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Thema: Drag Racing Reglement 2009

  1. #61
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Helme im Drag Racing

    @all

    Ich muss mich doch noch mal wegen der Helme hier melden, weil ich glaube, dass einige es nicht ganz richtig verstanden haben.

    Lizenznehmer des DMSB haben sich nach den Richtlinien des DMSB Regelwerkes zu richten. Egal ob das im Motorradsport oder im Automobilsport ist.
    Wenn ein Helm für den Bereich des DMSB nicht mehr zugelassen ist, so darf er dann auch nicht mehr von den Lizenznehmern auf einer Motorsportveranstaltung nicht mehr angewendet werden.
    Deshalb ist die Frage von winni

    kann mir jemand sagen, ob das auch für drachten gilt, oder kann man dort noch mit den ece helmen starten?
    irrelevant. Er muss sich, falls er noch einen Helm nach ECE 2205 hat, einen neuen Helm besorgen.
    Am besten einen nach der härteren amerikanischen Norm SNELL M (2000 oder 2005) oder SNELL SA. Es dient auch der eigenen Sicherheit.

  2. #62
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    RE: Helme im Drag Racing

    Original von Manfred
    @all

    Ich muss mich doch noch mal wegen der Helme hier melden, weil ich glaube, dass einige es nicht ganz richtig verstanden haben.

    Lizenznehmer des DMSB haben sich nach den Richtlinien des DMSB Regelwerkes zu richten. Egal ob das im Motorradsport oder im Automobilsport ist.
    Wenn ein Helm für den Bereich des DMSB nicht mehr zugelassen ist, so darf er dann auch nicht mehr von den Lizenznehmern auf einer Motorsportveranstaltung nicht mehr angewendet werden.
    Deshalb ist die Frage von winni

    kann mir jemand sagen, ob das auch für drachten gilt, oder kann man dort noch mit den ece helmen starten?
    irrelevant. Er muss sich, falls er noch einen Helm nach ECE 2205 hat, einen neuen Helm besorgen.
    Am besten einen nach der härteren amerikanischen Norm SNELL M (2000 oder 2005) oder SNELL SA. Es dient auch der eigenen Sicherheit.
    Sorry Manfred aber bin ich nicht ein Lizenznehmer nach FIA
    Solange ein Rennen vom DMSB genehmigt wurde kann ich die Zuständigkeit ja verstehen, aber Du willst mir doch jetzt nicht erzählen das der DMSB Zugriffsrechte in Holland oder Schweden hat?
    Wer will denn das kontrollieren?
    Sorry aber diese Aussage des DMSB ist für mich hochgradiger Schwachsinn und nur wieder eine
    "Viel Feid - viel Ehr" Macke.
    Ich denke wenn die Kollegen in Holland sich an das BMSA Regelwerk anlehnen, kann und muß ich dem nachkommen.

    Wie es auch sei, sowie Jeff mir die Infos geschickt hat oder die eXplosion Seite was hergibt stelle ich es ein.
    Sind ja alle hier älter als 3X7 und können schon die Uhr lesen.
    Soll heißen, jeder kann es für sich entscheiden.
    Ich habe immer schon die Helme weit vor dem Ablauf oder nach einem Unfall getauscht.

    Gruß Merlin(R)
    "The Key to going Fast is to learn from those who are going the Fastest."
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  3. #63
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    @Merlin
    Du bist immer Lizenznehmer des DMSB auch wenn Du im Ausland startest. Ich habe mal zur Info einen Auszug der Lizenzbestimmungen angehangen. Die gesamten Bestimmungen findest DU im Anhang Deines Lizenzantrages bzw. hier

