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Thema: Master 2006 Art 6

  1. #11
    Erfahrener Benutzer
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    Original von Klossy2000
    das ist wie bei Gericht, da hat jeder das Recht sich erstmal zu verteidigen.
    Das Beispiel hinkt aber sehr, da in diesem Fall Kläger und Richter dieselbe Person bzw. aus dem selben Lager kommen.

    Ich finde die ganze Diskussion absurt, da jeder der merkt, daß er Öl verliert sich selber den größten und auch kostenintensivsten Schaden zufügt, und daher so etwas sicher nicht absichtlicht macht.

  2. #12
    Klossy2000
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    NHRA Oildown Penalty

    Original von Frank Richter
    Mal ein ganz anderer Ansatz. Wenn man sieht mit welcher Geschwindiigkeit bei den "Amis" nach einem Oildown mal schnell mit einem "Wischmob" die Bahn "saubergemacht" wird und dann lustig weitergefahren wird, muß man sich doch fragen warum es bei uns Stunden dauert eine paar Liter Öl oberflächlich zu entfernen? Steht sich da die "deutsche Gründlichkeit" selbst im Weg? Will damit keinem zu nahe treten, aber es fällt halt auf.

    Info:

    Im Januar 2000 wurde das Oildown Strafgesetz von der NHRA eingeführt und seither konnten sie einen signifikanten Rückgang in der downtime feststellen.

    In 1999, die Saison vor der Anwendung der Oildown Strafe, waren fast 50 Stunden (49 Stunden , 17 Minuten) downtime aufgezeichnet worden.

    In 2003, war die Gesamtzeit weniger als 28 Stunden (27 Stunden, 48 Minten).

    In der letzten Saison, sank die Gesamtzahl bis weniger als 19 Stunden (18 Stunden, 47 Minuten), mehr als 30 Prozent der vorherigen Jahre!


    Quelle: National Dragster

    P.S. In Amerika liegen die Strafen zwischen 500 - 3000 Dollar je nach Anzahl der Oildowns pro Team und je nachdem ob sie während den Qualiläufen oder Eliminations passieren. Während den Eliminations gibts dann auch pro Vorkommnis 10 Meisterschaftspunkte Abzug!

  3. #13
    Benutzer Avatar von Michael Mikuscheit
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    Die Diskussion ist überflüssig wie ein Kropf.Vergleiche aus den Staaten ranzuziehen ebenfalls.Ich sollte hinter Matte in Hoheim fahren,bis ihm ünglücklicherweise das Missgeschick passierte.Also raus aus dem Auto und zur Ansprache des Veranstalters.Zitat:So gehts nicht,das jetzt schon in den kleinen Klassen die Motoren oder ähnliches platzen...Kommentar überflüssig.Wenn ich eine Veranstaltung als DAS Event in unserem Sport bezeichne,hab ich auch für Top Equipment bzw.Adäquates zu sorgen.Streckenpräparierung von Profis gemacht,bei Oildowns müssen wir noch üben.Sicherlich geht es in den Staaten zack,zack,es sind halt Profis,die das machen.Da wird hinter den Kulissen schon dafür gesorgt,das es geht.Es ist schliesslich ein Millionen Dollar Geschäft,und da funktioniert die Maschine wie geschmiert,bei den Teilinehmerzahlen.Buisness as usual,nach kürzester Zeit.Fazit.....keiner zerlegt etwas gerne,wofür er hart gearbeitet und geschraubt hat,passiert es doch,wird neuerdings mit deutscher Gründlichkeit nachgeholfen....der Spoko.Na dann,Mahlzeit

  4. #14
    Erfahrener Benutzer
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    Pfeil

    Diskussion hin, Diskussion her, Fakt ist doch eins:

    Keiner macht so etwas mit Absicht das ist klar, aaaber:

    es ist doch schon erstaunlich was diese Regelung in den USA bewirkt hat oder? Warum ist das denn so? Die Teams scheinen ihre Renner nun einfach doch besser vorzubereiten, denn alleine durch die neue Regelung sind doch die Oildowns nicht weniger geworden. Also bevor wir hier meckern, sollten wir erstmal schauen ob das evtl. bei uns auch so sein könnte.

    Kleine Anmerkung: Im Motorradrennsport muss unter dem Motor eine Auffangmöglichkeit vorhanden sein um ALLE Flüssigkeiten welche das Freie suchen kpl. aufzufangen !!! Üblicherweise nutzt man hierzu den Unterteil der Verkleidung. Wenn ich nun vergleiche welchen Inhalt gem. DMSB unsere Auffangbehältnisse, in welche ja alle Schläuche münden müssen, haben .... naja bei uns Bikern sind 500ml vorgeschrieben ... dann stellt sich mir da eine ganz andere Frage ... also mein Renner zumindest kann alleine durch Motoröl deutlich mehr als 500ml ausspucken ...

    Ich denk wir sollten erstmal nachdenken woher diese (übrigens nicht sooo neue) Regelung kommt und wie man sie einhalten kann, bevor man lospoltert .... im Endeffekt bringen uns weniger Oildowns ja auch noch mehr Fahrspass durch weniger Pausen ...

