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Thema: DMV Veranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    @Benni

    Im CLUBSPORT dürfen Fahrer aus dem benachbarten Ausland eine Tageslizenz erwerben, das dürfen aber nur Fahrer,
    welche in ihrem Land keine Fahrer-Lizenz haben, ist das richtig ?
    Was ist mit Schweizer Fahrern ? Das sind doch auch Nachbarn.
    Dürfen Fahrer aus diesen Ländern eigentlich auch eine Lizenz in D machen, oder müssen die eine Lizenz dort machen,
    wo ihr Wohnort ist, oder dem Heimatland laut Pass ?
    Es würde mich wundern, wenn die DHRA in 2016 in D selber Veranstaltungen durchführt, bis jetzt sind das doch Dienstleister,
    die ihren Service (Zeitnahme, Beschallung, LineUp, Streckensicherung, ) je nach Anforderung der Veranstalter machen.
    Oder meinst du, die DHRA wäre dann bei einigen Veranstaltungen der "anmeldende Verein" oder der "durchführende Verein" ?
    Die Schweizer habe ich in der Aufzählung nur vergessen. Fahrer, die keinen Wohnsitz in D haben, bekommen auch keine Lizenz vom DMSB,
    wenn sie eine Lizenz haben möchten, dann muß diese beim Heimat-ASN (Autorité sportive National) beantragt werden.

    So weit ich weiß, führt die DHRA doch eigene Veranstaltungen in Drachten durch, die bei der KNAF gemeldet sind.
    Mein Bezug auf die DHRA ist der, dass sie als Mitgliedsclub des DMV dann sportrechtlich deutsche Veranstaltungen anmelden kann.

    Ach ja, wegen der "8 Sekunden" SOET Bikes :
    Zieht die Grenze bei 9 Sekunden, dann ist das im Clubsport Rahmen machbar.
    Wäre aber etwas doof, denn dann läuft es irgendwann auf eine 9 Sekunden Index Klasse hinaus, und sowas wird nirgendwo sonst gefahren,
    entweder 9,50 Bike und 8,50 Bike wie in GB oder SG Bike und SC Bike in Skandinavien und Speedgroup EDRS,
    Es gibt keine Zeitgrenze bei den ET-Bikes, also auch keine "9 Sekunden Index Klassse".
    Im Clubsport ist keine Zeit festgelegt. Die 9 Sekunden kommen aus der Klasse ProET, denn im Clubsportreglement sind SG & ProEt-Fahrzeuge
    zugelassen. Clubsport ist auf "Seriensport" ausgelegt und nicht auf die "echten" Rennsport Klassen. Alle Sicherheitsvorschriften im Clubsport sind so ausgelegt, dass die Grenze bei 9-10 Sekunden liegt.

    Manfred
    Geändert von Manfred (23.10.2015 um 19:14 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von GSXR
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    @Benni



    Die Schweizer habe ich in der Aufzählung nur vergessen. Fahrer, die keinen Wohnsitz in D haben, bekommen auch keine Lizenz vom DMSB,
    wenn sie eine Lizenz haben möchten, dann muß diese beim Heimat-ASN (Autorité sportive National) beantragt werden.

    So weit ich weiß, führt die DHRA doch eigene Veranstaltungen in Drachten durch, die bei der KNAF gemeldet sind.
    Mein Bezug auf die DHRA ist der, dass sie als Mitgliedsclub des DMV dann sportrechtlich deutsche Veranstaltungen anmelden kann.



    Es gibt keine Zeitgrenze bei den ET-Bikes, also auch keine "9 Sekunden Index Klassse".
    Im Clubsport ist keine Zeit festgelegt. Die 9 Sekunden kommen aus der Klasse ProET, denn im Clubsportreglement sind SG & ProEt-Fahrzeuge
    zugelassen. Clubsport ist auf "Seriensport" ausgelegt und nicht auf die "echten" Rennsport Klassen. Alle Sicherheitsvorschriften im Clubsport sind so ausgelegt, dass die Grenze bei 9-10 Sekunden liegt.

    Manfred
    Stimmt nicht ganz hatte mich mal informiert beim DMSB zur Antwort bekam ich: Wenn sie den ärztlichen Check machen bekommen sie eine Lizenz ohne Wohnsitz in BRD.

    Gruss

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    @gsxr

    Stimmt nicht ganz hatte mich mal informiert beim DMSB zur Antwort bekam ich: Wenn sie den ärztlichen Check machen bekommen sie eine Lizenz ohne Wohnsitz in BRD.
    Hier mal der Auszug aus den aktuellen Lizenzbestimmungen Automobil:

    Art. 9 Ausländische Antragsteller
    (1) Ausländische Antragsteller haben jährlich bei Beantragung einer Jahreslizenz eine aktuelle Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz in Deutschland vorzulegen.
    Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass
    Sie sich zum Zwecke einer Vollzeitausbildung in dem lizenzausstellenden Land aufhalten.
    (2) Ausländische Antragsteller haben gemäß dem Internationalen Sportgesetz der FIA, bei Beantragung einer Jahreslizenz, eine Genehmigung (Freigabe) Ihrer
    Heimat-Föderation (ASN) vorzulegen, welche dem DMSB die Ausstellung der Jahreslizenz erlaubt.

    und hier die Bestimmungen im DMSG (Motorad Sport Gesetz)

    Art. 9 Ausländische Antragsteller/Freigabe
    (1) Freigabe für die Erlangung einer deutschen Lizenz für ausländische Fahrer Ausländische Antragsteller haben gemäß dem Internationalen
    Sportgesetz der FIM bei Beantragung einer Jahreslizenz eine Genehmigung (Freigabe/“Rider‘s Release“) Ihrer Heimat-Föderation (FMN) vorzulegen,
    welche dem DMSB die Ausstellung der Lizenz erlaubt. Aus dieser Freigabe muss hervorgehen, ob eine Nationale oder eine Internationale Lizenz erteilt werden
    darf. Diese Freigabe ist auch dann erforderlich, wenn die Antragsteller in ihrem Heimatland noch keine Lizenz hatten.
    (2) Ausländische Antragsteller müssen anhand einer Kopie der Versicherungs-Police nachweisen, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde,
    die in Deutschland alle ambulanten sowie stationären Heil- und Behandlungskosten mit unbegrenzter Deckung übernimmt (Achtung: Eine Auslandsreise-
    Krankenversicherung ist nicht ausreichend). Die Versicherungspolice ist dem DMSB bzw. dem Veranstalter vorzuweisen.
    (3) Freigabe für die Erlangung einer ausländischen Lizenz für deutsche Fahrer Für die Ausstellung einer ausländischen Lizenz an Lizenznehmer
    mit deutscher Staatsbürgerschaft ist für das jeweilige Kalenderjahr eine Freigabe des DMSB erforderlich, welche an die entsprechende ausländische
    Föderation erteilt werden muss. Anträge hierfür sind unter Angabe der persönlichen Daten und der gewünschten Lizenzart/Disziplin sowie des
    lizenzausstellendenLandes an die DMSB-Geschäftsstelle zu senden. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen als Download unter www.dmsb.de,
    Lizenzbestimmungen Motorradsport, zur Verfügung.

    Manfred
    Geändert von Manfred (23.10.2015 um 21:47 Uhr)

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