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Thema: Lachgasflasche

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Lachgasflasche

    kann mir jemand sagen ,wie oft eine dichtigkeitsprüfung einer nos flasche beim dragrace gemacht werden muss?
    jedes jahr?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von coolchevy
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    wenn das Fahren immer lustiger wird wäre eine angebracht....

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von pauter-tom
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    Original von coolchevy
    wenn das Fahren immer lustiger wird wäre eine angebracht....
    ...vorallem, wenn´s im Fahrerlager beim Öffnen des Flaschenventils schon zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz macht! gell Heinz

  4. #4
    Benutzer Avatar von v8schiller
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    Hallo , laut DMSB müssen NOS Flaschen alle 5 Jahre zum TÜV , normalerweise nimmt der TÜV die Flaschen aber für 10 Jahre ab.

  5. #5
    Benutzer Avatar von _i500
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    Mal ne frage am rande wie ist das denn überhaupt mit der ganzen BTM sache?
    Vorallem wenn mann damit zum TÜV geht macht mann sich doch strafbar oder wie oder was?

  6. #6
    Benutzer Avatar von v8schiller
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    Hi , nimm technisches Lachgas das fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Auserdem ist es dem TÜV Onkel egal denn bei der Prüfung ist die Flasche sowieso leer (die Flasche wird mit Wasser gefüllt und dann mit dem angegebenem Prüfdruck abgedrückt) dazu wird das Verschlussventil ausgeschraubt und durch einen Prüfanschluss ersetzt.Das größte Problem ist eigentlich das der TÜV keine Unterlagen (Prüf und Betriebsdruck) für die amerikanischen Gasflaschen hat und deshalb diese Faschen nicht prüft . Also alle 5 Jahre neue Flaschen kaufe oder auf deutsche Flaschen umsteigen . Ist aber eigentlich auch kein Problem den es gibt deutsche Gasflaschen mit 5 KG Inhalt aus Alu oder Stahl mit Steigrohr was ja gebraucht wird um das Lachgas flüssig aus der Flasche zu kriegen wenn sie eingebaut ist .

  7. #7
    Benutzer Avatar von _i500
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    Wenn das mit dem technischen nicht unter das BTM fällt warum ist es dann verboten seinen Motor in der Stvo auszurüsten?
    Nicht das ich jetzt mein Auto umbauen wollte es interessiert mich halt einfach mal.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von The lonesome Dragstripper
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    hi, das thema gas im straßenverkehr wurde bis zum ende vor einiger zeit durchexerziert, such ein bisschen, da steht dann alles essentielle in den posts, weiß leider nicht mehr unter welchem thema, hoffe ich konnte helfen.

    cheers
    Markus

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Silke Beer
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    Original von _i500
    Wenn das mit dem technischen nicht unter das BTM fällt warum ist es dann verboten seinen Motor in der Stvo auszurüsten?
    Nicht das ich jetzt mein Auto umbauen wollte es interessiert mich halt einfach mal.
    Kurz-Schnell-Zusammenfassung:

    1. Gefahr Druckgasflasche (bitte unter ADR oder GGVS nachlesen)
    2. Gefahr Brandförderer (bitte unter ADR oder GGVS nachlesen, oder frag die Feuerwehr)
    3. Kein Basis-Treibstoff sondern ein Motorsport (Renn)-Zusatz
    (Straßenverkehr ist kein Sport/Rennstrecke, also eine Zulassung wäre gleichbedeutend mit Straßenrennen zu tolerieren)
    4. Kfz-Zulassung, Leistungsveränderung wenn auch nur vorübergehend.
    durch unterschiedliche Systeme, % Ventile, usw. wären auf jeden Fall teure Einzelabnahmen erforderlich da die gesamte Fahrzeugtechnik (i.e. Bremsen) unterschiedlich beansprucht wird.

    Man kann die Anlagen selbst TÜV prüfen und eintragen lassen. Es darf im Fahrzeug eine volle Flasche zu einer Veranstaltung transportiert werden. Diese darf NICHT angeschlossen sein, also muß MECHANISCH getrennt sein, dann ist der Transport ok.

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