    Art. 1 Lizenzerteilung
    (1) Der Lizenznehmer erhält die Lizenz bei Erfüllen der Erteilungsvoraussetzungen durch Vertrag (Lizenzvertrag) mit dem DMSB. Die Lizenzen sind bis zum 31. 12. eines jeden Jahres gültig. Die Lizenzen sind auf dem vom DMSB herausgegebenen Antragsformular
    zu beantragen. Die Lizenz ist Eigentum des DMSB. Anträge auf Ausstellung einer Fahrer-, Bewerber-, Sponsor- und Sportwartlizenz sind bei Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD, VfV oder einem der Korporativ-/Ortsclubs des AvD/DMV über die jeweils zuständige Sportabteilung einzureichen.
    (2) Der Antrag auf Abschluss des Lizenzvertrages wird abgelehnt, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nicht gegeben sind bzw. eine Suspendierung durch den DMSB erfolgt ist. Er kann auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abgelehnt werden. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem DMSB
    unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Abschluss des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
    (3) Wenn eine der zur Erteilung der Lizenz erforderlichen Voraussetzungen nachträglich wegfällt, wird die Lizenz ungültig. Sie ist dann dem DMSB unverzüglich einzureichen.
    I. ALLGEMEINES
    Art. 4 Lizenzpflicht
    Als Fahrer darf an den im Sporthoheitsbereich der FIA genehmigten Veranstaltungen nur teilnehmen, wer eine von einem ASN als Mitglied der FIA ausgestellte Fahrer-Lizenz besitzt.
    Art. 5 Lizenzsystem
    Der DMSB stellt Internationale und Nationale Fahrer-Lizenzen aus. Internationale und Nationale Lizenzen werden in verschiedenen Stufen ausgegeben. In keinem Fall hat die Ausstellung einer Lizenz die Bedeutung einer Eignungsbestätigung.
    Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
    (1) Die Internationale Lizenz ist weltweit im FIA-geregelten Automobilsport gültig.
    (2) Mit der Ausgabe einer Internationalen Lizenz erteilt der DMSB dem Lizenzinhaber eine Dauerstartgenehmigung für alle internationalen Wettbewerbe, jedoch nur soweit diese ordnungsgemäß im Internationalen Sportkalender eingetragen sind. Diese Genehmigung erlischt, wenn sie nicht früher widerrufen wird, mit Beendigung des Lizenzvertrages.
    (3) Die Internationale Lizenz berechtigt auch zur Teilnahme an nationalen Wettbewerben im EU-Bereich, soweit keine nationale Sonderregelung besteht und die Wettbewerbe im Nationalen Sportkalender des jeweiligen ASN eingetragen sind.
    (4) Der Geltungsbereich der Internationalen Lizenz Stufe D (Event Licence) beschränkt sich auf besondere internationale Veranstaltungen, wobei jede einzelne Veranstaltung eine FIA-Genehmigung über die Zulassung von Lizenzinhabern der Stufe D haben und im Internationalen Kalender der FIA als solche eingetragen sein muss.
    (5) Der Geltungsbereich der Nationalen DMSB-Lizenz und der Nationalen Lizenz Stufe A einschließlich Kartsport ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender der DMSB-Trägervereine eingetragen sind. Die Nationale Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im EUBereich bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern, die mit genehmigter ausländischer Beteiligung im internationalen Kalender der FIA unter nachfolgendem Titel eingetragen
    sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
    (6) Der Geltungsbereich der Nationalen EU-Profi-Lizenz ist auf Deutschland und die EULänder bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern auf Wettbewerbe beschränkt, die im Nationalen Sportkalender des jeweiligen ASN eingetragen sind. Für die Teilnahme
    in den Ländern der EU- bzw. von der FIA-gleichgestellten EU-Ländern ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
    (7) Alle DMSB-Fahrerlizenzen sind bei Clubsport-Veranstaltungen der DMSB-Trägervereine gültig.
    Manfred

  4. #64
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Hi Manfred,

    ich will echt nicht Klugscheißern aber das ist typisch DEUTSCH.
    Immer kochen wir unsere eigene Suppe, anstatt sich am internationalen Standard anzulehnen.
    Das kenne ich auch dem Kartsport nur zu gut.
    Warum reissen WIR denn nicht viel auf der internationalen Ebene?
    Weil wir unsere Technik umstellen müssen auf die wir uns das ganze Jahr eingeschossen und trainert haben. DESHALB!!!!
    Sicher ist das Beispiel Helm hier nicht so gravierend, aber ärgerlich.

    Klar bin ich FIA Lizenznehmer und unterliege somit den FIA - Bestimmungen. Ich gehöre auch dem DMSB an, auch klar
    Wenn aber ein Rennen nicht im Hoheitsgebiet des DMSB liegt und die Ausschreibung nach anderen Regel als die des DMSB ausgeschrieben sind, was soll ich dann tun?
    Ich denke mal ich muß den Regeln der Ausschreibung entsprechen und das macht einigen eben zu schaffen.

    Nochmal, ich finde auch der DMSB sollte anfangen sich im Zuge der GLOBALISIERUNG mal Gedanken über die eigene Vorgehensweise zu machen.
    Die Welt ist ein Dorf geworden und dem DMSB sollte doch auch an einer großen Teilnehmerzahl gelegen sein.
    Mit Mickey Mouse Regelwerk das NUR für ein kleines Hoheitsgebiet gilt macht man mehr kaputt als eine Förderung zu schaffen.

