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Thema: Drag Racing Reglement 2009

  1. #31
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Helme

    @Camaro69

    Helme mit den ECE Nummern 22-04 sind seit dem 1.1.2008 bzw. 22-05 seit 1.1.2009 im Rennsport nicht mehr zugelassen.
    Eine Auflistung welche Helme welche Zulassung haben müssen, findest Du im Teil 4 auf der Seite 4-24 unter 10.7.
    Gruß Manfred

  2. #32
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    Gilt das für den PKW Bereich oder auch für Motorräder? Ich denke mal, nur im Autobereich, oder?




    Jan

  3. #33
    Erfahrener Benutzer Avatar von Camaro69
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    Das mit der ECE-Kennzeinung ist aber jetzt sch...ade! Habe mir letztes Jahr im September erst einen Helm gekauft und nur einmal in Bitburg getragen!
    Fast Forward Drag Racing
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  4. #34
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    Im normalen Motorradhelmbereich / -handel ist die neueste Norm aber nur 22-05 .... habe mir ebenfalls erst 2008 einen nagelneuen sauteuren Shoei gekauft weil es hieß mein alter sei 2009 nichtmehr zulässig (ebenfalls 22-05)
    Fahren wir nun auf der Strasse illegal? Oder gelten für den Sport andere Gesetze ???

    Die SNELL-Norm ist ja eigentlich ne US-Norm während die E-Norm ne europäische ist, gibt es hier nicht einen Möglichkeit dies anzugleichen seitens des DMSB ???


    Im übrigen: SNELL-SA gilt für Autos, SNELL-SM für Bikes !!!
    Also wer sich nen SNELL Helm kauf: Obacht welchen, sonst isses wieder falsch


    Gesetzeslage derzeit für Straßenverkehr: betr ECE 22-0x Normen

    Schutzhelme können sicherlich auch andere Normen wie DOT oder SNELL Prüfungen haben, die aus einem ungeprüften Helm einen geeigneten Helm machen.

    Ob der Helm im Einzelfall geeignet ist, muss durch den Helmträger nachgewiesen werden können.

    Im Falle eines Falles läuft der Helmträger eines nicht nach ECE 22/0x geprüften Helmes also Gefahr, ein erhebliches Mitverschulden angerechnet zu bekommen und so wesentliche Teile des Schmerzengeldes/Rentenansprüche/Pflege bei Kopfschäden nicht erstattet zu bekommen.

    Für viele europäische Länder muss der Begriff "geeignet" nach dem jeweiligen Landesrecht unbedingt mit "ECE 22/04 bzw. ECE 22/05" übersetzt werden.

    Wenn du z.B. mit dem nach DOT/SNELL geprüften Helm nach Italien einreist, kann* dir bei einer Verkehrskontrolle das Motorrad SOFORT beschlagnahmt werden (mindestens 4 Wochen) und dir wird ergänzend dazu ein erhebliches Bußgeld aufgebrummt.

    *nicht nur kann ... es wird !!!
    Bestätigt durch Selbsterfahrung eines Bekannten im Sommer 2008.

  5. #35
    Erfahrener Benutzer Avatar von hddragster
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    Original von gsx1402
    Gilt das für den PKW Bereich oder auch für Motorräder? Ich denke mal, nur im Autobereich, oder?




    Jan

    Auf der Seite d-r-o.de steht unter Techn. Best. Bikes,punkt 10.2:

    Jeder Fahrer muß einen Helm tragen,der eines der nachfolgenden Prüfzeichen hat.Snell M85 oder M90 ECE 22-04 22-05 AFNOR (NF) 72.305
    BS66658 Aoder 6685B DOT FMVSS -218.

    Bei den Bikes hat sich also nichts geändert.

    Hab' mich auch schon nach 'nem neuen Helm schlaugemacht,aber dann sicherheitshalber nochmal genau nachgelesen.

    Gruß
    Gruß Holzi
    Qwikcharger Drag Race Team
    Supp.by Bernie's HD , HD Kassel , Reil-Style / Color-s Airbrush , Autolackiererei Kristall , Landefeld Pneum. u. Hydraulik , Louis , HTS

    SOE 910

  6. #36
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Helme

    @all
    es ist richtig, dass i für den Drag Bike Bereich die Prüfnorm ECE 22-05 noch für 2009 gilt.
    Aber auch hier gilt die ECE 22-04 nicht mehr.
    Der Artikel 10.2 in den Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Drag RAcing Motorräder ist leider nicht dem entsprechend abgeändert worden, wird aber unverzüglich nachgeholt.

    Gruß Manfred

  7. #37
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    mir wurde bei der tech Abnahme 2007 vom TK gesagt das ich nur noch dieses Jahr (2007) mit meinem Helm fahren dürfe, deshalb 2008 auf Drängen meines Sponsors der Neukauf eines wie es nun aussieht, vermeintlich gleichen Helms (da selbe Norm) ...

    um dem ganzen Wirrwarr zu entgehen (wie eigentlich immer bei Reglementsfragen ) wäre es doch einfach wenn ein Verantwortlicher mal eine verbindliche und verständliche Aussage macht, offenbar sind viele (incl TKs) mit dem ganzen Bürokratenkram überfordert

  8. #38
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    Danke dir Manfred !!!

    Trotzdem:

    Die für den EU-Strassenbetrieb bindende EU-Norm für Motorradhelme,sollte auch weiterhin im DMSB Regelwerk Bestand finden !!!
    Warum soll man denn doppelte Kosten haben um zwei Helme anzuschaffen??? Einen für die Straße der im Rennen verboten ist und einen für Rennen der auf der Straße verboten/nicht anerkannt ist ???
    Sind unsere Kosten immer noch nicht hoch genug ???

    (S)

  9. #39
    Erfahrener Benutzer Avatar von Camaro69
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    verstehe ich jetzt nicht ganz... bei den Motorrädern genügt ECE 22-05 und bei den Autos muss ich höhere Anforderungen haben? Ist also ein Motorrad ungefährlicher als ein Auto, wo ich Karosserie und Käfig um mich habe? Im Strassenverkehr brauche ich auf'm Moped nen Helm und im Auto nicht...
    Irgendwie eine verkehrte Welt... da muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und nochmal was investieren, Drag Racing kostet ja sonst nix...
    Fast Forward Drag Racing
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  10. #40
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    ja Daniel , ich kann das voll und ganz nachvollziehen...
    ..wenn ich jetzt auch noch nen neuen Helm brauche...hmm

    da bringt mir das mit der Einsteigerlizenz für 20 Euro recht wenig...

    @Manfred
    hier hat noch ein SFI 41.2A (also Snell M) genügt und jetzt plötzlich nicht mehrhttp://www.dragracing.de/thread.php?threadid=6734
    oder hab ich da was falsch verstanden?

    Jochen

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