also bei uns in alsfeld bezahlt man 26 euro für eine ausnahmegenehmigung.
als anlage sende ich mal die einteilung der kfz klassen.
wir waren mit einem sprinter unterwegs der 9 sitzplätze hat und da muss man nix zahlen.

eine ausnahmegenehmigung brauch man für die kfz die laut kfz schein in die klassen n1-n3 eingestuft sind. n1 natürlich mit hänger.
mfg markus

Fahrzeugklasse Begriffsbestimmung

L1e zweirädriges Kfz (Kleinkraftrad) mit einer bbH von bis 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von bis zu 50 cm; bei Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

L2e Dreirädriges Kfz mit einer bbH von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren oder
- maximale Nutzleistung von bis zu 4 KW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

L3e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h.

L4e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

L5e Dreirädrige Kfz mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kfz mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

L6e Vierrädriges Kfz mit einer Leermasse von bis zu 350kg mit einer bbH bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren.

L7e Vierrädige Kfz mit einer Leermasse von bis zu 400kg (550kg bei Güterbeförderung).

M1 Fz. zur Personenbeförderung mit < 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

M2 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse <. 5 t

M3 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzpläzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse > 5 t

Symbol G Steht im Zusammenhang mit der M1 – M3-Klasse für Geländefahrzeuge

N1 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse < 3,5 t

N2 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 3,5t < 12t

N3 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 12 t

T1 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1150mm, einer
Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000mm.

T2 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit; bis 40km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1150mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand
von mehr als 600kg und einer Bodenfreiheit bis 600mm.

T3 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg.