Hallo Klötzer Jungs,


der Status des Anhängers ob Sportgerät oder PKW Transportanhänger hat nichts mit dem Sonnntagsfahrverbot zu tun, genauso wie Merlin es geschrieben hat.

Du müsstest zum TÜV fahren und deinen Anhänger nach § 21 zum Sportanhänger umschreiben lassen, dann sparst du die KFZ-Steuer.

Du kannst dann aber nichts anderes als ein Rennautos auf dem Anhänger fahren!

Gruß

Frank