Liebe DR Gemeinde!

Alle Jahre wieder das gleiche Thema.
Aber immerhin ändert sich auch bei den Behörden ab und zu etwas. :deal:

Als ich für 2009 in Bayern wieder brav um eine Ausnahmegenehmigung für meinen Pickup ansuchen wollte, bekam ich folgendes Schreiben retour:

Bezüglich Ihrer Anfrage habe ich die Rechtslage abgeklärt und teilte Ihnen hierzu folgendes mit:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht für Anhänger, die zu Sportzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Die Gesamtmasse, 3,5 Tonnen, bezieht sich hierbei auf das Zugfahrzeug. Diese Regelung gilt aber nur für Bayern.
Es ist jedoch auch so, dass auch andere Bundesländer diese Regelung so vollziehen. Somit würde für Ihre Transporte das Ausnahmegenehmigungsverfahren entfallen. Sollte dies bei den anderen Bundesländern nicht so sein, so ist dort eine Antrag auf Genehmigung zum Transport an Sonn- und Feiertagen zu stellen. Diese Länder bzw.. Kreisverwaltungsbehörden ab Grenzübergang, sind für die Genehmigung dann ab den Grenzübergängen Bayern/entsprechendes Bundesland zuständig. In Bayern brauchen Sie nach wie vor keine Fahrtgenehmigung.
Bitte informieren Sie sich bitte deshalb, ob in den Bundesländern ein jeweiliges Fahrverbot besteht bzw.. eine notwendige Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Zunächst dachte ich: Super - keine Ausnahmegenehmigung mehr,
aber nach einigen Grübeln ist die Situation doch etwas komplizierter geworden.
Für Bayern ist keine Ausnahme erforderlich - aber was ist mit den anderen Bundesländern?

Wenn ich zu den geplanten Rennen fahre, muß ich durch 5 Bundesländer von Deutschland. :conf:
Baden-Württemberg und Sachsen halten es wie Bayern.
Von Sachsen Anhalt habe ich schon negativen Bescheid (brauche Genehmigung).
Von Brandenburg und Thüringen ist eine Antwort noch offen.

Wie schaut es denn bei Euch aus?
Gibt es Neuerungen / Änderungen in anderen Bundesländern?
Besonders Brandenburg wäre interessant.

CU
Jonny