Hallo,
ich hab in der DSMB Bestimmung gelesen das für Vollkarosseriefahrzeuge keine Kotflügelverbreiterung erlaubt sind. Wie sieht es aus wenn das hintere Seitenteil insich um ca. 5 cm gezogen wird, also die Originalform beibehalten wird? Oder dürfen die Räder raus stehen, darüber habe ich nix gefunden...

Grüße Markus