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Thema: Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot

  1. #31
    Erfahrener Benutzer Avatar von EVO
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    Ich habe gerade unser Amt belästigt, so wie Matzebus das sagt, frei bis 3,5 t. Mist ist nur das ich ca. 4 t auf die Waage bringe. Somit habe ich gerade für drei SE - Termine und Rotenburg für 61,00 unserer schrecklichen Währung die Genehmigung erhalten. Jeder weitere Termin kostet 10 Euro zusätzlich. Und ich glaub ich hause in Niedersachsen.

    Ach ja, nebenbei bin ich eh dafür das die SE auch in Rotenburg fahren soll, spart mir einen Weg.

    Bis Bitburg dann, im neuen Blechmantel.

    Gruß Heiko
    Manche Menschen werden niemals verrückt, was für ein wirklich schreckliches Leben müssen sie führen.

  2. #32
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Original von reninchen
    ja ich hab auch noch was gefunden von bremen und baden würtemberg, dh. s-h gilt auch, niedersachsen laut merlin auch..weiß einer was mit meck pom und brandenburg ist oder wo müssen wir noch so durch?! ach ja in bayern giblt es nicht aber das ja keine überraschung .-)
    Ach Reninchen,
    diese Verordnung gilt natürlich
    BUNDESWEIT

    War doch eine der superteuren Expertenkommission :grins:
    Aloha Merlin(R)

    Cu all in BIT
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  3. #33
    Benutzer Avatar von matzebus
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    so, jetzt habe ich mit dem starßenverkehrsamt in opr gesprochen und da heißt es." so eine regelung ist noch nicht in kraft getreten und muß erst durch den bundestag beschlossen werden.

    hier in neuruppin kostet die sache für einen sonntag 20 euro und für 3 jahre 150 euro.

    gruß matze der jetzt schlauer ist :deal:

  4. #34
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Hi Matze,

    sei mir nicht böse aber zu den Kollegen in Neuruppin habe ich nach der Wittstocknummer vom letzten Jahr sowieso ein gespaltenes Verhältnis.
    Die blau-silberne Trachtengruppe der Autobahn hat es echt drauf
    Egal kannst Du ja nichts für, also nimm es bloß nicht persönlich.
    Da ich sowieso noch eine Ausnahmegenehmigung bis 4.8.2008 besitze ist es mir völlig Wurst wer was wie wann noch entscheiden muß.
    Ich habe einfach beides bei und gut.
    Einen Plan B immer noch in der Seitentasche zu haben ist sowieso das Beste.
    Haben ist besser als brauchen und ich schaue heute Abend nochmal genau auf das offizielle Schreiben.
    Keep U all posted

    Merlin(R)
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  5. #35
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jonny b Good
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    In Bayern gilt immer noch die Regelung, wie von mir am Anfang gepostet.

    Habe mir die Ausnahmegenehmigung bereits besorgt.
    (€ 112,50 von Bitburg bis Hockenheim)
    Sicher ist sicher.

    Jonny

  6. #36
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    Also ich besorg mir jetzt für Hamburg-Luckau vorsorglich eine....lieber die 20€ also Punkte usw.

    Habe soeben mit Meck-Pom telefoniert : Die haben den Erlass schon liegen aber nur als Information!!!!!!!! Sie sagte mir somit gilt es bei denen nicht!!! Für diese Auskunft habe ich glatte 15min am Telefon gehangen, bevor ich jetzt Berlin und Brandenburg noch anrufe hol ich mir lieber vorsorglich eine...

  7. #37
    Erfahrener Benutzer Avatar von udoo61
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    hallo,
    habe für einen 3,5 to iveco daily mit anhänger in sachsen 135,- euronen fürs ganze jahr bezahlt. ist mal ein humaner preis wenn ich die anderen bundesländer anschaue. eines ist fakt die grünen bzw. nun blauen haben teilweise selbst keine ahnung wenn sie dich anhalten. aber sie sind halt erst mal im recht und du bekommst es vielleicht später - allerdings nur mit viel rennerei und aufwand.
    also finde ich auch lieber die paar euro ausgeben und dann das jahr über ruhe.
    übrigens konnte ich auch ein ersatzfzg. und einen ersatztrailer angeben. kann ja mal was defekt sein .
    SuProET 915 --- SG 599
    SC 415 --- SC 490
    www.schumann-motorsport.com

  8. #38
    Neuer Benutzer Avatar von Honda Elise
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    einteilung kfz

    also bei uns in alsfeld bezahlt man 26 euro für eine ausnahmegenehmigung.
    als anlage sende ich mal die einteilung der kfz klassen.
    wir waren mit einem sprinter unterwegs der 9 sitzplätze hat und da muss man nix zahlen.

    eine ausnahmegenehmigung brauch man für die kfz die laut kfz schein in die klassen n1-n3 eingestuft sind. n1 natürlich mit hänger.
    mfg markus

    Fahrzeugklasse Begriffsbestimmung

    L1e zweirädriges Kfz (Kleinkraftrad) mit einer bbH von bis 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
    - Hubraum von bis zu 50 cm; bei Verbrennungsmotoren oder
    - maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

    L2e Dreirädriges Kfz mit einer bbH von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
    - Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren oder
    - maximale Nutzleistung von bis zu 4 KW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
    - maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 KW bei Elektromotoren.

    L3e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h.

    L4e Zweirädriges Kfz (Kraftrad) mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

    L5e Dreirädrige Kfz mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kfz mit einem Hubraum von mehr als 50 cm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h.

    L6e Vierrädriges Kfz mit einer Leermasse von bis zu 350kg mit einer bbH bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm; bei Fremdzündungsmotoren.

    L7e Vierrädige Kfz mit einer Leermasse von bis zu 400kg (550kg bei Güterbeförderung).

    M1 Fz. zur Personenbeförderung mit < 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

    M2 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse <. 5 t

    M3 Fz. zur Personenbeförderung mit > 8 Sitzpläzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse > 5 t

    Symbol G Steht im Zusammenhang mit der M1 – M3-Klasse für Geländefahrzeuge

    N1 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse < 3,5 t

    N2 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 3,5t < 12t

    N3 Fz. zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse > 12 t

    T1 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1150mm, einer
    Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000mm.

    T2 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit; bis 40km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1150mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand
    von mehr als 600kg und einer Bodenfreiheit bis 600mm.

    T3 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg.

  9. #39
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    Gestern war es bei mir soweit. Ich war mit Sprinter und Hänger unterwegs, auf der Heimfahrt von Rotenburg.
    Sherrif: " haben sie eine Ausnahmegenehmigung?"
    Ich: " für was denn?"
    Fazit: 1 Punkt und 40 Euro, plus Fahrverbot bis 22°°Uhr
    Mein Kumpel, dem das Gespann gehört, bekommt keine Ausnahmegenehmigung, weil das Fzg. gewerblich gemeldet ist.
    Ihm wurde gesagt, es liegt im Ermessen des Beamten, ob er es gelten lässt das man zu einem sportlichem Zweck unterwegs ist.
    Na Ja, er hat uns wenigstens bis zur nächsten Raststätte fahren lassen.
    Es war das erste mal das wir schon um 16°°Uhr vom Rennplatz weggekommen sind, und dann sowas. Selber schuld, aber was will man machen wenn man nichts anderes zum fahren hat?

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