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Thema: Hat jemand seinen Anhänger als 'Sportgerätetransporter' angemeldet?

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von 77elcamino
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    hi
    hier nochmal der allgenmeine PDF Link, http://www.pickupfreun.de/bilder/sontagsfahrverbot.pdf
    den könnt ihr euch ausdrucken und mitnehmen, habe ich auch so gemacht
    gruß Klaus
    will wieder auf die 1/4meile zurück

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Andre Müller
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    Achtung! Diese Regelung ist Auslegungssache und gilt nicht für jedes Bundesland. Bei uns in Brandenburg muss man immernoch eine Ausnahmegenemigung beantragen (dafür sind auch die Gebühren noch um 50% gestiegen). Fragt lieber einmal genau bei den zuständigen Stellen bei euch nach.


    Gruß Andre
    SuperPro 912
    Supercomp 402
    www.Oldsmobile-Dragracing.de

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von KOENIG
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    Ich sehe das leider auch so, dass dieses Schreiben nur in NRW gilt. Mir stellt sich aber nun die Frage ob dieses jetzt nur im Bundesland NRW gilt, oder nur für Fahrzeuge die in diesem Bundesland zugelassen sind?!?
    rotierende Grüße
    Frank

    www.scirotor.de
    www.fuel-crew.de

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Original von Andre Müller
    Achtung! Diese Regelung ist Auslegungssache und gilt nicht für jedes Bundesland. Bei uns in Brandenburg muss man immernoch eine Ausnahmegenemigung beantragen (dafür sind auch die Gebühren noch um 50% gestiegen). Fragt lieber einmal genau bei den zuständigen Stellen bei euch nach.


    Gruß Andre
    Ich kann André da nur zustimmen.
    Es steht ja auch so schön in unserem Beamten- und Politikerdeutsch im ersten Satz:
    ... die Verkehrsminister der Länder haben einstimmig beschlossen....
    .. an folgenden Kriterien ausrichten soll.

    Damit ist der Handlungsspielraum so groß wie das Universum und REINE Auslegungssache der Kontrolleure.

    Also wenn es Hart auf Hart kommt hält Euch die Rennleitung in Blau/Silber immer fest.
    Nur ein offizielles Dokument kann die Kollegen in die eigenen Schranken weisen.
    Und mal gar ehrlich die €149 für 365 Tage sind ein Betrag der sich bei der ersten Kontrolle schon lohnt.
    Ich sag nur:
    Ausnahmegenehmigung €149
    Innerliches Grinsen und Weiterfahrt = unbezahlbar

    @König
    Ich denke das es sogar in NRW Auslegungssache ist.
    Das ist dieser Wunschtraum und Wunschdenken unserer Herrn Politiker die globalisieren möchten, aber immer noch nach dem Grundsatz
    Viel Feind --> Viel Ehr
    leben.
    "The Key to going Fast is to learn from those who are going the Fastest."
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  5. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von Dave86
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    Habt ihr die Genehmigung eigentlich einfach so gekriegt?
    als ich nachgefragt hab hieß es bei dem aufm landratsamt "er sieht hiefür aber keinen grund eine ausnahmegenehmigung zu erteilen!"
    also die 148 euro wärn ja ok wenn mans dann wenigstens hätte aber der gibtse ja bei uns einfach insgesamt nicht raus?!
    gruß

  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Hi Dave,

    ich kann hir nur für Düsseldorf sprechen.
    Ja ich habe letztes Jahr schon eine Ausnahmegenehmigung nach dem Wittstock disaster.
    Ich habe erklärt das meine Zugmaschine eine PKW-Zulassung hat aber ich jeden Ärger aus dem Weg gehen möchte.
    Bekam direkt die Genehmigung als beglaubigte Kopie ins Büro gefaxt und das Original per Post.
    Die Gebührenrechnung kam 6 Wochen später erst.

    Leider ist das aber wohl so nicht die Regel, soweit ich die Erfahrungen hier im Forum richtig deute.
    Einfach mal direkt vorsprechen ist das glaube ich der beste Weg.
    Freundlich auf die Damen und Herren zugehen, vielleicht sogar etwas auf die Tränendrüsen drücken kann hilfreich sein.
    Ist bei erreichtem Ziel ja auch wurscht.

    Viel Erfolg,
    Merlin(R)
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  7. #17
    Erfahrener Benutzer
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    Hier hab ich auch noch mal was dazu gefunden:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...44826&ccheck=1

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