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Thema: DMV Veranstaltungen

Baum-Darstellung

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  1. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    @gsxr

    Stimmt nicht ganz hatte mich mal informiert beim DMSB zur Antwort bekam ich: Wenn sie den ärztlichen Check machen bekommen sie eine Lizenz ohne Wohnsitz in BRD.
    Hier mal der Auszug aus den aktuellen Lizenzbestimmungen Automobil:

    Art. 9 Ausländische Antragsteller
    (1) Ausländische Antragsteller haben jährlich bei Beantragung einer Jahreslizenz eine aktuelle Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz in Deutschland vorzulegen.
    Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass
    Sie sich zum Zwecke einer Vollzeitausbildung in dem lizenzausstellenden Land aufhalten.
    (2) Ausländische Antragsteller haben gemäß dem Internationalen Sportgesetz der FIA, bei Beantragung einer Jahreslizenz, eine Genehmigung (Freigabe) Ihrer
    Heimat-Föderation (ASN) vorzulegen, welche dem DMSB die Ausstellung der Jahreslizenz erlaubt.

    und hier die Bestimmungen im DMSG (Motorad Sport Gesetz)

    Art. 9 Ausländische Antragsteller/Freigabe
    (1) Freigabe für die Erlangung einer deutschen Lizenz für ausländische Fahrer Ausländische Antragsteller haben gemäß dem Internationalen
    Sportgesetz der FIM bei Beantragung einer Jahreslizenz eine Genehmigung (Freigabe/“Rider‘s Release“) Ihrer Heimat-Föderation (FMN) vorzulegen,
    welche dem DMSB die Ausstellung der Lizenz erlaubt. Aus dieser Freigabe muss hervorgehen, ob eine Nationale oder eine Internationale Lizenz erteilt werden
    darf. Diese Freigabe ist auch dann erforderlich, wenn die Antragsteller in ihrem Heimatland noch keine Lizenz hatten.
    (2) Ausländische Antragsteller müssen anhand einer Kopie der Versicherungs-Police nachweisen, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde,
    die in Deutschland alle ambulanten sowie stationären Heil- und Behandlungskosten mit unbegrenzter Deckung übernimmt (Achtung: Eine Auslandsreise-
    Krankenversicherung ist nicht ausreichend). Die Versicherungspolice ist dem DMSB bzw. dem Veranstalter vorzuweisen.
    (3) Freigabe für die Erlangung einer ausländischen Lizenz für deutsche Fahrer Für die Ausstellung einer ausländischen Lizenz an Lizenznehmer
    mit deutscher Staatsbürgerschaft ist für das jeweilige Kalenderjahr eine Freigabe des DMSB erforderlich, welche an die entsprechende ausländische
    Föderation erteilt werden muss. Anträge hierfür sind unter Angabe der persönlichen Daten und der gewünschten Lizenzart/Disziplin sowie des
    lizenzausstellendenLandes an die DMSB-Geschäftsstelle zu senden. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen als Download unter www.dmsb.de,
    Lizenzbestimmungen Motorradsport, zur Verfügung.

    Manfred
    Geändert von Manfred (23.10.2015 um 21:47 Uhr)

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