Zitat Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ein eingetragener Verein wie der DMSB, der Lizenzen für die Teilnahme an sportlichen Großereignissen verkauft und dadurch einen Großteil seiner Einnahmen erzielt, sollte den §123 BGB kennen - zumindest wenn ihm bekannt ist, dass Starts zweier Klassen bei der größten Dragrace-Veranstaltung in Deutschland gar nicht möglich sind - obwohl angekündigt - falls nicht bekannt habe ich es hier zur Sicherheit nochmals aufgeschrieben.

Im Wörterbuch des Rechts steht folgendes:


"Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen. §123 BGB Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder auch einfach durch Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden".

"Das arglistige Handeln erfordert zumindest den Vorsatz, eine gezielte Absicht ist hierfür nicht erforderlich - der arglistig Handelnde muss lediglich die Unrichtigkeit seiner Aussage kennen oder für möglich halten".

@ speedy: ich kenn einen fall da wurde im forum von dsmb leuten behauptet das die ET bikes bei den Nitros fahren.
Obwohl gewisse Leute von HH und DSMB am gleichen Tisch sassen und das nur diskutiert haben, aber HH nie gesagt hat das es so ist wurde hier im Forum von DSMB Leuten gesagt das die ET bikes bei den Nitros fahren. Darauf hin wollten auch alle ET Bike Fahrer dabei sein bei den Nitros. Ca. 15-20 Fahrer aus dem In und Ausland sollten dann eine DSMB B-Lizenz kaufen. Ich meine das waren 230 Euro je Nase. Plus ärztliche Untersuchung.

Wie sich dann letztlich rausstellte war nie die Aussage von HH gekommen das die ET-Bikes bei den Nitros fahren dürfen.

SO zockt man Leute ab