@Tom,

auch wenn Dir der nette Herr des TÜV oder der DEKRA die Änderung bzw. Berichtigung einträgt, darf das im Reglement festgelegte Mindestgewicht nicht unterschritten werden.
Wenn das Fahrzeug bei der Technischen Abnahme gewogen wird, ist der TK, nach RFücksprache mir dem Rennleiter, berechtigt dieses Fahrzeug nicht für die Veranstaltung zuzulassen.
Wird das Fahrzeug vor oder nach einem Lauf, egal ob Qualifikation oder Elimination, gewogen und das Mindestgewicht ist unterschritten, zieht das automatisch eine Sportstrafe nach sich. Das kann so weit gehen, dass der Fahrer vom Sportgericht für die ganze Saison gesperrt wird.
Gruss Manfred