Hi Leute,

ich blicke trotz googeln nicht mehr durch:
Früher durfte man ein nicht zugelassenes Auto nur ab-/schleppen, wenn der Schleppende einen "Zweier" Führerschein hatte. Wenn ich es richtig verstehe, ist es nun etwas anders, ich verweise auf folgende Links:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
sowie §6 FeV: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

Wenn ich es richtig verstehe, kann man nun also mit dem Führerschein BE ein nicht zugelassenes Auto schleppen, wenn das Gespann nicht mehr als 3500 kg wiegt, Achsenanzahl egal (der alte "Dreier" ging zwar bis 7,5 Tonnen, allerdings nur bis 3 Achsen)...

Sehe ich das richtig, oder hat jemand noch andere Info´s ?

MfG,
Turbo