    OK all das hat nun wenig mit dem Regelwerk zu tun, aber ich finde es wichtig das der DMSB oder die Vertreter da mal sich die Basis anhören.
    Ohne Teilnehmer gibt es auch keine Veranstaltungen und ohne Veranstaltungen wäre wohl auch ein DMSB / Abteilung Drag Race überflüssig.

    OK nun haben wir uns wieder lieb und versuchen mal die Saison 2009 in Angriff zu nehmen

    Gruß Conny
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  5. #65
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    Moin zusammen,

    kurze Frage; bin ich als "deutscher" Fahrer verpflichtet meine Lizenz beim DSMB zu beantragen oder kann ich mir die auch in jedem anderen (FIA) EU-Land beantragen?

  6. #66
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Servus Daniel,

    soweit mir bekannt ist, richtet sich das nach deinem Erstwohnsitz.
    Sollte ich mich hier irren, bitte ich um Berichtigung. :deal:

    Gruß Merlin(R)
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  7. #67
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    Original von Tony Brandes
    Man, was ist das wieder für ein quatsch.

    Sind den geprüfte Motoradhelme nachweislich schlechter als die jetzt geforderten? Solch ein Bürokraten Schwachsinn (meine Meinung) versaut mir die Laune auf Dragracing.
    Für Klassen bis super Gas sollte soetwas vernachlässigt werden.

    Meine Meinung: Das hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern mit Geldmacherei.
    Tony dafür einen Applaus !!!

    Ich hab mich nicht gewagt es zu schreiben, weil ich schon oft genug "meckerte" über den Bürokraten und Kohlemacher-Kram, aber du hast es genau getroffen.

    hat auch nix mit Versicherung und Sicherheit und solch oberflächlichem Gequake zu tun, ich fahre seit über 30 Jahren Bike und achte peinlichst darauf immer die sichersten Klamotten zu haben die vom Gesetzgeber gefordert werden und da wir EUler sind ist dies zumindest auf der Strasse für mich maßgebend. Warum auch immer der DMSB/FIA Zirkus nun Helme vorschreibt welche laut EU-Recht auf der Strasse nicht erlaubt sind weiß der Geier, ich hab nun 3 sehr gute ECE Helme und sehe nicht ein mir noch einen zuzulegen (der letzte hat 2008 soviel Geld gekostet wie Nenngebühr für 7 Rennen !!!) den ich dann nuir auf Rennen benutzen darf .... ergo: keine DMSB-Lizenz beantragen und da fahren wo ich mit ECE fahren kann ... so hab ich auch Spaß und spare ne Menge Geld, der ganze Bürokratismus macht mir das Dragraceleben immer fremder ...


    Im Zuge der weiteren Amerikanisierung dürfen wir dann sicher bald die Nenngebühren nur noch in Dollar bezahlen und nichtmehr in Euro :grins:

  8. #68
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    Ich schließe mich meinem Vorredner ausdrücklich an!!!
    Einige Änderungen und Regeln sind mir auch unverständlich. Warum ist z.B. ein nicht geprüfter Flexplateshield aus bestimmten Legierungen zulässig ohne SFI, während er nicht aus Materialien wie Kevlar/Aramidgewebe hergestellt werden kann? Naja, was solls, fahren wir eben weiter wie bisher.

    Allerdings habe ich eine Frage aus aktuellem Grund:

    Was ist jetzt noch der Unterschied zwischen der neuen Einsteigerlizenz und der nationalen A-Lizenz?

    Ralf

  9. #69
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    die nationale A lizenz benötigst du zb. wenn du in drachten starten willst.die einsteigerlizenz gildet nur für rennen in deutschland,wie den nitros.

  10. #70
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    Hallo,

    ist doch eigentlich verständlich, dass die ECE Helme nicht mehr ausreichen. Mittlerweile gibt es bei jedem Discounter ECE Helme für 30 Euro. Ich denke mit der neuen Regelung wird vermieden, dass solche Helme zum Einsatz kommen. Wie soll man die sonst aus dem Verkehr ziehen?

    Die dinger sind nicht feuerfest, haben (zumindest die billigen) einen Klick-Verschluß und die Prüfung der Festigkeit bezieht sich auch nur auf ein paar wenige Punkte am Helm.

    Sicher gibt es auch gute und teure ECE Helme, aber wie soll man das überprüfen?

    Wer einen

    Snell SA bzw. FIA Helm braucht, kann ja mal bei mir schaun.

    hier nochmal der Link:

    Auto-Motorsport Helme mit aktueller Zulassung!

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