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Thema: Straßenzulassung?

  1. #1
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    Straßenzulassung?

    Viele Events erfordern ja "leider" eine Straßenzulassung.
    Bin gerade dabei mir einem BMW E30 aufzubauen und überlege welchen Motor ich einbauen soll.

    Straßenzugelassen bedeutet also, mit einem angemeldeten Fahrzeug mit TÜV vorzufahren? Wo alles eingetragen sein muss? Oder reicht da ein verkehrssicheres Auto mit Kurzzeitkennzeichen aus?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Hi Stealth,

    oft reicht eine 07-er oder auch 06-er Nummer aus wenn Du hast.
    Beim Kurzzeitkennzeichen ist die Gefahr, dass Du es nicht öfter als 3mal auf die gleiche Fahrzeugidentnummer bekommst.
    Reist Du auf eigener Achse an?
    Wenn es ein reiner 1/4 Meilenrenner werden soll, dann kannst Du auch einen DMSB Wagenpass machen oder einfach die technische Abnahme auf den Events machen. Vorausgesetzt es ist ein TK dort.

    Welche Anforderungen hast Du denn an das Fahrzeug bzw. an die Events?
    Weitere Info könnte da gut helfen, Dir die richtigen Wege aufzeigen zu können.

    Gruß Merlin(R)
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  3. #3
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    bin leider noch ein Neuling was dragracing angeht, bin zwar schon öfter mal auf treffen viertelmeile gefahren aber mit einem richtigen event ala speeddays oder racewars kann man das ja nicht vergleichen.

    ich will auf alle fälle auf eigener achse anreisen, sprich der bmw fährt aus eigener kraft die anfahrt.

    habe geplant einen 2.8 liter motor mit graugußblock zu nehmen und diesen aufzuladen. da gehen die probleme schon los. den motor eintragen lassen sollte nicht das große problem werden. aber dann noch den turbo legal mit allen abgasvorschriften fahren zu können wird schwerer.

    ich will erstmal klein anfangen aber mit der option aufrüsten zu können. und bevor ich nun anfange und so einen motor aufbaue und dann den tüv segen nicht bekomme und somit bei keiner veranstaltung mitfahren zu können, frag ich lieber vorher.

    mein plan wäre es sonst gewesen 2-3 mal pro jahr kurzzeitkennzeichen zu holen für jedes event.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Andy601
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    bei solchen Veranstaltungen fliegt einen schnell mal was um die Ohren, meistens sind es zwar eher nur Kleinigkeiten, aber nach Hause kommt man dann nicht mehr. Was machst du dann?
    Bei dem Hobby ist eigentlich Zugfahrzeug und Trailer Voraussetzung, selbst wenn das Auto zugelassen ist. Einen E30 sollte man auf 1t bekommen, Einachstrailer wiegen 300kg, also kann man das an fast jeden Mittelklassewagen hängen.

  5. #5
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    ja gut ok, aber dann kann ich mir die zulassung sparen oder?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Die Zulassung könntest Du Dir somit sparen, aber ein sauberes Aufbauen entbildet Dich davon nicht.
    Einer technischen Abnahme sollte dein Fahrzeug dann schon erreichen.
    Jeder hat klein angefangen und sich dann über Jahre nach vorne gearbeitet.


    Viel Erfolg beim bauen und auf den Strecken unseres Sports.

    Merlin(R)
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  7. #7
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    mich irritiert es nur weil zB auf der speeddays seite steht dass das auto straßenzugelassen sein muss. das auto wird sicher sein, keine Frage, aber ob ich bei einer Zulassung Tüv bekommen werde steht in den Sternen.

    Und ein tüv gerechter Umbau wird nie wirklich schnell oder?

  8. #8
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    Hallo,

    also bei deinem Thema mit E30 und M50/M52 mit Turbo und Eintragung kann ich dir weiterhelfen.
    Es bietet sich immer an, zu den Events mit Trailer zu kommen, da oft etwas kaputt geht. Die Strassenzulassung kann aber ungemein bei Einstellungsfahrten und Probefahrten helfen. Und bei manchen Rennserien ist eine Strassenzulassung einfach "edler"...

    Bei Fragen kannst dich gerne mal melden. PN und über Kontakt auf meiner HP...

    www.gierig-tuning.com

    MfG

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Andy601
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    mach dir darüber jetzt noch nicht so den Kopf. Ich fahre meist das erste mal als Besucher zu den Veranstaltungen, dort kann man auch mal mit den anderen Teilnehmern reden, wie die das so mit Zulassung etc. handhaben. Die Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens gibt es dann immer noch.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Merlin
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    Original von Andy601
    Die Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens gibt es dann immer noch.
    Vorsicht mit solchen labidaren Äusserungen.
    Schau Dir mal ganz genau die Bestimmungen an.
    Abweichungen oder Mißbrauch kann sehr schnell richtig teuer werden und richtig Ärger verursachen.

    Quelle: Starssenverkehrsamt.de

    **
    Besonderheiten
    Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.


    erlaubte Fahrten
    Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
    für Probefahrten
    Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    Vorführtermin beim TÜV oder Dekra


    Kurzzeitkennzeichen im Ausland
    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    Schweiz
    Mazedonien
    Weißrussland
    Bosnien
    Iran
    ***

    Ausserdem kostet der Spaß immer Rund € 100,00

    Meine Empfehlung ist, wende Dich an die Jungs um den User DreierJan
    Die stehen Dir mit Rat und Tat zur Seit und haben bestimmt kompletente Ideen.

    Gruß Merlin(R)
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