E.T. SUPER PRO, PRO, SPORTSMAN 7.00 (*4.40) Sek. oder langsamer
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die schneller als 7,49 (*4,49) Sek. fahren und mit Schwungrad und einer Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und Schwung-rad die Spezifikation SFI 1.1 ,1.2, 1.3 oder 1.4 erfül-len......
Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
Generelle Bestimmungen
2 – KRAFTÜBERTRAGUNG
2.10 Schwungradschutz, alle anderen Gruppen
Bei Fahrzeugen aller anderen Gruppen/Klassen, ausgenommen bei den Fahrzeugen der Gruppe ET Handicap bei den es anders geregelt ist, die mit ei-ner Einscheiben oder Zweischeibenkupplung ausge-rüstet sind, muß ein Schwungradschutz (Kupplungs-glocke) verwendet werden, der den SFI Spezifikatio-nen 6.1 oder 6.2 entspricht und entsprechend ge-kennzeichnet ist. Die Kupplungsglocke (Schwungradschutz) muß mit allen zur Befestigung vorgese-henen Schrauben mit der Motorplatte und dem Mo-tor befestigt werden. Oberhalb der Mittellinie der Kurbelwelle müssen mindesten 8 (acht) Schrauben oder Stehbolzen von min. 10 mm (3/8 inch) der Festigkeitsklasse 12,9 (grade 8 ) oder hochfestem Stahl zur Befestigung verwendet werden. Unterhalb der Mittellinie der Kurbelwelle müssen mindestens 8 (acht) Schrauben oder Stehbolzen von min. 10 mm (3/8 inch) der Festigkeitsklasse 12,9 (grade 8 ) oder hochfester Stahllegierung zur Befestigung verwendet werden. Modifizierung oder Reparatur der Kupp-lungsglocke (Schwungradschutz) darf nur durch den Hersteller durchgeführt werden, muß von diesem dann neu zertifiziert und entsprechend gekennzeich-net werden.
Ausnahmen zu diesen Bestimmungen:
Bei verschiedenen Motoren ( z.B. Porsche, VW) ist ein Schwungradschutz nicht vorgeschrieben, wenn diese Motoren als Saugmotoren arbeiten und mit Benzin betrieben werden. Bei verschiedenen Moto-ren (Porsche) muß ein Stahlschwungrad (kein Gusseisen), das aus einem Stück gefertigt wurde, an Stelle des Serienschwungrades verwendet werden.
Bei Motoren, für die es einen handelsüblichen Schwungradschutz nach SFI 6.1 oder 6.2 nicht gibt, kann ein Schwungradschutz von einem anderen Motortyp eingesetzt werden, wenn alle vorhandenen Schraubbefestigungen am Motorblock verwendet werden. Es ist auch zulässig, einen Schwungradschutz aus mindesten 6,35 mm (1/4 inch) dickem Stahlblech, das die Kupplungsglocke um 360° um-schließt und mechanisch sicher am Rahmen oder Rahmenträgern befestigt ist, zu verwenden. Der Schwungradschutz sollte nicht mit der Kupplungsglocke oder dem Motor verschraubt sein und sollte so konstruiert und befestigt sein, daß er min. 25,4 mm (1 inch) vor dem Schwungrad beginnt und min. 25,4 mm (1 inch) hinter den rotierenden Teilen der Kupplung und der Druckplatte reicht.
Die FIA Drag Racing Kommission wird eine Liste sol-cher Ausnahmen im jährlichen FIA-Bulletin veröffent-lichen.
Kupplungsglocken (Schwungradschutz) aus Titan sind nur für Fahrzeuge der Gruppen Top Fuel, Funny Car, Pro Stock, Top Methanol Dragster und Top Me-thanol Funny Car zugelassen.
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