Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich(2) ..............
Die Dauerstartgenehmigung (Auslandsstartgenehmigung) befindet sich auf der Rückseite der DMSB-Lizenz. Diese Genehmigung erlischt,
wenn sie nicht früher widerrufen wird, mit Beendigung des Lizenzvertrages.
(4) Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe A, B, C, DMSB-Startzulassung Fahrer/Beifahrer, der Nationalen Junior Lizenz und der
Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im
Sportkalender der DMSB-Trägervereine/sonstige Motorsportverbänden/sonstige Mitglieder eingetragen sind.
Die Nationale Lizenz Stufe A und Stufe B sowie die Nationale Kart Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im Ausland,
die mit genehmigter ausländischer Beteiligung im nationalen Sportkalender eines der FIA angeschlossenen ASN unter nachfolgendem Titel
eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
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