07er Kennzeichen werden nur noch für Fahrzeuge ab 30jahre vergeben. Fahrzeuge die noch nicht 30 Jahre alt sind und auf eine 07er Kennzeichen laufen, bekommen dieses nicht verlängert/zugelassen.
Zudem ist eine Eingangsuntersuchung nach den Richtlinien der H-Kennzeichen abnahme norwendig. Das wird das Feld der 07er Kennzeichen ganz schön lichten".
Genauere Infos, siehe hier !!!

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30 Jahre für Rotes 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen!

Die neue Fahrzeugzulassungsverordnung mit einem Einstiegsalter von 30 Jahren für Rotes 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen wurde am 10.02. im Bundesrat beschlossen.

Unsere Aktivitäten:
Wir haben als Verband zur geplanten Festlegung des Einstiegsalters auf 30 Jahre im Sinne der Oldtimerszene gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Stellung bezogen. Wir haben statistisch gegenüber dem BMV belegt, dass eine einheitliche Grenze von 25 Jahren nur zu geringen Steuermindereinnahmen führt. Wir haben mit Politikern aller Parteien gesprochen und deutlich gemacht, dass eine Grenze von 30 Jahren für das Rote 07-Kennzeichen zu erheblichen Problemen bei der Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes führt. Wir haben diese Probleme auch in persönlichen Gesprächen im BMV den Verantwortlichen nahegebracht. Wir haben über unseren Beirat Politik, Gero Storjohann, den Verkehrspolitischen Ausschuss des Bundestages für die überragende Bedeutung einer verträglichen 25-Jahresgrenze zur nachhaltigen Dokumentation der Deutschen Automobilgeschichte auch in der Zukunft sensibilisiert. Wir haben die hohe Praxisrelevanz dieser Frage durch unsere Unterschriftenaktion mit über 40.000 Unterschriften gegenüber BMV und Politik untermauert.

Man hatte uns auf allen Ebenen die Einbeziehung der Oldtimerinteressen zugesagt!

Aktuelle Lage:
Dennoch stand die Front der Bundesländer! Diese haben auf breiter Ebene eine verträgliche 25-Jahresregelung verhindert! Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat für seine Sitzung am 10.02. empfohlen für einen Entwurf zu stimmen, der ein Einstiegsalter von 30 Jahren für Rotes 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen endgültig manifestiert. Der Bundesrat hat der generellen 30-Jahresregelung für H-Kennzeichen und Rotes 07-Kennzeichen zugestimmt.

Einhellig trugen die Verantwortlichen vor, dass eine einheitliche 25-Jahresregelung politisch nicht gewollt ist. Weitere Argumente wurden nicht benannt. Einzig Baden-Württemberg verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Import von Oldtimern in die EU. Danach müssen Oldtimer ein Mindestalter von 30 Jahren haben, um zollfrei in die EU eingeführt werden zu können. Dieses Argument kann nicht überzeugen. An den zollfreien Import sind weitere Bedingungen geknüpft, die mit den Voraussetzungen zur Erlangung des H-Kennzeichens oder des Roten 07-Kennzeichens nicht vergleichbar sind. Auch trennen andere EU-Staaten deutlich zwischen Zoll- und Kfz-Steuerrecht.

Was tatsächlich unter „politisch nicht gewollt“ zu verstehen ist, bleibt unklar.
Sicher spielt hier die – wenn auch geringen – Steuermindereinnahmen der Bundesländer bei der Kfz-Steuer im Hinblick auf eine einheitliche 25-Jahresregelung eine nicht unerhebliche Rolle.
Die 20-Jahresgrenze für das Rote 07-Kennzeichen war nie Bestandteil der 49. Ausnahmeverordnung. Sie ergibt sich ausschließlich aus ihrer Begründung. Führende Verkehrsrechtsexperten stehen daher seit 1997 auf dem Standpunkt, dass bereits mit der Einführung des H-Kennzeichens das Eintrittsalter von 20 Jahren für das Rote 07-Kennzeichen durch die 30-Jahresgrenze des H-Kennzeichens ersetzt wurde. Dem ist leider auch die Rechtsprechung gefolgt. Aufgrund dieser Entwicklung tendierten Ministerien und Politik weit überwiegend zu einer generellen 30-Jahresregelung, da man hierin nur eine Manifestierung der aktuellen Rechtslage sieht.

Aber auch das Schreckgespenst von maroden Altfahrzeugen, die mit Rotem 07-Kennzeichen im Alltagsverkehr bewegt werden, war sicher ursächlich. Diese Diskussion hat nicht zuletzt auch die Oldtimerszene selber mitangefacht, indem Einzelfälle in der Szene hochgespielt wurden.
So ist es auch erklären, dass die neue Fahrzeugzulassungsverordnung nun für die Zuteilung von Roten 07-Kennzeichen eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen vorsieht. Hierdurch soll verhindert werden, dass nicht zeitgenössisch umgebaute und marode Fahrzeuge in den Genuss einer Steuervergünstigung kommen, die eindeutig nur der Erhaltung historisch wertvollen kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zu gute kommen soll.


Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnten wir uns mit unseren Forderungen in zwei Bereichen.
Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert. So sind nun alle langwierigen Restaurierungsphasen möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird. Diese Regelung stellt eine erhebliche Vereinfachung für Oldtimerbesitzer dar.
Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.
Wir haben gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene gegen eine solche Reglung Stellung bezogen, da hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden durch eine „Strafgebühr“ bei erheblicher Fristüberschreitung ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.
Man ist unserer Argumentation und der Darlegung weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen konnten sich nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.

Bestehende Rote 07-Kennzeichen:
Unbefristete Rote 07-Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Leider werden in manchen Zulassungsbezirken Rote 07-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.

Fazit für Oldtimerbesitzer:
Unsere Empfehlung für alle, die an einem Roten 07-Kennzeichen interessiert sind:
Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug bzw. Ihre Fahrzeuge gegenwärtig die Bedingungen für die Zuteilung eines Roten 07-Kennzeichens erfüllen. Fragen Sie in Ihrem Zulassungsbezirk nach, ob Rote 07-Kennzeichen unbefristet zugeteilt werden.
Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie noch vor dem vermutlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung ein Rotes 07-Kennzeichen beantragen.