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Thema: mal ne frage zur gesetzeslage...?

  1. #1
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    mal ne frage zur gesetzeslage...?

    moin jungs!

    ich habe mal ne frage zur folgenden situation.

    nehmen wir mal an ich würde mit meinem eigenbau autowagen (früher mal als audi zugelassen) auf einer öffentlichen strasse fahren um
    z.b. den motor einzufahren.
    damit ich aber keine probleme mit den freundlichen ordnungshütern bekomme klemme ich vorher meinen kabelbaum an, sodass ich licht, blinker und den ganzen quatsch in sehr modifizierter form habe (hat aber absolut nichts mehr mit der originalen lichtanlage zu tun).
    um mir eine kleine sicherheit zu verschaffen habe ich beim tüv und beim verkehrsamt mal angerufen meine situation erläutert und beide parteien sagten mir dass wenn es als eine fahrt zum tüv ausgelegt wird ich so mit rotennr. oder 5tages kennzeichen fahren dürfte.
    einzige bediengung ist dass die notwendigen sachen wie licht, blinker bremsen usw. funktionieren...
    bei den 5 tages kennzeichen soll es hinsichtlich der gesetzeslage soviele lücken geben dass die polizei nichts machen könnte (aussage vom verkehrsamt).
    problem ist wie immer nur dass es mir niemand schriftlich geben wollte...

    ich bin mir sicher dass es hier leute auf´m board gibt die schon derartige erfahrungen gemacht haben...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von RaceFink
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    Also,

    selbst mit roten oder dreitage Kennzeichen müssen alle Lichttechnischenanagen,Scheiben und Reifen ein E-Prüfzeichen haben.
    Ausnahmen davon kann nur der zuständige Landkreis erteilen.
    Das bedeutet im Klartext das Du nichtmal deinen totoal serienmässigen Ami in Bremerhaven abholen kannst ohne dir vorher die Genemigung für die Gurte und Scheiben zu holen.

    Gruß Udo

    und das ist jetzt keine Diskusionsgrundlage das hab ich schon druch.
    It`s a long way to the top if you wanna rock and roll

  3. #3
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    RE: mal ne frage zur gesetzeslage...?

    ich hab´s mir fast gedacht.
    naja dann hatte ich wenigstens damit recht dass mir hier jemand eine antwort geben kann...

    besten dank udo!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    RE: mal ne frage zur gesetzeslage...?

    Ich kenn das etwas anders.
    Das Fahrzeug muss in einem Verkehrssicheren Zustand sein. Also Lichtanlage, Bremsen etc. muss vorhanden sein. Ausserdem muss die Betriebssicherheit sichergestellt werden. Also kein Topfueler :grins:
    Das ist auch schon alles.
    Von E-Kennzeichnung hab ich noch nie was gehört.
    Zumal viele historische und auch Ami´s etc. garkeine E-Kennzeichnung besitzen bzw. es überhauptwelche gibt.
    Wo krieg ich für z.b. nen "T" E-Scheinwerfer her ???
    Und bau ich andere dran mit E-Kennzeichenung ist es kein Original mehr.

    Biste dir da ganz sicher mit der Kennzeichnung???
    Ich hab da meine Zweifel. Bin aber auch nicht gerade der Experte.
    Kann es sein, das es je nach Bundesland unterschiede gibt?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von RaceFink
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    Hallo,

    da gibt es keine Bundeslandregelung das ist Bundesweit so.
    Es gilt immer die Bj. Regelung. Also der T darf noch ohne Prüfzeichen fahren.
    wenn Du aber deinen 60er Ami mit "seled beam" Scheinwerfern rumfährst und der Beamte der dich anhält Ahnung hat, bekommst Du Punkte und eine Geldstrafe.
    Ich hab das grade durch.

    Gruß Udo
    It`s a long way to the top if you wanna rock and roll

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Wieder was gelernt.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Tja, an solchen Dingen merkt man dann, daß, man eben in Deutschland ist.
    Habe letztens noch mit einem Freund aus Australien gesprochen. Der Wurde mit seinem mega modifiziertem Auto (<10sec) von der Polizei angehalten. Er fuhr gerade ohne Wagenfront, also ohne Licht usw. und nur der riesige Ladefluftkühler hing vorne an den Längträgern. Er dacht schon, jetzt gibts mächtig Ärger. Als der Polizist zum Wagen kahm fragte der nicht nach den Papieren sondern danach wie er den Ladeluftkühler integriert hat, sein Sohn hätte nämlich den gleichen Wagen und wollte den auch umbauen.
    Sowas kann ich mir hier kaum vorstellen.

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