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Thema: Überrollbügel

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von bronze bullet
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    Überrollbügel

    Hi!

    Ich hab mal ne Frage bezüglich Überrollbügel und DMSB-Reglement.

    Die Sache ist in den Regularien nicht so klar beschrieben.

    Darf ein DMSB-konformer Überrollbügel auch teilweise aus rausnehmbaren Streben bestehen?

    Ich hab ja schon öffters auch an Wettbewerbsfahrzeugen Bügel oder Käfige mit rausnehmbarem Türschutz gesehen. Gibt es sowas auch für die Querstrebe bzw. H-Strebe am Main Hoop?

    Ist das laut DMSB für den Rennbetrieb erlaubt? Im Regelbuch steht nicht genau ob die Streben alle verschweißt sein müssen.

    Hintergrund ist das ich für ein Fahrzeug, dass straßenzugelassen ist und unter 11.99s fährt, einen Bügel brauche. Das Fahrzeug soll aber auf der Straße weiterhin alle Sitzplätze nutzen können. Sowas geht laut TÜV aber nur ohne Querstrebe für die hinteren Sitzplätze.

    Danke schon mal im Voraus.

    Jens
    "If you don't have a clutch...you don't have much!"

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von kf motorsport
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    Ich hab das auch so mit rausnembaren streben. Aber ich hab ein DMSB Datenblatt mit Bildern wo der Käfig so abgenommen wurde. (Hersteller Heigo)
    Dann kamen leute die sagten ich brauch nach den jetzigen regeln ein Türkreuz, und ne strebe überm lenkrad. Heigo sagte nein brauch ich nicht weil es ein DMSB käfig ist und er damals so freigegeben wurde und das gilt auch heute noch.
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  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Dead-Rabbits
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    Die Frage ist doch, nach welchem Regelwerk Heigo den Käfig abnehmen lassen hat. Die meisten fertig zu kaufende Käfige sind nach Rundstrecken-Reglement gebaut, die passen überhaupt nicht mit dem Dragster-Reglement zusammen.

    Ich musste meinen Wiechers Käfig auch umbauen, damit ich eine DMSB/SFI Abnahme für ProET bekomme. Jedoch gilt die Abnahme nicht automatisch für andere Klassen, da der Aufbau nach Reglement anders sein muss.
    Geändert von Dead-Rabbits (31.08.2014 um 11:10 Uhr)
    Dead-Rabbits Dragracing Team
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hi bronze bullet,
    die hintere Querstrebe muss im Ü-Bügel fest verbaut sein.
    Einen Bügel musst Du haben, wenn Dein Fahrzeug langsamer als 11:00 Sekunden ist, aber Du kannst Dir natürlich auch einen Käfig für Vollkarosseriefahrzeuge einbauen, so wie er im Reglement, Teil4 Seite 4-13 bis 4-15 beschreiben ist. Erst wenn das Fahrzeug schneller als 7,50 Sek. auf der 1/4 Meile ist, muss ein Käfig nach SFI gefertigt sein.
    Die Tüv-Abnahme sollte dann keine Schwierigkeit sein. Du kannst aber deshalb mal Frank Wambach (TÜV-Abnehmer) anschreiben, der Dir dazu eine bessere Aussage machen kann. Frank ist hier im Forum auch angemeldet.

    Die Rohrabmessungen die wir im Dragster-Sport verwenden sind anders als im anderen Motorsport, weshalb die Standard-Käfige bzw Ü-Bügel nicht eingesetzt werden können.

    Gruß Manfred

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von bronze bullet
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    Ok dann weiß ich bescheid. Danke für die Antworten.
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