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hier der Auszug aus dem DMSB Reglement Teil 4 Generelle Bestimmungen Seite 4-21 bzw. 4-23

Als Notaus kann man auch den Stromkreisunterbrecher/Hauptschalter bezeichnen und der ist geregelt

8.4 Stromkreisunterbrecher, Hauptschalter
Die Verwendung eines Hauptschalters zur Unterbrechung des Stromkreises ist entsprechend den Gruppen-/ Klassenbestimmungen vorzunehmen. Bei allen Fahrzeugen, die mit einer Batterie ausgerüstet sind, wird empfohlen einen Hauptschalter zur Stromkreisunterbrechung
zu verwenden. Wird die Batterie bei Serienfahrzeugen an einem anderem als dem Originaleinbauplatz installiert, dann ist ein Hauptschalter
zwingend vorgeschrieben. Die Montage des Hauptschalter muß am Heck des Fahrzeuges erfolgen und so ausgeführt werden, daß der Schalter von Außen und leicht zu betätigen ist. Ist bei Fahrzeugen mit
Vollkarosserie und Frontmotor die Batterie im Motorraum installiert, dann muß der Hauptschalter zwischen Windschutzscheibe und Motorhaube auf der Fahrerseite installiert werden. Der Schalter muß zwischen dem Pluspol der Batterie und den Stromverbrauchern installiert sein und alle elektrischen Funktionen, inklusive Induktionszündanlagen, abschalten. Der Betätigungsmechanismus des Hauptschalters von außen muß deutlich gekennzeichnet sein. Dazu ist ein Dreieck mit min. 12cm Seitenlänge, welches einen roten Pfeil (Blitzform) auf dem auf blauen und weißer Umrandung darstellt, zu verwenden Die Positionen „EIN“ und „AUS“ sind deutlich darzustellen und müssen mit den Worten „EIN“ oder „ON“ bzw. „AUS“ oder „OFF“ gekennzeichnet werden. Wird ein Druckschalter verwendet, so muß das Abschalten der Stromversorgung durch Drücken und das Einschalten durch Ziehen des Schalters erfolgen. Verwendete Gestänge oder Bowdenzüge zur Betätigung des Schalters müssen einen minimalen Durchmesser von 8 mm (5/16“) aufweisen. Plastik- oder Schlüsselschalter dürfen nicht als Hauptschalter zur Stromkreisunterbrechung verwendet werden.
8.7 Schalter und Taster
Schalter und Taster (Buttons, Toggle-Switch, Momentary-Connect-Switch) müssen mechanisch schalten und Kontakt herstellen. Nichtmechanische Schalter oder Taster (Infrarot, Laser, Folientaster, elektronische Schalter, Lichtschranken, usw.) sind verboten
Weiterhin ist jede Art der Telemetrie (Gen Reg 9.2.1 /Seite 4-22) bzw. Funkübertragung (ausgenommen Sprechfunk) vom oder zum Fahrzeug verboten.

9.10 Sprechfunkverbindung
Für die Sprechverbindung zwischen Fahrer und Team ist in allen Gruppen / Klassen Funkverbindungen erlaubt. Diese Funkverbindung darf in keiner Weise zur Übertragung von aufgezeichneten Daten von oder zum Fahrzeug oder zur Fernkontrolle oder Fernüberwachung des Fahrzeuges, Motor, Getriebe oder Kupplung verwendet werden.
Also ist die Frage nach einem ferngesteuerten Schalter damit geklärt.

Gruß Manfred