@ Jonny & Udo

Auch hier ist es so, dass Teilnehmer aus dem DMSB Bereich mit der C- bzw. C-Plus Lizenz nicht startberechtigt sind.
Für eine Teilnahme an Motorsportveranstaltungen im europäischem Ausland, egal ob Drag Racing oder Andere, ist mindestens die Nationale B-Lizenz
nötig. Diese Lizenz hat eine generelle Auslandsstartgenehmigung auf der Rückseite aufgedruckt.
Hier mal Auszüge aus den Lizenzbestimmungen.
Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
(2) ..............
Die Dauerstartgenehmigung (Auslandsstartgenehmigung) befindet sich auf der Rückseite der DMSB-Lizenz. Diese Genehmigung erlischt,
wenn sie nicht früher widerrufen wird, mit Beendigung des Lizenzvertrages.
(4) Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe A, B, C, DMSB-Startzulassung Fahrer/Beifahrer, der Nationalen Junior Lizenz und der
Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im
Sportkalender der DMSB-Trägervereine/sonstige Motorsportverbänden/sonstige Mitglieder eingetragen sind.
Die Nationale Lizenz Stufe A und Stufe B sowie die Nationale Kart Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im Ausland,
die mit genehmigter ausländischer Beteiligung im nationalen Sportkalender eines der FIA angeschlossenen ASN unter nachfolgendem Titel
eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
Ich habe nur den wichtigen Teil kopiert bzw. rot markiert.
Für alle die es ausführlicher haben möchten einmal der Link zur Lizenzübersicht Automobil 2018 und die Lizenzbestimmungen Automobil 2018.
Falls noch Fragen, bitte per PN oder hier die frage posten.
Gruß Manfred