäbe es keine ausnahmen für kleinmengen, wie zb propan (freimenge 333kg nach obirger regel), weil sonst kein camper selber ne flasche transportieren dürfte
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