Hallo El Loco,

dieser Punkt ist zwar so belassen worden, doch kannst du davon
ausgehen, daß wir keinen Diesel-Fahrer unter Androhung von Gewalt
Benzin in sein Auto kippen lassen :lach:
Eingangs zum Fahrzeug in Punkt 6 heißt es im Konsens: „Die Orga
behält sich vor, zu jeder Zeit das Fahrzeug mit reglementkonformen
(V-Power, E85 etc.) Kraftstoff nachtanken zu lassen. Benzingetriebene
Fahrzeuge müssen in der Lage sein, mit 100 Oktan Benzin zu fahren.“
Dies sollte parallel auch auf das Cruising als angewendet gelten.
Das Cruising wird bei jedem Event im Vorfeld geplant. Da hierzu auch
Streckenführung, Behörde und die Auswahl der anzufahrenden
Tankstelle gehört, wird im Vorfeld klar sein, ob der jeweilige Stoff zur
Verfügung steht. Entsprechende Mengen eines nicht verfügbaren
Kraftstoffes können dann im Falle eines Falles von uns bereit gestellt
werden.

Viele Grüße
Kalunki