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Thema: NX anlage ohne Flasche .. was sagt der tüv dazu ?

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von EVO
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    Ich glaub das war nos1.de. Sitzt im Ruhrpott. Ob da geholfen werden kann weiß ich nicht. Aber fragen kost ja nix.

    Es würde mich auch interessieren wo man das nachlesen und sich ausdrucken kann um das bei einer Kontrolle vorweisen zu können. Möglichst in verwirrendem Beamtendeutsch damit das ausführende Organ der allgemeinen Verkehrskontrolle gleich die Lust auf weitere Schritte verliert.
    Manche Menschen werden niemals verrückt, was für ein wirklich schreckliches Leben müssen sie führen.

  2. #12
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    @evorox und der_jako

    raus mit der sprache .. wie kommt ihr zu den aussagen?

  3. #13
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    Ich erinnere mich da an einen Spruch von meinem aaS.
    Alles was am Fahrzeug angebaut ist muss funktionieren...

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von pauter-tom
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    So, jetzt mal in aller Deutlichkeit:

    Jegliche Veränderung am Motor eines Kraftfahrzeuges führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!

    Alles klar?

    Ich verstehe Dein Problem.

    Du gehst am besten zum TÜV-Prüfer Deines Vertrauens und erklärst ihm Deine Lage.

    Wenn Du keinen solchen Prüfer kennst, wirst Du um´s Ausbauen kaum rumkommen.

    Also viel Glück für die HU.

    mfg. Tom

  5. #15
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    Musst man es halt so einbauen das der TÜV es nich sieht

  6. #16
    Benutzer Avatar von ToyzClub
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    zum nos1 quatsch, nicht die Anlagen haben oder kriegen Tüv sondern die Druckbehälter sind Tüv geprüft wie beim Onkel Doctor.
    Druckbehälter aus Alu sind in D normalerweise nicht zulässig, NX hat aber welche mit Zulassung im Angebot.

  7. #17
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    Wie immer, viele Reden, aber genau wissen tuts mal wieder keiner

    Nos1.de verbaut Lachgasanlagen (kein NOS, das ist ne eigenständige Abteilung der Firma Holley) MIT TÜVEINTRAGUNG !!!

    Die jungs haben Gutachten für mehrere Fahrzeuge wie z.b. den Seat Leon. Die Liste der Fahrzeuge für die es die Gutachten gibt wird aber ständig erweitert.

    Die Leistung ist deshalb begrenzt, weil es sonst nicht zulassungsfähig wäre da die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Das ist die Vorgabe des gesetzgebers.
    Das dort Minderwertiges Lachgas etc. verwendet wird ist völliger Blödsinn.
    Es handelt sich um stinknormales technisches Lachgas.

    Auch die ganze BTMG laberei (Betäubungsmittel) ist völliger Blödsinn.
    Man kann sich mit Lachgas nicht betäuben. Es sei denn man Atmet es in so hoher Konzentration ein, das es den Sauerstoff verdrängt. Dann allerdings ists schlichtweg der Sauerstoffmangel der einen Umhaut. Da kann man besser einfach die Luft anhalten.
    Das Gerücht hält sich deshalb so penetrant, da man früher zusammen mit Äther N20 als betäubungsmittel verwendet hat. Da hat aber auschließlich der Äther die Narkotische wirkung verursacht.

    Zum eigentlichen Thema : Wie schon von Pauter... gesagt wurde, alles was an einem Motor zur Leistungssteigerung etc. verändert wird führt zum erlöschen der BE.
    Jetzt ist es nur die Frage, in wie fern der Tüv-prüfer durch das anbringen der Düsen etc. eine Veränderung sieht oder nicht.
    Der nächste Wachtmeister sieht das vieleicht wieder anders und schreibt dir ne anzeige.

    Fazit : genaugenommen darfste es nicht !!!
    Aber wie immer spielt der Nasenfaktor eine Entscheidene Rolle.
    Der eine guckt drüber weg, der nächste kratzt dir die Plakette ab.

  8. #18
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    http://www.hatzer.at/forum/index.php...hlight=lachgas

    Der Einbau (Düsen, Leitungen, T-Stücke usw.) hat keinerlei Auswirkung auf die Fahrzeugtechnik. Vorausgesetzt es wurde fachmännisch gemacht. Strafbar wird das Ganze erst wenn die NOS-Flasche angeschlossen ist. Dann ergibt sich ja eine erhebliche Leistungssteigerung. Diese erfordert je nach Prozent entweder eine Eintragung oder eine Einzelgenehmigung.

    Gefahrgut? Das ADR (internat. Bestimmung) und auch das GGBG (nat. Bestimmung) bezieht sich grundsätzlich auf den gewerblichen Transport gefährlicher Güter. Privatpersonen sind somit ausgenommen. Natürlich gibt es auch da Regelungen, Freigrenzen usw. NOS fällt nicht darunter.

    Betäubungsmittel? Angeblich gibt es ein medizinisches (N2O med) und ein industrielles NOS (N2O) . Letzteres fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
    Chemisch gesehen ist NOS (Lachgas) N2O. Es ist nicht brennbar (als alleiniges Reaktionsmittel) und auch nicht explosiv. N = Stickstoff, ist ein Gas (bei Raumtemp. und Atmosphärendruck) und wird in der Industrie oft als „Spülgas“ eingesetzt. Als Flüssigstickstoff sollte es eigentlich fast jedem bekannt sein, spätestens nach Terminator II. O = Sauerstoff, liegt mit „nur“ ~ 20-25% in der Raumluft vor.

    weitere Infos zum Gas: http://www.carbagas.ch/gas-Sicherhei...tsch/N2O_D.pdf

    http://gasekatalog.airliquide.de/sdb...offmonoxid.pdf

    Quelle: www.hatzer.at/forum

  9. #19
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    Mag ja für die Schweiz und/oder Österreich stimmen.
    Im tollen Deutschland mit seinen teilweise Sinnfreien Regelungen und mit unseren"hochqualifizierten" Polizisten sieht es leider etwas anders aus.

    Da bekommt man wöchentlich Anzeigen für Sachen die eingetragen sind und wofür man sogar eine Ausnahmebestätigung besitzt.
    Ich weis wovon ich sprech. Habe vorne kein Kennzeichenschild dran und kriege ständig ne Lampe. Obwohl ich alles schriftlich habe und man bestenfalls die Tafel vor den Kühler schrauben könnte, ist es ein ständiges hin und her zwischen zulassungsstelle,Polizei und Tüv. :deal: issed:

  10. #20
    Southcoast
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    Nettes Video,jedoch ist das Preis/Leistungsverhaeltnis der eingetragenen Anlage doch eher erbaermlich !

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