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Thema: Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß

  1. #1
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    Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß

    ?( wie ist das dann genau... kann man eine fahrzeug zusammen bauen die regel entsprächt und dann einfach ab zum technischen abnahme bzw DMSB wagenpaß ?
    oder muß alles trotzdem im brief stehen?
    mussen die fahrzeug straßen zugelassen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Frans
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    Hallo Tuning,
    also laut Reglement müssen alle Änderung die nicht der Serie entsprechen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, oder du lässt dir einen Wagenpass bei einem anerkanntem Prüfer erstellen dann sind die Fahrzeugpapiere nicht notwendig.

    Siehe Reglement für Public-Race:

    Klassenbedingungen.

    Die Klasse 1 ist reserviert für Fahrzeuge, die schneller
    als 16,50 (*10,30) Sek. aber langsamer als 11,99
    (*7,49) Sek. die 1/4 Meile durchfahren.
    Der Teilnehmer hat den Nachweis über die Serienmäßigkeit
    des Fahrzeuges zu erbringen.
    Jegliche Modifikation, die an Karosserie oder Motor
    vorgenommen wurde, sowie das Mindestgewicht
    muss im Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder einem
    DMSB Wagenpass dokumentiert sein. Bei Teilnehmern
    aus der EU oder der Schweiz muss ein vergleichbares
    Dokument bei der Technischen Abnahme
    vorgelegt werden.
    Das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gewicht
    darf nicht unterschritten werden.
    Motor
    Antrieb

    Oder Klasse 2:
    Klassenbedingungen.
    Die Klasse 2 ist reserviert für Fahrzeuge, die schneller
    als 12,00 (*7,50) Sek. aber langsamer als 9,99
    (*6,39) Sek die 1/4 Meile (402,34m). durchfahren.
    Jegliche Modifikation, die an Karosserie oder Motor
    vorgenommen wurde, muss im Fahrzeugschein,
    Fahrzeugbrief oder einem DMSB Wagenpass dokumentiert
    sein. Bei Teilnehmern aus der EU oder
    der Schweiz muss ein vergleichbares Dokument bei
    der Technischen Abnahme vorgelegt werden.
    Nachfolgende Mindestgewichte sind einzuhalten (alle
    Gewichtsangaben einschließlich Fahrer und Fahrerausrüstung).

    ich hoffe das hat es geklärt, wenn nicht einfach fragen
    Bis bald
    Frans(R)

  3. #3
    Neuer Benutzer Avatar von trixxa
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    Das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gewicht
    darf nicht unterschritten werden.
    Gibt es da Toleranzen ?
    Weil ja zB. eine Aluspinne oder Aluköpfe schon das Gewicht senkt. Oder gibt es umbauten die gewicht sparen aber ohne sondereintragung erlaubt sind ?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Frans
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    Idee Toleranzen ?

    Hi Trixxa,

    toleranzen gibt es ausser bei der Waage (dem Geraet selbst) nicht.

    Das Mindesgewicht sollte keinenfals unterschritten werden, da man sich dadurch auf jeden Fall einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von pauter-tom
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    @Frans:
    Nur mal laut gedacht!
    Wie wäre es denn, wenn Dir der nette Herr von der Dekra eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach §27 StvZo schreibt und Du das Ganze dann von der Zulassungsstelle in den Brief und Schein eintragen lässt?

    Was würde wohl der gestrenge Herr von der technischen Abnahme dazu sagen?

    mfg. der pauter-tom

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Frans
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    Lächeln Alles Legal ?!?

    @ Tom,

    solange die Änderungen von einem Sachverständigem der Dekra oder TüV abgesegnet sind werden wir sie akzeptieren.