  5. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von Silke Beer
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    ...ich hab' mir da mal den einen oder anderen amerikanischen Dragster angesehen und "schlauchverwundert" nachgefragt und bekam folgende Antwort

    a) Überdruckschläuche münden in den Rahmen
    b) Auffangwanne unter Motorraum um kostenspieliges Oildown zu vermeiden

    also hat die Statistik nicht mit selteneren Platzern zu tun und auch nicht mit besserer oder hierzulande schlechterer Wartung, nur dass für diese Eventualität eine Vorrichtung besteht um teure Sportstrafen zu vermeiden. Falls dann trotzdem passiert dass Flüssigkeit auf die Strecke kommt kann keinesfalls "Mutwilligkeit" bestehen sondern es handelt sich um einen reinen Unfall oder ein unvorhersehbares Ereignis.

  6. #16
    Benutzer Avatar von Silvio Strauch
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    HI Leuts

    Ich kann die ganze Sache bestätigen als Fahrer und Start Crew eines Dragster kann man nicht immer alles rechtzeitig bemerken. Zum Beispiel habe ich es bei uns schon erlebt das ich nach dem Burnout zurück gekommen bin und ein anderes Teammitglied von mir meiner Startcrew das Zeichen zum Abbruch gegeben hat da er es unterm Getriebe hat tropfen bzw. laufen sehen (oil). Es hat sich im nachhinein rausgestellt das ein Simmerring der die Verbindung zwischen Getriebe und Wandler abdichtet sich in Wohlgefallen aufgelöst hat.
    Ich will damit sagen, hätte er es nicht gesehen dann hätte ich 400m plus Bremszone mit Getriebeoil gedüngt. Ohne das ich es als Fahrer bemerkt hätte.

    Ich denke vielleicht sollte man über eine Auffangschale nachdenken
    anstatt über Strafgelder zu diskutieren .
    Ich habe keine Ahnung in wie weit es sich überhaupt an den Autos realisieren lässt am Dragster ist das kein so grosses Proplem.

    Wir sehen uns zum T&T
    Silvio
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  7. #17
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    Art.6

    So nun habe ich auch meine DRM Anmeldung vorliegen und hab mir den Art.6 mal angeschaut.

    Ich glaube das Problem liegt weniger im Art.6 selbst, als eher in dessen Formulierung und hier muss ich mich Gerd anschliessen, wir sollten darüber reden !!!

    Nach wie vor finde ich diesen Art.6 nicht schlecht, aber so wie er momentan niedergeschrieben ist, ist es einfach eine Gummiformulierung, welche einfach zu viel offen lässt. wer *richtet* denn wie über einen solchen Vorfall ??? Wo liegen die Beurteilungskriterien ??? Ab wann kann von Mutwillen oder mindestens grober Fahlässigkeit geredet werden ??? Es ist ja nicht nur von Oildowns die Rede, nein auch von Rennunterbrechungen durch technischen Defekt ... ?( ... und es ist auch nicht die Rede von: KANN bestraft werden... sondern ganz klar: WIRD bestraft 8o. Alleine das ist Grund genug sich einmal darüber zu unterhalten, denn im schlimmsten Falle kann das eine teure Angelegenheit werden ...

    Sicher ist der Art.6 nicht absichtlich so undefinierbar geschrieben worden, also sollten wir gemeinsam versuchen ihn in eine richtige Form zu bringen.

    Viel beschämender finde ich da Art.10 ... also ich denke mindestens das Nenngeld für den Sieger sollte als Preisgeld drin sein... Leute es kann nicht nur ein Abkassieren der Fahrer stattfinden ohne ein klien wenig *Rendite* ... mit diesem Art. ist doch eigentlich jeder Veranstalter einer Preisgeldzahlung enthoben ... X(

  8. #18
    Klossy2000
    Gast
    In der Ausschreibung steht, dass die Sportkommissare nach einer Anhörung die Strafe festlegen. Wie ich bereits oben schrieb ist eine Anhörung mit dem Fahrer, also wird erstmal ohne Fahrer garnichts entschieden!
    Und eine Strafe bedeutet nicht zwangsläufig eine Geldstrafe! Es kann auch ein in Form eines Wertungsverlusts bestraft werden oder eine Verwarnung ausgesprochen werden!

    Ausserdem stand bereits im alten Reglement von 2005 - und ich gehe davon aus, das es immer noch im Reglement von 2006 drin steht:

    Teil II - Spezielle Bestimmungen Drag Racing für Veranstalter und Teilnehmer
    Artikel 6 Proteste, Wertungsverlust, Disqualifikation
    Absatz 6.2 "Wertungsverlust"

    Wertungsverlust kann in folgenden Fällen verhängt werden:

    d) Verlust von Fahrzeugteilen (z.B. Keilriemen, Schrauben usw.) oder Flüssigkeiten (z.B. Öl, Wasser usw.) auf der Rennstrecke oder in den "Staging-Lanes" (d.h. der Raum, in dem Startaufstellung vorgenommen wird).

    Zu Artikel 10 kann ich garnichts sagen, da ich mich noch nie mit Preisgelder befasst habe.

    Andrea

  9. #19
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    @ Klossy:

    Die Entscheidung einer Bestrafung ist im Falle des Falles alleine durch die Formulierung *WIRD bestraft* schon im Voraus gefallen, lediglich die Art und Weise steht offen ... ganz klar sollte dies durch ein * KANN ggf. nach Anhörung und Entscheidung der Spokos bestraft werden* ersetzt werden ...


  10. #20
    Erfahrener Benutzer Avatar von Silke Beer
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    ... sinnlos sich hier über die Formulierung die Haare zu spalten...

    bildet endlich die Fahrergemeinschaft nicht nur online und entsendet einen Vertreter zum runden Tisch.

    die Tinte auf den Einschreibformularen ist für 2006 schon getrocknet.

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