Da möchte ich dann auch meinen Senf dazugeben Selbstverständlich überholt man nicht rechts, man wechselt den Fahrstreifen und schließt zum Vorausfahrenden auf, wie es die StVO verlangt. Wenn der dann zu langsam ist, leitet man ordnungsgemäß einen Überholvorgang ein, überholt zügig und fährt wieder rechts, um dem Rechtsfahrgebot zu entsprechen :grinsen die linke Spur unnötig blockierenden fahrer weist man während des Aufschließens zum Vordermann freundlich ( keinesfalls Vogel oder Finger zeigen! ) darauf hin, das er den laufenden Verkehr behindert und das auch er an das Rechtsfahrgebot gebunden ist . Fängt der nun wieder an, euch einen Vogel zu zeigen oder sonst zu pöbeln, erinnert ihn an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, indem ihr diese Beleidigungen anzeigt und Schmerzensgeld wegen der Beleidigung verlangt, selbstverständlich nachdem diese Beleidigung zuvor im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aktenkundig gemacht wurde .

Spaß beiseite, auf jeden Fall ist klar, das jegliches Fehlverhalten im Strassenverkehr, auch das lange dahinschleichen auf der linken Spur bei freier rechter Spur als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden kann, die Abwägung, ob man sich aus Kostengründen selber strafbar machen will bleibt jedem selbst überlassen.

Ralf