Dann lies mal unter Reglement Teil 3 Punkt 2.1:

Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.
Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vor-geschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10

See ya in Hockenheim!