Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 19 von 19

Thema: Lachgas Einbau Eintragen.....

  1. #11
    Benutzer Avatar von ChevyS10
    Registriert seit
    23.01.2003
    Beiträge
    73
    Downloads
    0
    Uploads
    0

    Unfall

    Hallo Bernd

    Dann ist immer noch die frage....

    Wenn keine Flasche vorhanden ist und ein Unfall gebaut wird ,kann ich mir nicht vorstellen das das Irgend jemand interresiert...
    Denke ich mir mal!

    Gruß

  2. #12
    SirMcNuts
    Gast

    Nos

    Also,

    NOS?? kann ich das auch in mein baldumgebautesgokart packen? Wär doch lustig mit nem 100PS starkem gokart und NOS dazu was kostet eigentlich so ne anlage? Und kriegt man(n) die auch schon unter 18? ?(

    Servus
    SirMcNuts

  3. #13
    Benutzer Avatar von ChevyS10
    Registriert seit
    23.01.2003
    Beiträge
    73
    Downloads
    0
    Uploads
    0

    Gokart

    Hallo

    kommt drauf an wieviel Cubic dein gokart hatt bei weniger wie 100 Cubic würde ich abraten... bei zu kleinen düsen besteht das Problem von Vereisung.

    Warum 18?

    hattu Geld , kann du Kaufen

    Es gibt keine Beschränkung weil es Technisches Lachgas ist und kein medizinisches. Außerdem ist das tech. mit Schwefel vermengt das niemand schindluder damit macht
    Also ich würde keinen Zug davon nehmen

    Ansonsten!....probier es mal in deinem Gokart aus ...wenn es funktioniert gefällt es dir bestimmt

    Gruß Thomas

    P.S.

    Je nach dem welche firma nehmen willst sind die preise stark unterschiedlich, dann kommt es noch drauf an ob dry (nur Nos, nützt eigentlich nur beim Einspritzer!!!) wet (mit fuel) oder ein port system (extra düsen im Ansaugtrakt) zwichen 600 Euro- ( nach oben Offen )

    Firmen sind

    NOS die älteste und bekannteste...
    Nitrous Express
    ZEX
    Venom
    Edelbrock (von NOS?)
    Holley Sniper (Edelbrock?)
    The Nitrous Works
    10,000 RPM

    Von der Funktion gibt es kaum Unterschiede, der Geschmack entscheidet.....

    Deswegen ...Let`s Rock `n Roll ...Lass es Krachen
    :gas:

  4. #14
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    30.09.2003
    Beiträge
    1
    Downloads
    0
    Uploads
    0

    tüv-ja betrieb nein

    hi
    ich baue mir über winter in meinen audi50 g40 motor g60lader eine nos anlage ein.
    mein tüvonkel-ist kein weichei oder so lala,sagte mir klar das ich die veränderung eintragen muß.eingriff in den motor-gemischanlage.
    so nun sagte er das ein eintrag im sinne der verkehrssicherheit vorgenommen wird und der betrieb in sraßenverkehr nicht zugelassen ist,was auch bedeutet KEIN TRANSPORT DER FLASCHE IN DEM FAHRZEUG.ich solle alles verbauen und in die tüvstation kommen und wenn alles sauber verbaut ist steht dem eintrag nichts im wege.
    wollte im mai in oschersleben mal testen. nur welche klasse ist das?straßenzugelassenes auto mit nos für rennen

  5. #15
    Benutzer Avatar von ChevyS10
    Registriert seit
    23.01.2003
    Beiträge
    73
    Downloads
    0
    Uploads
    0
    Komm nach bitburg ...da kannst du testen in der Klasse "Open" da läuft alles drunter slicks,NOS u.s.w.

    viel spaß!

  6. #16
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.07.2004
    Beiträge
    1
    Downloads
    0
    Uploads
    0

    Lachgas und TÜV

    Also laut GGVS verordnung dürft ihr 999kg NOS in eurem auto transportieren ohne irgendwas. Die Flasche muss befestigt sein (Ladungssicherung) und das Ventil durch eine Schutzkappe gesichert wie es bei anderen Gasflaschen der fall ist. Somit ist die Flasche nicht angeschlossen und kein TÜV oder polizei kann euch was anhaben.
    Wenn ihr dann noch ein GGVS Merkblatt mitführt habt ihr noch nen kleinen bonus. Bekommen tut ihr das bei jeder Gasfirma die euch das alles hier noch mal bestätigen kann.
    Und NOS fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Solche gerüchte sind ja auch im Umlauf.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    MfG
    S.T.L. Tuning

  7. #17
    Benutzer Avatar von ChevyS10
    Registriert seit
    23.01.2003
    Beiträge
    73
    Downloads
    0
    Uploads
    0
    Hi STL

    Die frage war!:wer ! trägt Lachgasanlagen ein

    GGVS/ADR hin oder her das ist nicht das Problem

    Seit Fast and the Furious kennt sich jeder Twen mit Lachgas aus

    Aber , egal das legt sich wieder ...ich habe mal einen an der Flasche schnüffeln lassen Ich glaube der hat das dann verstanden das es unterschiede zum Medizinischem Lachgas gibt.

  8. #18
    Benutzer
    Registriert seit
    03.07.2004
    Beiträge
    32
    Downloads
    0
    Uploads
    0
    an eine legalisierung denke ich schon gar nicht bei NOS...
    wäre aber sicher ne feine sache
    ..leider kennen sich die herren in grün damit auch mittlerweile sehr gut aus..dank den netten race-driver-filmen!!
    vielleicht als feuerlöschanlage tarnen ?(
    gruß
    Tom

  9. #19
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    1
    Downloads
    0
    Uploads
    0
    Naja als Feuerlöscher wäre glaub ich mal auch nicht so taktisch.

    den aus was für einem feuerlöscher gucken schleuche raus ?
    jaja das thema NOS ist immer ein großes gesprächsthema ... und es ist eine sehr gute frage wie man es legal machen könnte.

    jedoch glaube ich das es nie wirklich der fall sein wird außer die tuning spezalisten wie NX & NOS lassen sich mal was einfallen ...

    Leider gibt es bei uns in der Umgebung auch keinen der sowas eintragen würde ... haben des mal bei einem kumpel probiert derr typ vom TÜV & Dekra hat uns glatt ausgelacht ...

Ähnliche Themen

  1. Einbau des Diaper
    Von Mike Poser im Forum Veranstaltungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 31.03.2010, 17:57
  2. 16 V Turbo eintragen..
    Von reyalp im Forum allgemeine Themen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.02.2010, 18:15
  3. Schalensitz eintragen
    Von sp33dfr34k im Forum DMSB, Regeln, etc.
    Antworten: 40
    Letzter Beitrag: 26.08.2008, 20:10
  4. Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 13.05.2006, 19:21
  5. Einbau von NOS
    Von Poser,Mike im Forum Tech Talk
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.01.2005, 22:23

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •