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Thema: Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot 2009

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Der Nico
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    ach gustl

    ist doch schön bei nacht zu fahren da kann man doch auch umwege machen :-)

    Tja da bleibt nur eins umfahren Auto im Verwendungszweck ummelden oder Genehmigungen beantragen.

    Oder so lange sachen verstauen Grillen oder ähnliches und um 22 Uhr den Heimweg antreten. :walker:

  2. #12
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    Hallo zusammen

    Ich habe letzte Tage bei uns in Münster beim Ortnungsamt angerufen.
    Sie meinte eine Ausnahmegenehmigung ist kein Problem, kostet 56,00 Euronen - wenn ich aber alle Termine schon weis, könnte ich eine Sammelgenehmigung beantragen.

    Ist nur doof, wenn man wie ich nen Leihwagen nimmt und nie weis welches Kennzeichen ich bekomme.... so hat sich das mit der Sammelgenehmigung wohl wieder erledigt

    Für NRW braucht man eine Sondergenehigung !!



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  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von EVO
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    Moin Leute

    Ich habe gerade mit unserem Amt telefoniert. Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters brauche ich eine Ausnahmegenehmigung.

    Man muß dazu sagen das die gesamte Rechtslage absolut Verwaschen und Undurchsichtig ist. In meinen Augen ist das wieder typisch Deutsch.

    Die Genehmigung kostet für 2009 ( Das ganze Jahr, da wir noch nicht wissen wann und wo wir an den Start gehen ) 130 Euronen.

    Das gilt für Niedersachsen.

    Gruß Heiko
    Manche Menschen werden niemals verrückt, was für ein wirklich schreckliches Leben müssen sie führen.

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jonny b Good
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    Heute habe ich von Thüringen folgendes Email bekommen:

    Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als oberer Straßenverkehrsbehörde zur Beantwortung vorgelegt.

    Der Freistaat Thüringen hat sich in der Verkehrsministerkonferenz und im Bund-Länder-Fachausschuss StVO für eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgesprochen. Jedoch wird eine allgemeine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf die mögliche Änderung der StVO / Verwaltungsvorschriften (wie von drei anderen Bundesländern bekannt) abgelehnt.

    Wir bedauern, Ihnen wie allen anderen Anfragenden (z.B. für Pferdetransporter, Marktstände, Wohnwagen) keine allgemeine Ausnahmeregelung in Aussicht stellen zu können. Über eine Einzel-Ausnahmegenehmigung hat die untere Verkehrsbehörde ggf. im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.

    Das heißt dann, daß man nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen keine Ausnahmegenehmigung braucht.
    Und, daß eine Änderung der StVO eventuell in Arbeit ist.

    Also:
    Ausnahmegenehmigung beantragen und auf bessere Zeiten hoffen. issed:

    Liebe Grüße an alle Trucker unter uns
    Jonny

  5. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von KOENIG
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    hallo jonny

    vielen dank für deine bemühungen.
    können wir nur hoffen, dass eine änderung der StVO wirklich in arbeit ist.
    kann doch kein großes problem darstellen sowas zu vereinheitlichen
    rotierende Grüße
    Frank

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  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von EVO
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    Kurzes Update:

    Ich habe heute den Antrag erhalten.

    Für die Zeit vom 29.03.09. - 31.12.09. habe ich einen Gesamtbetrag von 87,00 Euro zu entrichten.
    Das ganze gilt Bundesweit zu allen Terminen.
    Ausstellungsort ist Niedersachsen.

    Das geht doch vom Preis her.

    Gruß Heiko
    Manche Menschen werden niemals verrückt, was für ein wirklich schreckliches Leben müssen sie führen.

  7. #17
    Erfahrener Benutzer
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    Ich sollte vor zwei (oder waren es drei?) Jahren für soetwas € 150,- bezahlen. Auch Niedersachsen (Wittmund) Das galt dann für Sonntags, aber nicht für die Ferien, das hätte weitere € 150,- kosten sollen!

  8. #18
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    Hallo Leute

    habe gestern meine Ausnahmegenehmigung erhalten. Nun darf ich mit meinem Gespann an Sonn - und Feirtagen fahren, sowie auch an den Samstagen in der Ferienzeit. Aber natürlich nur zu den Veranstaltungen bzw zurück. Diese ist gütig bis 20. Mai 2010 und kostet 150 Euro.

    Dann habe ich be der BAG nachgefragt, ob die Fahrzeit an den Wochenenden zu der Fahrzeit in der Woche gezählt wird. Interessiert nur die Trucker unter euch. Die Fahrzeit wird nicht dazu gezählt, weil es Privat ist. Eine Tachoscheibe müßt ihr auch nicht einlegen. Da diese nur für das Gewerbe nötig ist. Wenn ihr trotzdem eine reinlegt, denkt an die Pausen !!!! Nach 4 1/2 Stunden Fahrzeit ne 3/4 stunde Pause.

    Grüße aus Münster

    Jürgen

  9. #19
    Erfahrener Benutzer Avatar von Dave86
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    Hallo
    gilt die dann eigentlich nur für dein bundesland?
    als ich ma aufm landratsamt angerufen hab hies es, wenn überhaupt dann nur für je ein bundesland und ich müsse für jedes das ich durchfahre eine eigene genehmigung holen?!
    gruß

  10. #20
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    Nein, die gilt für ganz Deutschland :-)

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