    Auch wenn manche Eintragungen für mich schwer nachvollziehbar sind
    :deal:


    CU all @ the Track

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Mindestgewicht

    @Tom,

    auch wenn Dir der nette Herr des TÜV oder der DEKRA die Änderung bzw. Berichtigung einträgt, darf das im Reglement festgelegte Mindestgewicht nicht unterschritten werden.
    Wenn das Fahrzeug bei der Technischen Abnahme gewogen wird, ist der TK, nach RFücksprache mir dem Rennleiter, berechtigt dieses Fahrzeug nicht für die Veranstaltung zuzulassen.
    Wird das Fahrzeug vor oder nach einem Lauf, egal ob Qualifikation oder Elimination, gewogen und das Mindestgewicht ist unterschritten, zieht das automatisch eine Sportstrafe nach sich. Das kann so weit gehen, dass der Fahrer vom Sportgericht für die ganze Saison gesperrt wird.
    Gruss Manfred

  8. #8
    Neuer Benutzer Avatar von trixxa
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    auch wenn Dir der nette Herr des TÜV oder der DEKRA die Änderung bzw. Berichtigung einträgt, darf das im Reglement festgelegte Mindestgewicht nicht unterschritten werden.
    Bsp.:

    Also wenn ich jetzt in meinem Brief lese: Gewicht 1650kg zul Gesammtgewicht 2800kg.
    Jetzt sage ich mal dass ich logischerweise für ein Publicstreetcar keine Klimaanlage brauche ebenso brauch ich keine ZV und werf auch den restlichen Luxuskram raus.
    So denke/hoffe ich doch dass ich unter die 1600kg falle...
    Wenn meine Kiste denn irgendwo mal gewogen wird wird mir das dann bemängelt ?
    Sorry dass ich das in dem Regelwerk nicht selber finde aber :
    das im Reglement festgelegte Mindestgewicht beträgt für zB. Publicrace ???

    Danke

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von pauter-tom
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    Hallo trixxa,
    hier der Passus aus dem aktuellen Reglement für 2005.

    SEKTION 1B
    MODIFIED PUBLIC
    Verbesserte (modifizierte) Serienfahrzeuge
    10,90 Sek. bis 11,99 Sek.
    (*6,90 - *7,49 Sek.)
    Klassenbedingungen.
    Die Klasse Modified Public ist reserviert für Fahrzeuge,
    die schneller als 12,00 (*7,50) Sek. aber langsamer
    als 10,90 (*6,90) Sek die 1/4 Meile (402,34m).
    durchfahren. Jegliche Modifikation, die an Karosserie
    oder Motor vorgenommen wurde, muss im Fahrzeugschein,
    Fahrzeugbrief oder einem DMSB Wagenpass
    dokumentiert sein. Bei Teilnehmern aus der EU oder
    der Schweiz muss ein vergleichbares Dokument bei
    der Technischen Abnahme vorgelegt werden.
    Nachfolgende Mindestgewichte sind einzuhalten (alle
    Gewichtsangaben einschließlich Fahrer und Fahrerausrüstung).
    US-Fahrzeuge mit geänderten Serienmotor
    (Aufladung oder Big Block) 1.500Kg
    US-Fahrzeuge mit Serienmotor 1.300Kg
    VW-Golf 900Kg
    VW-Käfer 800Kg
    Alle anderen Fahrzeuge
    mit geänderten Serienmotor 1.000Kg
    Bei allen Fahrzeugen mit geändertem Serienmotor
    darf das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht
    nicht unterschritten werden.


    Bei der Sektion 1A ( Fahrzeuge von 11,99 bis 16,50 sec für die 1/4 Meile) hab ich allerdings nur gelesen, daß das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht nicht unterschritten werden darf.

    @Frans, könntest Du das bitte komentieren!

    mfg. der pauter-tom

  10. #10
    Neuer Benutzer Avatar von trixxa
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    Danke Tom !
    (muss mal das Regelwerk das ich irgendwo auf cd hab rauskramen )
    Hm bei mir würde es sich dann um einen geänderten Smallblock handeln ohne Aufladung.
    Der Motor wurde aber nie in der Form serienmäßig in dieses Fahrzeug eingebaut.
    Wie wird da jetzt Serienmotor beurteilt ?
    Schaut ja fast so aus als müßte ich mir ne olds Karosse um meinen oldsblock kaufen um dann klar mit 1300kg starten zu dürfen.
    Das verwirrt mich jetzt schon etwas muss ich mein auto jetzt auflasten lassen nur weil der überflüssige schnickschnack entfernt wurde ?

    :kiff:

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