Hi all,

ich hoffe dass ich damit nicht auch so viel Gegenwind ernte wie die Kollegen die ähnliche Fragen in anderen Foren gestellt haben, da ging's aber um Opels und VW's und moderne Kompressoren.

Ich wollte fragen ob jemand Erfahrung damit hat einen Blower bei einem "historischen" Fahrzeug eintragen zu lassen? Mein Auto ist eine 71er Chevelle und hat H-Kennzeichen, das soll es eigentlich auch behalten. Lieber verzichte ich auf den Blower, als auf's H-Kennzeichen. In der Theorie würde ich sagen, die Weiand Blower gab es schon in den 50er und ich hab auch einige alte Fotos gefunden, die das belegen. Somit wäre das ja zumindest schonmal zeitgenössisches Tuning, wenn man einen Blower nimmt, den es in der Bauform damals schon gab, denn soweit ich weiß ist Tuning durchaus erlaubt, wenn es eben zeitgenössisch ist. Der Blower ist ein 142er, die es von Weiand und B&M gab, wie lange es diese Form schon gibt ist mir aber nicht bekannt.

Das Thema ist wohl, dass es für die Blower keine Teilegutachten gibt und offen ist auch die Frage ob man ein Abgasgutachten machen müsste, obwohl das Auto eh in der schlechtmöglichsten Abgaseinstufung ist. Dann gibt es noch die Themen mit der Lautstärke. Ich bin mir nicht sicher ob die gleichen strikten Regularien auch für solch eine zeitgeössiche Aktion gelten, oder ob da gar noch mehr darauf geachtet wird.

Es wäre also super, wenn sich jemand melden könnte, der das schon gemacht hat, oder damit Erfahrung hat. Es gibt ja doch Leute hier mit sehr schnellen straßenzugelassenen Autos.
Ich selber habe noch mit keinem Prüfer gesprochen, ein Kumpel hat für mich seinen Prüfer in der Firma gefragt, der dann von dem Abgasgutachten angefangen hat. Ich bin mir aber ehrlich gesagt nicht sicher, ob der da überhaupt richtig darüber nachgedacht hat oder vielleicht mein Kumpel sich blöd ausgedrückt hat? Von daher wäre ich jetzt einfach mal über eure Inputs dankbar.

Ich danke euch,

Olli