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Thema: Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot

  1. #11
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    Ja Merlin,
    da sind die wohl ein bischen weit gegangen bei dir, hatte schon gehört von der Aktion, das ist ja wohl Amtsanmassung hoch10. Rechtlich wirst du gute Karten haben aber der Stress und der Ärger bleibt ja trotzdem.

    Zu meinem Auto noch mal - wir sind mit der Dekra alles durchgegangen also Werkbank und ein Regal sind Bedingung sowie Stehhöhe im Auto, damit gibts das Gutachten für Sonder-KFZ Werkstattwagen, damit zur Zulassungsstelle und Papiere geändert - steht kein LKW mehr drin.


    Gruß Micha
    bis denn am WE


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  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Original von BMWM2005
    Ja Merlin,
    da sind die wohl ein bischen weit gegangen bei dir, hatte schon gehört von der Aktion, das ist ja wohl Amtsanmassung hoch10. Rechtlich wirst du gute Karten haben aber der Stress und der Ärger bleibt ja trotzdem.

    Zu meinem Auto noch mal - wir sind mit der Dekra alles durchgegangen also Werkbank und ein Regal sind Bedingung sowie Stehhöhe im Auto, damit gibts das Gutachten für Sonder-KFZ Werkstattwagen, damit zur Zulassungsstelle und Papiere geändert - steht kein LKW mehr drin.


    Gruß Micha
    bis denn am WE
    Hallo,
    und wie ist es denn mit der Besteuerung? Nach Hubraum? Oder Gewicht?
    Gruß Alex.
    Gruß Alex...
    BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD

  3. #13
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    Steuer ändern sich nicht werden nach LKW berechnet

    Gruß
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  4. #14
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    Zitat: 32evil666

    Ist nicht erlaubt mit der 07er Fahrzeuge zum Transport von anderen Fahrzeugen zu benutzen!!

    Wo steht das?

    Ich darf mit meiner 07er z.B. etwas machen was andere mit normalen Kennzeichen nicht dürfen.

    Wenn ich einen Anhänger habe, der auch auf meinem Kennzeichen eingetragen ist (Oldtimer), darf ich das gleiche Kennzeichen am Anhänger anbringen. Also Zugfahrzeug und Anhänger gleiches Kennzeichen (Bezugsquelle Deuvet).

    Richtig könnte sein das ich mit 07 kein normal zugelassenen PKW Transportanhänger ziehen darf. Aber Bitte zeige mir wo da steht.

    Ich fahre am Wochenende mit meiner 07er Nummer und meinem normal zugelassenen Klappwohnwagen zu einem Meeting, auch das ist so bin ich mir ziemlich sicher erlaubt. Wenn nicht zeige mir wo das steht.

  5. #15
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    @ Toni

    Frag einfach auf der Zulassungsstelle.
    Und Zudem ist ein Klappwohnwagen wohl nicht zum Transport von einem Auto geeignet

    Klar darf man einen Oldtimer Anhänger an einem Oldtimer hängen!!
    Nur darf man auf Ihm kein anderes Fahrzeug transportieren.
    Und darum ging es ja.

    Ich durfte nicht einmal mit meinem LKW ( Sonder KFZ) mit Überführungskennzeichen ( rotem Händlerkennzeichen) meinen Dodge transportieren!! Ist nicht erlaubt die nummr zum Transport von Waren zu benutzen.

    Ist ja aber auch egal, wenn es bei Dir gut funkrioniert passt das ja.

  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von Christoph
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    Merlin - Ich behaupte mal, daß Du von denen KEINEN Bescheid kriegst, weil die wissen dass das nicht durchgeht.
    Poste bitte mal wenns NEWS dazu gibt.

    Grüße Christoph

    Hab auch nen 9-Sitzer PKW mit Anhänger issed:

  7. #17
    Super-Moderator Avatar von Torsten Kath
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    Hey,

    man tausend Meinungen. Aber mal eine Frage.

    Gilt das Sontagsfahrverbot nicht erst grundsätzlich über 7,5 to. oder hat sich da was geändert?

    Gruß Torsten

  8. #18
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    Hallo Torsten

    Nein gilt z.B auch wenn Du ein Pick Up mit LKW Zulassung hast und mit Anhänger unterwegs bist am Sonntag.

    Gruß
    Ingo

  9. #19
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    § 30 Absatz 3 Strassenverkehrsordnung

    An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für

    1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Strasse vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
    1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Strasse zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
    2. die Beförderung von
    a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
    3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
    4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    Feiertage im obigen Sinne sind


    Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober - jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Allerheiligen (1. November - jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), 1. und 2. Weihnachtstag.

    Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    Zu Absatz 3

    10
    Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

    11
    Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).

  10. #20
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    Devil:

    ich noch mal und dann lasse ich es.

    Zitat:

    Ich durfte nicht einmal mit meinem LKW ( Sonder KFZ) mit Überführungskennzeichen ( rotem Händlerkennzeichen) meinen Dodge transportieren!!

    Naja, solltest du im Begriff sein das Zugfahrzeug zu kaufen und die Tauglichkeit prüfen ob es zum ziehen geeignet ist, darfst du das schon.


    Einen Transportanhänger mit 07 ziehen darfst du meiner Meinung auch wenn auf dem Anhänger ein Oldtimer steht. Vorraussetzung ist, dass du mit dem Gespann zu einem Oldtimertreffen fährst und dort beide Fahrzeuge ausstellen möchtest. Rothenburg ist doch ein Oldtimertreffen oder nicht?


    Dann noch etwas zur Zulassungsstelle. Glaubst du denen alles was sie sagen? Ich vertraue auf :deal:

    Nichts für ungut, jeder hat halt seine Erfahrungen und Meinungen

    Viele Grüsse

    Tony

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