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Thema: Lachgastuning

  1. #11
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    Hallo Tomo,

    schön, dass du auch den Weg in dieses Forum gefunden hast!

    Wegen Betäubungsmittelgesetz:

    Nee, nee, es handelt sich sowieso IMMER um technisches Lachgas (das im Millionstel mit Schwefeldioxid-Molekülen versetzt ist), das fälllt sowieso nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

    Die meisten Abfüller machen sonst wegen der nicht TÜV-geprüften Flaschen nicht mit, da ist das von NOS1 doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

    Aber ne Vollabnahme für so ein System auf einem Straßenauto? In D-Land?? Nee, nee, aus den oben genannten Gründen...

    Grüße

    boris

  2. #12
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    Hi Boris,

    jo danke für den Tipp. Hab schon viele interessante Infos gefunden.


    Da heisst es wohl ab warten bis die ersten das ausprobiert haben. Wird ja bestimmt nicht lange dauern.

    Solange muss man halt mit der legalen Version am Strassenverkehr teilnehmen (siehe Anhang)

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