ich habe mal eine bescheidene Frage.
Ich habe mir das Reglemt gerade mal durch gelesen oder besser durchsucht, um eine Frage zu klären die bei uns in Gespräche hoch kommt
Laut dem DMSB Reglement, auf das ihr verweist, sind "Zeitgesteuerte, unterbrechende Zündanlagen (stutter
boxes) sind verboten"........
Ich schätze mal damit sind jegliche Delay oder Timer Boxen gemeint

Dann steht unter:
9.1 Computer
Siehe generelle Bestimmungen 9.1.

Wenn ich dann unter diesen Punkt suche finde ich das:
In verschiedenen
Gruppen sind Auslösungen von Schaltfunktionen oder
Drosselklappensteuerung durch Zeitgeber (Timer) oder
Drehzahlgeber erlaubt, jedoch müssen diese vor dem
Lauf eingestellt werden und dürfen während des Laufes
nicht veränderbar sein.

So nun meine Frage:
Ist eine Drehzahl gesteuerte elektrische oder Pressluft Schaltung erlaubt????????????????

Hallo Lars,
ich weiss nicht ob Deine Frage bezüglich der o.a. Frage schon beantwortet wurde, aber lt. ET-Reglement ist eine solche "Vorrichtung" verboten.

Reglement
Section 2 E.T. Handicap Racing

......Zeitsteuerungen, wie Zähler, Zeitanzeigen usw. sind, soweit in den Klassenbestimmungen nicht anders aufgeführt, verboten. Jegliche Systeme, die die Position des Fahrzeuges auf der Rennstrecke anzeigen oder übertragen, sind verboten. Datenaufzeichnung, ausgenommen „rückspielbare Drehzahlmesser“, sind verboten. Computer, ausgenommen aus der Serie für den Fahrzeugtyp, sind im E.T. Handicap-Rennen verboten.

Teil 4: Generelle Regeln 9.1 Computer
Nur solche Computer sind zulässig, die vom Hersteller bei Serienfahrzeugen zur Sicherstellung der Fahrzeugfunktion eingebaut wurden. Es dürfen keine Computer eingebaut werden, die in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen. In den Gruppen- / Klassenbestimmungen ist geregelt, ob serienmäßige elektronische Benzineinspritzanlagen verwendet werden dürfen. Die für diese Anlagen verwendeten Kabel und Sensoren müssen von der Technischen Abnahme leicht identifizierbar sein.
Als Computer wird jegliche Vorrichtung (elektrisch, elektronisch, mechanisch, hydraulisch oder pneumatisch) angesehen, die, in welcher Art oder Funktion auch immer, in die Bedienung des Fahrzeuges auf Grund von Messungen, Meldungen oder Rechenergebnissen von Leistungsdaten eingreift. Das Anzeigen oder Übertragen (Telemetrie) von Daten, aufgezeichnet oder verarbeitet, zum Fahrer oder einer ent-fernten Stelle, ist verboten (siehe auch 9.2). In verschiedenen Gruppen sind Auslösungen von Schaltfunktionen oder Drosselklappensteuerung durch Zeitgeber (Timer) oder Drehzahlgeber erlaubt, jedoch müssen.......

So steht es im Reglement. Ich hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich immer zur Verfügung.
Gruß Manfred
www.d-r-o.de